Gefahrenmeldeanlagen (GMA) leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit von Personen und Gebäuden. Sie erkennen Gefahrensituationen wie Feuer, Rauchentwicklung, Gaslecks oder Einbrüche. Zu den Gefahrenmeldeanlagen gehören:
- Hausalarm- und Brandwarnanlagen
- Brandmeldeanlagen
- Sprachalarmierungsanlagen
- Einbruchmeldeanlagen
Die Warnmelder einer GMA überwachen die Räumlichkeiten kontinuierlich auf potenzielle Gefahren und übermitteln ihre aktuellen Daten an die Zentraleinheit der GMA, die diese Informationen empfängt und verarbeitet. Im Gefahrenfall ergreift die Zentraleinheit entsprechende Maßnahmen.
Dazu gehört sowohl die Alarmierung anwesender Personen sowie der Feuerwehr / Polizei als auch die Aktivierung weiterer Systeme (bspw. Löschanlagen).
Gefahrenmeldeanlagen (GMA) im Überblick
Wir installieren und warten diverse Gefahrenmeldeanlagen von namhaften Herstellern.
Ihre Vorteile
Schadensbegrenzung
Frühwarnsystem erkennen Brände und Einbrüche im Anfangsstadium und sorgen dadurch, dass Schäden auf einem Minimum gehalten werden.
Gezielte Alarmierung
Anwesende Personen können im Gefahrenfall sofort alarmiert, Maßnahmen zur Evakuierung eingeleitet werden.
Meldung an Hilfsstellen
Manuell oder automatisiert können hilfeleistende Stellen wie Pförtner, Wachdienst oder Feuerwehr informiert werden.
Einleitung von Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen können manuell / automatisiert eingeleitet werden, dazu zählt z. B. die Ansteuerung von Löschanlagen oder Rauchabzugsanlagen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Das Competence Center Sicherheitstechnik ist Ihr Partner für die Planung, Installation und Wartung von Brandmelde-, Einbruchmelde- oder Hausalarmanlagen.
"Unser Team bringt langjährige Erfahrung in der Planung, Installation und Wartung von Sicherheitsanlagen mit. Wir haben bereits zahlreiche Projekte in der Industrie, im Gesundheitswesen und in öffentlichen Einrichtungen deutschlandweit erfolgreich umgesetzt.", Klaus Dölker, Competence Center Sicherheitstechnik
Funktionsweise einer Gefahrenmeldeanlage
Zuverlässig und sicher
DIN VDE 0833
Die Norm DIN VDE 0833 legt die Mindestanforderungen an einer Gefahrenmeldeanlage fest. Dazu zählt die Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Gefahrenmeldeanlagen. Durch Einhaltung der Vorgaben aus der DIN VDE 0833 kann sichergestellt sein, dass Gefahrenmeldeanlagen dem aktuellen technischen Standard entsprechen und somit eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit gewähren.
Schritt für Schritt zur Gefahrenmeldeanlage
Der Einbau von Gefahrenmeldeanlagen basiert auf Auflagen von Behörden, Versicherungen oder auf freiwilliger Basis. Folgende Schritte sind notwendig, bis die Gefahrenanlage in Betrieb genommen werden kann:
- Vorgaben zur Gefahrenmeldeanlage aufnehmen. Basis bildet die Baugenehmigung, Vorgaben der Versicherung oder auch individuelle Schutzziele.
- Besichtigung der Vor-Ort-Gegebenheiten und Austausch zu den Schutzzielen.
- Planung der Gefahrenmeldeanlage mit allen Komponenten.
- Einbau der Gefahrenmeldeanlage und Vorbereitung für die Abnahme (inkl. Probebetrieb).
- Abnahme der Gefahrenmeldeanlage durch eine zertifizierte Stelle.
- Einweisung in die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage, wie auch Aushändigung aller Dokumentationen.
Wartung von Gefahrenmeldeanlagen
Abhängig von der Art der Gefahrenmeldeanlage gibt es unterschiedliche Vorgaben zur Wartung und Inspektion.
