Gut ausgebildete Mitarbeiter tragen wesentlich zum Erfolg eines Unternehmens bei. Dies gilt auch im Brandschutz. Beschäftigte, die wissen, wie sie mit Feuerlöschern umgehen oder die Flucht- und Rettungswege freihalten, leisten einen großen Beitrag zur Brandprävention.
Vom Arbeitgeber verlangt das Arbeitsschutzgesetz (§ 12), dass er allen Mitarbeitern mindestens einmal im Jahr das richtige Verhalten im Brandfall vermittelt.
Wir unterstützen Sie mit einer Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter:
- nach den aktuellen Richtlinien von DGUV und ASR A.2.2
- mit qualifizierten Trainern
- inklusive praktischer Feuerlöschübung
Inhalte der Brandschutzunterweisung
Im theoretischen Teil der Brandschutzunterweisung lernen Ihre Mitarbeiter wichtige Brandschutzzeichen kennen. Zudem machen wir Ihre Mitarbeiter vertraut mit den Flucht- und Rettungsplänen des Betriebs sowie dem Sammelplatz. Außerdem weisen unsere Trainer auf spezielle brandschutztechnische Besonderheiten und Brandrisiken in Ihrem Betrieb hin.
Im Zentrum des praktischen Teils der Brandschutzunterweisung steht die Feuerlöscher-Übung am Firetrainer.
Die Brandschutzunterweisung im Überblick:
- Handhabung von Feuerlöschern
- Brandklassen und Löschtaktik
- Verhalten im Brandfall und bei einer Evakuierung
- Umgang mit Brandschutztüren
- Flucht- und Rettungspläne
Mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb
Unsere langjährigen Brandschutz-Experten führen gerne bei Ihnen im Betrieb die jährliche Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter durch.
Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
- Ort: Inhouse in Ihrem Unternehmen
- Dauer: 2-3 Stunden
- Sprachen: Deutsch, Englisch (auf Anfrage)
- Abschluss: Teilnehmer-Urkunde (auf Anfrage)
- Kosten: Abhängig von der Teilnehmeranzahl
- Termine: Nach Absprache. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Wann war Ihre letzte Brandschutz-unterweisung?
Jährlich notwendig.
Das Arbeitsschutzgesetz (§12) fordert von Arbeitgebern, mindestens einmal jährlich eine Brandschutzunterweisung durchzuführen. Ziel dabei ist es, dass Ihre Mitarbeiter das richtige Verhalten im Brandfall kennen und einen wichtigen Beitrag zur Brandprävention leisten.
Unsere qualifizierten Trainer unterstützen Sie gerne bei der Unterweisung im Brandschutz Ihrer Mitarbeiter. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Brandschutzunterweisung in Ihrer Region
Die CWS Fie Safety ist deutschlandweit im vorbeugenden Brandschutz aktiv. So können wir Ihnen die Brandschutzunterweisung auch in Ihrer Nähe anbieten. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem regionalen Ansprechpartner oder für mehrere Standorte zu unserer Zentrale auf.
Die CWS-Experten übernehmen die Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter nach den aktuellen Richtlinien von DGUV und ASR A.2.2.
Fragen und Antworten zur Brandschutzunterweisung
Ist die Brandschutzunterweisung Pflicht?
Ja, eine Brandschutzunterweisung ist Pflicht für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Dazu bilden § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und die DGUV Information 205-001 den rechtlichen Rahmen.
Wie oft ist eine betriebliche Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter notwendig?
Eine betriebliche Brandschutzunterweisung ist mindestens einmal im Jahr notwendig. So schreibt es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 vor. In Abhängigkeit der Brandgefahren im Betrieb sind auch verkürzte Abstände für Brandschutzbelehrungen möglich.
Müssen alle Mitarbeiter an der Brandschutzunterweisung teilnehmen?
Ja, jeder Mitarbeiter muss an der jährlichen Brandschutzunterweisung nach DGUV teilnehmen. Dies gilt sowohl für fest Angestellte in Vollzeit oder Teilzeit sowie für Praktikanten, Auszubildende oder Freiwillige.
Welche Inhalte thematisiert eine Brandschutzunterweisung nach DGUV?
Eine Brandschutzunterweisung nach DGUV thematisiert die folgenden Inhalte:
- Handhabung von Feuerlöschern
- Brandklassen und Löschtaktik
- Verhalten im Brandfall und bei einer Evakuierung (inkl. Vorschriften für Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutztüren)
Nach dem theoretischen Teil ist die Feuerlöscher-Übung am Firetrainer ein fester Bestandteil jeder Brandschutzbelehrung.