Zwei CWS Servicetechniker schauen auf eine Gefahrenmeldeanlage

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Gefahrenmeldeanlagen

Gefahrenmeldeanlagen erkennen Gefahren und leiten Schutzmaßnahmen ein, um Menschen rechtzeitig zu warnen und Sachbeschädigung zu minimieren.

Gefahrenmeldeanlagen tragen erheblich zur Sicherheit von Personen und Gebäude bei. Sie erkennen Gefahrensituationen wie Feuer, Rauchentwicklung, Gasleckagen oder Einbruch. Dazu zählen Hausalarm- und Brandwarnanlagen wie auch Brandmeldeanlagen, die Rauch und Feuer frühzeitig erkennen, Alarm auslösen und weitere Schutzmaßnahmen ansteuern. Elektroakustische Anlagen unterstützen die Evakuierung von Menschen. Einbruchmeldeanlagen schrecken ab, eingeleitete Maßnahmen reduzieren den Schaden.

Wir beraten und installieren Gefahrenmeldeanlagen.

Zügige Hilfe dank Gefahrenmeldeanlagen

Schadensbegrenzung

Frühwarnsystem erkennen Brände und Einbrüche im Anfangsstadium und sorgen dadurch, dass Schäden auf einem Minimum gehalten werden.

Gezielte Alarmierung

Anwesende Personen können im Gefahrenfall sofort alarmiert, Maßnahmen zur Evakuierung eingeleitet werden

Meldung an Hilfsstellen

Manuell oder automatisiert können hilfeleistende Stellen wie Pförtner, Wachdienst oder Feuerwehr informiert werden.

Einleitung von Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen können manuell oder automatisiert eingeleitet werden, dazu zählt z. B. die Ansteuerung von Löschanlagen, das Öffnen von Rauchabzugsanlage oder die Sprachalarmierung mit Sicherheitsanweisungen.

Benötigen Sie eine Gefahrenmeldeanlage zum Schutz vor Bränden oder Einbrüchen?

Gefahrenmeldeanlagen für Ihre Sicherheit

CWS bietet Ihnen diverse Gefahrenmeldeanlagen von namhaften Herstellern an.

Funktionsweise einer Gefahrenmeldeanlage

Warnmelder einer Gefahrenmeldeanlage prüfen die Räumlichkeiten auf Gefahren. Rauchmelder prüfen die Luft auf Rauchpartikel. Bewegungsmelder überwachen den Raum und geben Alarm bei Bewegung.

Warnmelder senden den aktuellen Stand an die Zentraleinheit der Gefahrenmeldeanlage. Diese empfängt und verarbeitet die Informationen der Warnmelder. Im Gefahrenfall löst die Zentraleinheit der Gefahrenmeldeanlage Maßnahmen aus. Dazu gehört die Alarmierung von anwesenden Personen oder hilfeleistende Stellen (Wachdienst, Feuerwehr, Polizei) wie auch die Ansteuerung von weiteren Systemen (z. B. Löschanlage). Die Gefahrenmeldeanlage und deren elektronischen Leitungen müssen gesondert vor Feuer und Hitze geschützt werden, damit im Brandfall die Gefahrenmeldeanlage weiterhin funktioniert.

Zuverlässig und sicher

DIN VDE 0833

Die Norm DIN VDE 0833 legt die Mindestanforderungen an einer Gefahrenmeldeanlage fest. Dazu zählt die Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Gefahrenmeldeanlagen. Durch Einhaltung der Vorgaben aus der DIN VDE 0833 kann sichergestellt sein, dass Gefahrenmeldeanlagen dem aktuellen technischen Standard entsprechen und somit eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit gewähren.

Schritt für Schritt zur Gefahrenmeldeanlage

Brandmeldesysteme von CWS

Der Einbau von Gefahrenmeldeanlagen basiert auf Auflagen von Behörden, Versicherungen oder auf freiwilliger Basis. Folgende Schritte sind notwendig, bis die Gefahrenanlage in Betrieb genommen werden kann:

  1. Vorgaben zur Gefahrenmeldeanlage aufnehmen. Basis bildet die Baugenehmigung, Vorgaben der Versicherung oder auch individuelle Schutzziele.
  2. Besichtigung der Vor-Ort-Gegebenheiten und Austausch zu den Schutzzielen. 
  3. Planung der Gefahrenmeldeanlage mit allen Komponenten. 
  4. Einbau der Gefahrenmeldeanlage und Vorbereitung für die Abnahme (inkl. Probebetrieb). 
  5. Abnahme der Gefahrenmeldeanlage durch eine zertifizierte Stelle. 
  6. Einweisung in die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage, wie auch Aushändigung aller Dokumentationen. 
     