- Hausalarmanlage: jährliche Wartung
- Brandmeldeanlage: pro Quartal eine Inspektion und jährliche die Wartung
- Elektroakustische Anlage: pro Quartal eine Inspektion und jährliche die Wartung
- Einbruchmeldeanlage: pro Quartal eine Inspektion und jährliche die Wartung
Die Wartung und Inspektion müssen von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Wir führen gern die Wartung und Inspektion Ihrer Gefahrenmeldeanlage durch. Fordern Sie jetzt ein Angebot an.
Fragen und Antworten rund um Gefahrenmeldeanlagen
Was versteht man unter GMA?
GMA ist die Abkürzung für den Begriff Gefahrenmeldeanlage. Das sind Alarmanlagen, die Gefahren wie z. B. Rauch, Feuer und Einbruch erkennen. Im Gefahrenfall können GMA (selbstständig) Hilfsstellen wie die Feuerwehr informieren. Sie werden auch genutzt, um beispielsweise Menschen gezielt aus einem Gebäude zu evakuieren.
Welche Gefahrenmeldeanlagen gibt es?
Es gibt die folgenden Arten von Gefahrenmeldeanlagen:
- Brandmeldeanlagen (BMA) erkennen rechtzeitig Rauch und Feuer, alarmieren anwesende Personen und die örtliche Feuerwehr. Sie steuern weitere Maßnahmen wie z. B. die Auslösung einer Löschanlage an.
- Brandwarnanlagen (BWA) informieren anwesende Personen akustisch und optisch zur Brandgefahr.
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) schrecken Einbrecher frühzeitig ab oder Alarmieren im Gefahrenfall hilfeleistende Stellen wie den Wachdienst.
- Elektroakustische Anlagen (ELA) werden zur Evakuierung von Menschen genutzt. Das erfolgt durch gezielte Sprachdurchsagen, wie auch Alarmierung von hilfeleistenden Stellen. Ist eine ELA-Anlage mit einer BMA verbunden, spricht man von einer Sprachalarmierungsanlage (SAA). Weitere Varianten sind das Elektroakustische Notfallwarnsystem (ENA) wie auch das Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS).
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA) informieren die Polizei oder den Wachdienst bei einem Überfall.
Wie funktioniert eine Gefahrenmeldeanlage?
Unterschiedliche Warnmelder prüfen die Räumlichkeiten vor Ort auf mögliche Gefahren wie Feuer, Rauch, Einbruch usw. Diese Warnmelder senden regelmäßig den aktuellen Stand an die Zentraleinheit der Gefahrenmeldeanlage. Diese sammelt und wertet die Information aus und löst im Gefahrenfall Alarm aus.
Warum müssen die Übertragungswege einer Gefahrenmeldeanlage überwacht werden?
Wenn Übertragungswege einer Gefahrenmeldeanlage unterbrochen sind, kann die Gefahrenmeldeanlage nicht funktionieren, Menschen können somit nicht geschützt werden. Die Übertragungswege einer Gefahrenmeldeanlage können über Telefonleitungen, Funknetze oder Internetverbindungen erfolgen. Die Überwachung dieser Übertragungswege erfolgt über automatische Testanrufen, regelmäßige Funktionsprüfungen oder spezielle Überwachungsgeräte.
Was ist eine Gefahrenmeldeanlage 34a?
Das bezieht sich auf die Vorgaben des §34a der Gewerbeordnung. In diesem Paragrafen sind die Anforderungen festgelegt zu den Gewerbebetreibende, die Gefahrenmeldeanlagen errichten und betreiben.
Was gehört nicht zu den sogenannten Gefahrenmeldeanlagen?
Anlagen die Gefahrensituation selbst nicht erkennen, gehören nicht zu den Gefahrenmeldeanlagen. Dazu zählen Videoüberwachungsanlagen, Zutrittskontrollsysteme, Brandbekämpfungssysteme (Feuerlöscher) wie auch Notbeleuchtungssysteme.