Gut geschulte Mitarbeiter sind eine entscheidende Säule für den Erfolg eines Unternehmens - das gilt auch im Brandschutz. Beschäftigte, die den sicheren Umgang mit Feuerlöschern beherrschen und Flucht- sowie Rettungswege freihalten, leisten einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung von Bränden. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 12) verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im richtigen Verhalten im Brandfall zu schulen.
Wir unterstützen Sie mit einer professionellen Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter:
- gemäß den aktuellen Vorgaben der DGUV und ASR A.2.2,
- durchgeführt von erfahrenen und qualifizierten Trainern,
- inklusive praxisnaher Löschübung mit dem Feuerlöscher.
Inhalte der Brandschutzunterweisung
Im theoretischen Teil der Unterweisung im Brandschutz lernen Ihre Mitarbeiter wichtige Brandschutzzeichen kennen. Zudem machen wir Ihre Mitarbeiter vertraut mit den Flucht- und Rettungsplänen des Betriebs sowie dem Sammelplatz. Außerdem weisen unsere Trainer auf spezielle brandschutztechnische Besonderheiten und Brandrisiken in Ihrem Betrieb hin.
Im Zentrum des praktischen Teils der Brandschutzunterweisung steht die Feuerlöscher-Übung am Firetrainer.
Die Brandschutzunterweisung im Überblick:
- Handhabung von Feuerlöschern
- Brandklassen und Löschtaktik
- Verhalten im Brandfall und bei einer Evakuierung
- Umgang mit Brandschutztüren
- Flucht- und Rettungspläne
Mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb
Unsere langjährigen Brandschutz-Experten führen gerne bei Ihnen im Betrieb die jährliche Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter durch. Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb.
- Ort: Inhouse in Ihrem Unternehmen
- Dauer: 2-3 Stunden
- Sprachen: Deutsch, Englisch (auf Anfrage)
- Abschluss: Teilnehmer-Urkunde (auf Anfrage)
- Kosten: Abhängig von der Teilnehmeranzahl
- Termine: Nach Absprache.
Wann war Ihre letzte Brandschutz-unterweisung?
Jährlich notwendig.
Das Arbeitsschutzgesetz (§12) fordert von Arbeitgebern, mindestens einmal jährlich eine Brandschutzunterweisung durchzuführen. Ziel dabei ist es, dass Ihre Mitarbeiter das richtige Verhalten im Brandfall kennen und einen wichtigen Beitrag zur Brandprävention leisten.
Unsere qualifizierten Trainer unterstützen Sie gerne bei der Unterweisung im Brandschutz Ihrer Mitarbeiter. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Brandschutzunterweisung in Ihrer Region
Wir sind deutschlandweit im vorbeugenden Brandschutz tätig und die Brandschutzunterweisung auch in Ihrer Nähe an. Ob lokal oder für mehrere Standorte - kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!
Unsere Experten führen die Brandschutzunterweisung im Betrieb gemäß den aktuellen Vorgaben der DGUV und der ASR A2.2 durch.
FAQ zur Unterweisung im Brandschutz
Ist die Brandschutzunterweisung Pflicht?
Ja, eine Brandschutzunterweisung ist Pflicht für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Dazu bilden § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und die DGUV Information 205-001 den rechtlichen Rahmen.
Wie oft ist eine betriebliche Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter notwendig?
Eine betriebliche Brandschutzunterweisung ist mindestens einmal im Jahr notwendig. So schreibt es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 vor. In Abhängigkeit der Brandgefahren im Betrieb sind auch verkürzte Abstände für Unterweisungen im Brandschutz möglich.
Müssen alle Mitarbeiter an der Brandschutzunterweisung teilnehmen?
Ja, jeder Mitarbeiter muss an der jährlichen Brandschutzunterweisung nach DGUV teilnehmen. Dies gilt sowohl für fest Angestellte in Vollzeit oder Teilzeit sowie für Praktikanten, Auszubildende oder Freiwillige.
Welche Inhalte thematisiert eine Brandschutzunterweisung nach DGUV?
Eine Brandschutzunterweisung nach DGUV thematisiert die folgenden Inhalte:
- Handhabung von Feuerlöschern
- Brandklassen und Löschtaktik
- Verhalten im Brandfall und bei einer Evakuierung (inkl. Vorschriften für Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutztüren)
Nach dem theoretischen Teil ist die Feuerlöscher-Übung am Firetrainer ein fester Bestandteil jeder Unterweisung im Brandschutz.
Wer darf eine Brandschutzunterweisung durchführen?
Eine Brandschutzunterweisung im Betrieb darf von qualifizierten Fachkräften mit fundierten Brandschutzkenntnissen durchgeführt werden. In vielen Unternehmen wird diese Aufgabe vom Brandschutzbeauftragten oder einem zertifizierten Fachbetrieb für Brandschutz übernommen.