Wir beraten und installieren Gefahrenmeldeanlagen.

Wartung von Gefahrenmeldeanlagen

Abhängig von der Art der Gefahrenmeldeanlage gibt es unterschiedliche Vorgaben zur Wartung und Inspektion.

  • Hausalarmanlage: jährliche Wartung
  • Brandmeldeanlage: pro Quartal eine Inspektion und jährliche die Wartung
  • Elektroakustische Anlage: pro Quartal eine Inspektion und jährliche die Wartung
  • Einbruchmeldeanlage: pro Quartal eine Inspektion und jährliche die Wartung

Die Wartung und Inspektion müssen von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Wir führen gern die Wartung und Inspektion Ihrer Gefahrenmeldeanlage durch. Fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Wir führen die Inspektion und Wartung von Gefahrenmeldeanlagen durch.

Fragen und Antworten rund um Gefahrenmeldeanlagen

Was versteht man unter GMA?

GMA ist die Abkürzung für den Begriff Gefahrenmeldeanlage. Das sind Alarmanlagen, die Gefahren wie z. B. Rauch, Feuer und Einbruch erkennen. Im Gefahrenfall können GMA (selbstständig) Hilfsstellen wie die Feuerwehr informieren. Sie werden auch genutzt, um beispielsweise Menschen gezielt aus einem Gebäude zu evakuieren. 

Welche Gefahrenmeldeanlagen gibt es?

Es gibt die folgenden Arten von Gefahrenmeldeanlagen:

  • Brandmeldeanlagen (BMA) erkennen rechtzeitig Rauch und Feuer, alarmieren anwesende Personen und die örtliche Feuerwehr. Sie steuern weitere Maßnahmen wie z. B. die Auslösung einer Löschanlage an.
  • Brandwarnanlagen (BWA) informieren anwesende Personen akustisch und optisch zur Brandgefahr.
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA) schrecken Einbrecher frühzeitig ab oder Alarmieren im Gefahrenfall hilfeleistende Stellen wie den Wachdienst.
  • Elektroakustische Anlagen (ELA) werden zur Evakuierung von Menschen genutzt. Das erfolgt durch gezielte Sprachdurchsagen, wie auch Alarmierung von hilfeleistenden Stellen. Ist eine ELA-Anlage mit einer BMA verbunden, spricht man von einer Sprachalarmierungsanlage (SAA). Weitere Varianten sind das Elektroakustische Notfallwarnsystem (ENA) wie auch das Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS)
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA) informieren die Polizei oder den Wachdienst bei einem Überfall.

Wie funktioniert eine Gefahrenmeldeanlage?

Unterschiedliche Warnmelder prüfen die Räumlichkeiten vor Ort auf mögliche Gefahren wie Feuer, Rauch, Einbruch usw. Diese Warnmelder senden regelmäßig den aktuellen Stand an die Zentraleinheit der Gefahrenmeldeanlage. Diese sammelt und wertet die Information aus und löst im Gefahrenfall Alarm aus.

Warum müssen die Übertragungswege einer Gefahrenmeldeanlage überwacht werden?

Wenn Übertragungswege einer Gefahrenmeldeanlage unterbrochen sind, kann die Gefahrenmeldeanlage nicht funktionieren, Menschen können somit nicht geschützt werden. Die Übertragungswege einer Gefahrenmeldeanlage können über Telefonleitungen, Funknetze oder Internetverbindungen erfolgen. Die Überwachung dieser Übertragungswege erfolgt über automatische Testanrufen, regelmäßige Funktionsprüfungen oder spezielle Überwachungsgeräte.

Was ist eine Gefahrenmeldeanlage 34a?

Das bezieht sich auf die Vorgaben des §34a der Gewerbeordnung. In diesem Paragrafen sind die Anforderungen festgelegt zu den Gewerbebetreibende, die Gefahrenmeldeanlagen errichten und betreiben.

Was gehört nicht zu den sogenannten Gefahrenmeldeanlagen?

Anlagen die Gefahrensituation selbst nicht erkennen, gehören nicht zu den Gefahrenmeldeanlagen. Dazu zählen Videoüberwachungsanlagen, Zutrittskontrollsysteme, Brandbekämpfungssysteme (Feuerlöscher) wie auch Notbeleuchtungssysteme. 

Haben Sie Fragen zu Gefahrenmeldeanlagen von CWS?

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! ***

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