Dem Feuer den Weg abschneiden
Brandschutztüren und Brandschutztore sind Feuerschutzabschlüsse. Sie sichern notwendige Durchgänge zwischen einzelnen Brandabschnitten gegen den Durchtritt von Flammen, Hitze und Rauch. In Gebäuden sind sie somit für den vorbeugenden Brandschutz zentral.
Brandschutztüren und -tore müssen selbstschließend sein. Falls sie betriebsbedingt offen gehalten werden müssen, sind Feststellanlagen als Türerweiterung erforderlich. Diese schließen im Brandfall automatisch. Da die Türen und Tore 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr einsatzbereit sein müssen, benötigt diese Brandschutzmaßnahme eine sachkundige Betreuung. Gern beraten wir Sie, damit Sie die passende Lösung einschließlich des erforderlichen Zubehörs finden. Auf Wunsch liefern wir auch Sonderanfertigungen.
Auswahl und Einbau von Brandschutztüren und -toren
Feuerschutzabschlüsse müssen nach DIN 4102-5 umfassend gekennzeichnet sein. Neben einem Hinweis wie „Brandschutztür. Geschlossen halten“ ist das im Türfalz der Scharnierseite angebrachte Zulassungsschild unentbehrlich. Darauf stehen Angaben zu Feuerwiderstandsklasse (feuerhemmend, feuerbeständig), Herstellername und -jahr, Zulassungsnummer sowie Übereinstimmungsnachweis „Ü“.
Seit September 2019 dürfen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nur noch entsprechend DIN EN 16034 eingebaut werden. Das Verfahren der CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts nach EN 13501-2 ersetzt die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) für Rauchschutzabschlüsse. Haftmagnetanlagen benötigen zusätzlich einen roten Handtaster mit der Aufschrift „Tür schließen“ oder „Feuerschutzabschluss schließen“ (Punkt 4 der Richtlinien für Feststellanlagen).

Brandschutztür

Rauchschutztür
Wie Brandschutztüren mit Feststellanlagen funktionieren
Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließend. Oft behindert das ständige Öffnen den betrieblichen Alltag und geht zulasten der Barrierefreiheit. Deshalb werden Türe häufig verkeilt oder mit einem schweren Gegenstand offen gehalten. Leider setzt dies Brandschutztüren außer Funktion. Aus Sicht des Brandschutzes ist das Offenhalten allerdings fahrlässig - der Gesetzgeber wertet dies als Straftat. Eine Feststellanlage löst das Problem und empfiehlt sich besonders in Gebäuden mit regem Betriebs- und Publikumsverkehr: Türen können offenbleiben und schließen im Brandfall automatisch. Flucht- und Rettungswege bleiben benutzbar und der Durchtritt von Feuer auf anderen Gebäudeteile wird begrenzt.
Erweiterungen für Brandschutztüren und -tore
Feststellanlagen und Fluchtwegsicherungen
Feststellanlagen werden an Brandschutztüren und -tore angebracht, die während des Betriebsalltags offen bleiben sollen. Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall die Tür oder das Tor selbstständig schließt, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Gleiches gilt auch für automatische Türen. Sie unterliegen einer jährlichen Wartung durch einen Sachkundigen. Diverse elektronische Sicherungen wie Türwächter, Türzentrale oder Fluchttürhaube sichern den missbräuchlichen Gebrauch von Notausgangstüren. Mithilfe dieser Türerweiterungssysteme können Sie die Brandschutztüren und -tore im Brandfall problemlos nutzen.
Prüfung und Wartung von Brandschutztüren
Damit Feuerschutzabschlüsse im Notfall einwandfrei funktionieren, steht im Turnus von 12 Monaten eine sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an. Zu beachten sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 Abs. 10.2), DIN 14677, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und Prüfzeugnis des Herstellers. Prüfen dürfen laut ASR A1.7 nur Sachkundige. Auch das Instandsetzen von Brandschutztüren und -toren ist eine Sache für Spezialisten. Die ASR A1.7 Abs. 10.1 legt fest, dass nur diejenigen an Feuerabschlüssen arbeiten dürfen, die mit den jeweiligen Instandsetzungsarbeiten vertraut sind. Feststellanlagen sind hingegen monatlich durch den Betreiber oder dessen Beauftragten sowie jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Auch diese Aufgabe gehört zum Service unseres qualifizierten CWS Fire Safety Teams, Sie können sich auf uns verlassen. Bei der Instandsetzung verwenden wir ausschließlich zugelassenes Material und händigen Ihnen im Anschluss an die Prüfung die geforderte Dokumentation aus.

Brandschutzlösungen von CWS
Beratung, Planung & Dokumentation
Auch bei Brandschutzkonzepten, Fluchtplänen und deren behördlicher Dokumentation unterstützen wir Sie gern.
Installation & Abnahme
Mehr darüber, wie eine Brandschutzeinrichtung installiert und für die Abnahme vorbereitet wird.
Wartung & Instandhaltung
Wir prüfen Brandschutztüren, Anlagen und Co. auf Funktionstüchtigkeit und beheben Mängel.
Brandschutz- schulung
Wir bereiten Ihre Mitarbeiter für den Ernstfall vor.
Brandschutz- beauftragter
Unser Profi kann Risiken im Brandschutz erkennen, beurteilen und Ihnen eine Empfehlung aussprechen.
Produkte diverser Hersteller
Wir arbeiten mit diversen Herstellern von Brandschutztüren zusammen wie Hörmann, Novoferm, Priorit, Schörghuber, Schüco und Westag & Getalit.
Feststellanlagen haben wir von Dorma, Geze und Hekatron im Angebot.
Bei Fluchtwegsicherungssystemen arbeiten wir u. a. mit ASSA ABLOY, DORMA, eff eff, GEZE, GFS und Schüco zusammen.