Brandschutz im Einzelhandel

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Brandschutz im Einzelhandel

Erhöhen Sie mit unseren Brandschutzlösungen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden.

Der Brandschutz im Einzelhandel ist vielschichtig und abhängig von der Geschäftsfläche, der vorhandenen Waren und der Kundenfrequenz.

Zu den größten Brandgefahren im Einzelhandel zählen technische Defekte (durch kaputte, alte oder überlastete Geräte) sowie fahrlässiges Verhalten. Im Brandfall resultiert zudem die Herausforderung einer zügigen Evakuierung durch ortsfremde und ggf. mobilitätseingeschränkte Kundschaft sowie versperrte Flucht- und Rettungswege.

Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Geschäft mit Brandschutz von CWS.

Brandschutz im Einzelhandel

Brandschutz im Einzelhandel

Die Brandschutzmaßnahmen im Einzelhandel sind bedingt durch Gebäudegröße, Waren und geltende Brandschutzvorschriften. In der Regel muss ein Brandschutzkonzept und eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen.

Die notwendigen Vorkehrungen sollten alle drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes umfassen. So zählen neben Feuerlöscheinrichtungen auch Sicherheitskennzeichnungen, Rauchwärmeabzugs- sowie Brandmeldeanlagen zu den gängigsten Brandschutzeinrichtungen im Einzelhandel. Zugleich kommt dem organisatorischen Brandschutz mit Brandschutzunterweisungen und einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern eine bedeutsame Stellung zu.

Sie benötigen Unterstützung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes?
Kontaktieren Sie die Brandschutz-Experten von CWS. Wir beraten Sie auf Basis des Brandschutzkonzeptes & planen relevante Brandschutzmaßnahmen.

Brandschutz-Regeln im Einzelhandel

MBO, VkVo und ASR

Für den Brandschutz im Einzelhandel gilt die Verkaufsstättenverordnung (VkVO), sofern die Ladenfläche mehr als 2.000 m² beträgt. Sie regelt u. a. die brandschutzrelevanten Anforderungen an Verkaufsräume und Ladenstraßen. Zudem finden die MBO, BetrSichV und die Technischen Regeln für Arbeitsschutz (kurz ASR) Anwendung.

Rundum-Service für optimalen Schutz

Brandschutz-Service im Einzelhandel

Die CWS Fire Safety ist als Komplettanbieter im vorbeugenden Brandschutz in ganz Deutschland aktiv. Wir bieten maßgeschneiderte Brandschutzlösungen und setzen die Anforderungen Ihres Brandschutzkonzeptes um. Dazu stehen Ihnen stets regionale Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Gemeinsam maximieren wir die Sicherheit in Ihrem Geschäft oder Ihren Filialen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Experten auf.

Unsere Empfehlung für Sie:

Brandmeldesysteme

RWA-Anlagen

Feuerlöscher

Brandschutz im Einzelhandel im Detail

Der Einzelhandel ist geprägt durch unterschiedliche Betriebsgrößen und Sortimente. Genauso vielfältig ist der Brandschutz im Einzelhandel. Wir geben Ihnen Antworten auf häufige Fragen:

Welche Feuerlöscher eigenen sich im Einzelhandel?

Im Einzelhandel sind Schaumlöscher für Verkaufsflächen sowie Büro- und Aufenthaltsräume empfehlenswert. Darüber hinaus sind CO2-Feuerlöscher für technische Anlagen wie Kühltheken oder Beleuchtung geeignet.

Dabei ist es wichtig, dass die Feuerlöscher regelmäßig, d. h. mindestens alle zwei Jahre, durch Sachkundige gewartet werden.

Wie viele Brandschutzhelfer sind im Einzelhandel notwendig?

Grundsätzlich sollte ein Arbeitgeber mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden, die die Erstbekämpfung eines Brandes und die Evakuierung übernehmen. Dies schreiben das Arbeitsschutzgesetz §10, die ASR 2.2 und die DGUV-Richtlinie 205-023 vor.

Im Einzelhandel ist zuzüglich zu den Beschäftigten auch die durchschnittliche Kundenanzahl im Geschäft zur Berechnung der notwendigen Brandschutz- und Evakuierungshelfern heranzuziehen.

CWS bietet die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer deutschlandweit an.

Müssen alle Mitarbeiter zum Brandschutz im Einzelhandel geschult werden?

Ja, ein Arbeitgeber muss mindestens einmal im Jahr eine Brandschutzunterweisung durchführen. Grundlage dazu bilden das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV und die Betriebssicherheitsverordnung.

Im Rahmen einer Brandschutzunterweisung lernen die Mitarbeiter das richtige Verhalten im Brandfall sowie die richtige Evakuierung im Brandfall. Letzteres ist im Einzelhandel von besonderer Relevanz, um ortsfremde und mobilitätseingeschränkte Kunden im Ernstfall zu unterstützen. So kann die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden gleichermaßen erhöht werden.

Welche Brandschutz-Vorschriften gibt es im Einzelhandel?

Für den Brandschutz im Einzelhandel sind die MBO, LBO, BetrSichV und die ASR von Relevanz. Zudem gelten Einzelhandelsgeschäfte ab 2.000 m² als Sonderbau, sodass zusätzlich die Verkaufsstättenverordnung (VkVO) zu berücksichtigen ist. Eine Missachtung der Brandschutzanforderungen nach VkVO wird mit einem Bußgeld belegt.

Sie haben Fragen zu den Brandschutz-Vorschriften?
Unsere Experten beraten Sie gerne unverbindlich. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

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