Brandschutztüren und Brandschutztore sind Feuerschutzabschlüsse. Sie sichern notwendige Durchgänge zwischen einzelnen Brandabschnitten gegen den Durchtritt von Flammen, Hitze und Rauch. In Gebäuden sind sie somit ein zentraler Bestandteil für den vorbeugenden Brandschutz. Darüber hinaus müssen sie 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr einsatzbereit sind. Infolge benötigen sie eine regelmäßige Wartung durch Sachkundige. Unser Fachexperten stellen für Sie die Einsatzbereitschaft der Türen, Tore und Feststellanlagen sicher. So beraten wir Sie gerne bzgl.: Auswahl und Einbau Optionale Erweiterungen Prüfung und Wartung Wir sind Ihr Experte für Brandschutztüren – deutschlandweit! Jetzt Kontakt aufnehmen +4961033094050 Einbau von Brandschutztüren und -toren Die CWS Fire Safety unterstützt Sie beim Einbau von Brandschutztüren und -toren. So sind wir Partner von namhaften Herstellern und garantieren eine schnelle Verfügbarkeit und Installation nach gültigen Vorgaben. Dazu umfasst das Portfolio sowohl Brandschutz- als auch Rauchschutztüren mit Standard- und Sondermaßen für diverse Anwendungsgebiete. So ist Ihr Gebäude bestmöglich geschützt, ohne Kompromisse in der Ästhetik. Brandschutztür Verhindert die Brandausbreitung T30, T60, T90 uvm. Holz, Glas, Stahl, Aluminium Diverse Markenhersteller Rauchschutz (RS) optional Rauchschutztür Verhindert die Rauchausbreitung Holz, Glas, Stahl, Aluminium Diverse Markenhersteller RS-Tür = Rauchschutztür ohne Feuerwiderstand Produkte diverser Hersteller Wir arbeiten mit diversen Herstellern von Türen, Feststellanlagen und Fluchtwegsicherungssystemen zusammen: Türen: Hörmann, Novoferm, Priorit, Schörghuber, Schüco und Westag & Getalit Feststellanlagen: Dorma, Geze und Hekatron Fluchtwegsicherungssystemen: ASSA ABLOY, DORMA, eff eff, GEZE, GFS und Schüco Products filter Automatiktür Automatisches Tor Brandschutztor Brandschutztüre aus Holz Brandschutztüre aus Stahlblech Brandschutzvorhänge Feststelleinrichtung für Brandschutztüren Fluchttürhaube Fluchtwegterminal / Türzentrale vom Profi Rohrrahmentür Türwächter Optionale Erweiterungen Feststellanlage und Fluchtwegsicherung Feststellanlagen werden an Brandschutztueren angebracht, die während des Betriebsalltags offen bleiben sollen. Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall die Tür oder das Tor selbstständig schließt, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Gleiches gilt auch für automatische Türen. Wichtig: Das Verkeilen von Brandschutztueren ist verboten! Diverse elektronische Sicherungen wie Türwächter, Türzentrale oder Fluchttürhaube sichern den missbräuchlichen Gebrauch von Notausgangstüren. Mithilfe dieser Türerweiterungssysteme können Sie die Türen und Tore im Brandfall problemlos nutzen. Jetzt Experten kontaktieren! Prüfung und Wartung von Brandschutztüren Im Notfall müssen Brandschutztüren einwandfrei funktionieren. Folglich steht im Turnus von 12 Monaten eine sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an. Hierbei sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 Abs. 10.2), DIN 14677, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und Prüfzeugnis des Herstellers zu beachten. So darf die Prüfung, Wartung und Instandsetzung einer Brandschutztür nur durch Sachkundige nach ASR A1.7 erfolgen. Gut zu wissen: Feststellanlagen sind hingegen monatlich durch den Betreiber oder dessen Beauftragten sowie jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Das qualifizierte CWS Fire Safety Team unterstützt Sie gerne bei der Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Brandschutztueren, -toren und Tür-Erweiterungssystemen. Jetzt Angebot anfordern. Fragen und Antworten Welche Brandschutztüren gibt es? Es gibt Brandschutztüren aus verschiedenen Materialien, z. B. Holz, Glas, Stahl oder Aluminium, in modernen und ästhetischen Designs. Folglich sind Kompromisse in der Ästhetik zur Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen nicht mehr notwendig. Welche Brandschutztüre brauche ich? Die Auswahl der Brandschutztuer ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu zählen u. a. der Einsatzort, regionale Vorgaben, geforderter Feuerwiderstandsklasse oder auch die optischen Anforderungen in Ihrem Gebäude. Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie gerne bei der optimalen Auswahl der Türen, damit Ihr Gebäude die brandschutztechnischen Anforderungen unter Beibehaltung seiner Ästhetik erfüllt. Wie erkenne ich eine Brandschutztür? Brandschutz-Türen müssen nach DIN 4102-5 umfassend gekennzeichnet sein. Neben einem Hinweis wie „Brandschutztür geschlossen halten“ ist das im Türfalz der Scharnierseite angebrachte Zulassungsschild unentbehrlich. Darauf stehen Angaben zu Feuerwiderstandsklasse (feuerhemmend, feuerbeständig), Herstellername und -jahr, Zulassungsnummer sowie Übereinstimmungsnachweis „Ü“. Welche Vorgaben gibt es für die Installation von Brandschutztüren? Seit September 2019 dürfen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nur noch entsprechend DIN EN 16034 eingebaut werden. Das Verfahren der CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts nach EN 13501-2 ersetzt die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) für Rauchschutzabschlüsse. Haftmagnetanlagen benötigen zusätzlich einen roten Handtaster mit der Aufschrift „Tür schließen“ oder „Feuerschutzabschluss schließen“ (Punkt 4 der Richtlinien für Feststellanlagen). Warum sind Tür-Erweiterungssysteme sinnvoll? Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließend und behindern durch das ständige Öffnen oft den betrieblichen Alltag und schränken die Barrierefreiheit ein. Infolge werden Türen häufig verkeilt oder mit einem schweren Gegenstand offen gehalten. Allerdings setzt dies die Türen für Brandschutz außer Funktion! So ist das absichtliche Offenhalten aus Sicht des Brandschutzes fahrlässig - der Gesetzgeber wertet dies sogar als Straftat. Eine Feststellanlage löst das Problem und empfiehlt sich besonders in Gebäuden mit regem Betriebs- und Publikumsverkehr: Türen können offenbleiben und schließen im Brandfall automatisch. Flucht- und Rettungswege bleiben benutzbar und der Durchtritt von Feuer auf andere Gebäudeteile wird begrenzt. Wie oft ist die Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen notwendig? Brandschutztüren müssen einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. Feststellanlagen müssen monatlich durch den Betreiber oder dessen Beauftragten sowie jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden. Wer prüft Brandschutztüren? Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Brandschutztüren muss durch Sachkundige nach ASR A1.7 erfolgen. Die Servicetechniker der CWS Fire Safety verfügen über die notwendige Sachkunde. Zudem sind der Einbau und die Wartung von Türen für unsere erfahrenen Techniker alltägliche Routine. Weitere Inhalte Haben Sie Fragen? *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück