Brandschutz Kita-Brandschutz Kindergarten

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Brandschutz in der Kita

Gemeinsam sorgen wir für optimalen Brandschutz in Ihrer Kita.

In einer Kindertageseinrichtung steht die Sicherheit der Kinder an oberster Stelle. So ist auch der vorbeugende Brandschutz in der Kita von besonderer Relevanz, um einen Brand weitestgehend zu unterbinden. Falls es dennoch zu einem Brandereignis kommt, zählt die schnelle und richtige Reaktion aller anwesenden Personen.

Je besser das Team und die Kinder auf einen Brand vorbereitet sind, umso sicherer können alle Beteiligten die Ausnahmesituation meistern. Folglich spielt der organisatorische Brandschutz eine spezielle Rolle.

Wir unterstützen Sie im vorbeugenden Brandschutz für Ihre Kita.

Brandschutzvorschriften
für Kindergärten

In Deutschland gibt es derzeit keine bundesweit einheitlichen Musterbauvorschriften für Kindergärten. Nur einige Bundesländer haben spezielle Brandschutzvorschriften für Kindergärten.

So definieren NRW, Hessen oder Hamburg eine Kita, abhängig der zu betreuenden Kinder, als Sonderbau. Zugleich finden die Unfallverhütungsvorschrift für Kindertageseinrichtungen (UVV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Anwendung.

Wichtig: Grundsätzlich sind Brandschutzmaßnahmen für Kindergärten immer individuell nach der Gefährdungsbeurteilung durch die örtlichen Behörden festzulegen.

Benötigen Sie Hilfe zu den Brandschutzvorschriften in Ihrem Kindergarten? 

Vorsorge und Früherkennung

Wir sind als Full-Service-Anbieter im vorbeugenden Brandschutz in ganz Deutschland aktiv. Dabei verfolgen wir das Ziel, mit unseren Produkten und Dienstleistungen zu einer sicheren Zukunft beizutragen. So unterstützen unsere langjährigen Experten Sie bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in Ihrer Kita.

Wir planen, installieren und warten die notwendigen Brandschutzeinrichtungen. Darüber hinaus führen wir Brandschutz-Schulungen für Klein und Groß durch, um das richtige Verhalten im Brandfall zu erlernen.

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem regionalen Ansprechpartner auf. Gemeinsam sorgen wir für bestmögliche Sicherheit in Ihrer Kita.

Erhöhen Sie die Sicherheit mit:

Brandmeldesystemen

Feuerlöschern

Sicherheitbeleuchtungen

Gemeinsam sorgen wir für optimalen Brandschutz in Ihrer Kita!

Übung macht den Meister

In Kindertagesstätten muss einmal im Jahr eine Brandschutzübung durchgeführt werden. Grundlage dazu bilden die Brandschutzordnung und der Notfall- bzw. Alarmplan nach § 22 UVV. Ziel ist es, die Alarmierung und Evakuierung der Kita realitätsnah zu üben, um das richtige Verhalten im Brandfall zu verinnerlichen und für den Ernstfall optimal vorbereitet zu sein. Die Teilnahme ist für alle Personen verpflichtend und wird häufig von der örtlichen Feuerwehr begleitet.

Gut zu wissen: Die örtliche Feuerwehr unterstützt i. d. R. gerne bei der Brandschutzerziehung in der Kita. So lernen die Kinder spielerisch das richtige Verhalten im Brandfall und die Feuerwehr kennen. Kontaktieren Sie Ihre örtliche Feuerwehr.

Brandschutz in der Kita

Ein Überblick

Der optimale Brandschutz im Kindergarten umfasst aller drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes. Die Verbindung der einzelnen Brandschutzmaßnahmen ermöglicht ein hohes Maß an Sicherheit für eine Kindertagesstätte.

Klicken Sie auf die einzelnen Bereiche und lernen Sie mehr über die individuellen Maßnahmen.

Anlagentechnischer Brandschutz

Der technische Brandschutz für Kindertagesstätten umfasst sowohl Sicherheitsbeleuchtungen als auch Lösch- und Brandfrüherkennungseinrichtungen wie Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen. Letztere sind für große Kindertageseinrichtungen mit mehr als 200 Kinder oft gefordert. Die Anzahl von Feuerlöschern (und ggf. Wandhydranten) ergeben sich aus der ASR A2.2. Zugleich liegen in einer Kita i. d. R. die Brandklassen A und B vor, sodass Wasser- oder Schaumlöscher geeignet sind.

CWS Fire Safety bietet Installation und Wartung von:

  • Feuerlöschern und Wandhydranten
  • Brandmeldeanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung

Baulicher Brandschutz

Im baulichen Brandschutz ist die Trennung von Gebäudebereichen mittels Brandabschnitten von Bedeutung. Es empfehlen sich Brand- und Rauchschutztüren mit Feststellanlagen, die im täglichen Betrieb die Türen „offen“ halten und bei Rauchentwicklung selbstständig schließen. Darüber hinaus sind zwei voneinander getrennte Flucht- und Rettungswege für Kindergärten gefordert. Eine Not- oder Fluchtrutsche kann als ergänzender Flucht- und Rettungsweg integriert werden, ersetzt aber keinen zweiten Fluchtweg.

Die Brandschutz-Experten von CWS beraten Sie gerne ausführlich zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen in Ihrer Kita.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz in der Kita hat einen enormen Stellenwert. Es ist signifikant, dass sowohl das Team als auch die Kinder das richtige Verhalten kennen und üben. So ist einmal im Jahr eine Brandschutzübung durchzuführen. Neben der jährlichen Alarmübung ist die Brandschutzerziehung durch Erzieher und Eltern eine wichtige Aufgabe.

Gut zu wissen: Die örtliche Feuerwehr unterstützt i. d. R. gerne bei der Brandschutzerziehung vor Ort.

CWS unterstützt Sie bei Brandschutzunterweisungen, der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie der Erstellung von Brandschutzplänen oder der Brandschutzordnung. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Fragen & Antworten

zum Brandschutz in der Kita

Wie viele Brandschutzhelfer muss eine Kita stellen?

Die Anzahl der Brandschutzhelfer in einer Kita ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Grundsätzlich sind nach ASR mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu unterweisen. Weitere Brandschutzhelfer sind erforderlich in Abhängigkeit der zu betreuenden Kindern, der räumlichen Umgebung und der Personaleinteilung.

Wir empfehlen alle Beschäftigten in einer Kindertagesstätte zu Brandschutzhelfern auszubilden. So kann sichergestellt werden, dass immer mindestens eine fachkundige Person vorhanden ist. Gerne bilden wir zum Brandschutzhelfer in Ihrer Kita - deutschlandweit - aus. Fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Wer legt die Brandschutzanforderungen an eine Kita fest?

Die Brandschutzanforderungen ergeben Sie u. a. aus der Unfallverhütungsvorschrift für Kindertageseinrichtungen (UVV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Zudem gibt es in einigen Bundesländern weitere Vorschriften speziell für Kindertagesstätten. Darüber hinaus orientieren sich Brandschutzmaßnahmen stets an der Gefährdungsbeurteilung durch die örtlichen Behörden festzulegen.

Ist eine regelmäßige Brandschutzübung in der Kita erforderlich?

Ja, in einer Kita muss einmal im Jahr eine Brandschutzübung durchgeführt werden. Grundlage zur jährlichen Brandschutzübung im Kindergarten bilden die Brandschutzordnung und der Notfall- bzw. Alarmplan nach § 22 UVV.

Haben Sie noch Fragen zum Brandschutz in der Kita?

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlande tätig! ***

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