Brandschutz-Versammlungsstätte-Brandschutz bei Veranstaltungen

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Brandschutz in Veranstaltungsstätten

Lernen Sie mehr über Brandschutz in Veranstaltungsstätten. Sorgen Sie gemeinsam mit unseren Experten für mehr Sicherheit.

Zum Schutz von Besuchern, Personal und Gebäude sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen für Veranstaltungs- bzw. Versammlungsstätten unabdingbar.

So existieren unterschiedliche Brandrisiken, bspw. durch Bühnenverkleidungen, Showelementen oder Spezialeffekten. Zugleich führt die hohe Besucherzahl mit oft nur unzureichenden Ortskenntnissen zu einer ernsten Herausforderung im Brandfall.

Sorgen Sie für bestmögliche Sicherheit in Ihrer Veranstaltungsstätte.

Brandschutz bei Veranstaltungen

Die notwendigen Brandschutzeinrichtungen für Veranstaltungsstätten sind stets individuell zu bewerten und umzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um eine einmalige oder regelmäßige Veranstaltung im Freien oder in geschlossenen Räumlichkeiten handelt. Die Basis für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Veranstaltungsstätten bildet die Versammlungsstättenverordnung (VStäätVO).

Für Veranstaltungen in Innenräumen sind u. a. Brandmelde-, Lösch- und Rauchwärmeabzugsanlagen von Relevanz, um einen Brand frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu unterbinden. Zudem sind Flucht- und Rettungswege inkl. der notwendigen Sicherheitskennzeichnungen von besonderer Bedeutung, um im Ernstfall eine schnelle Evakuierung der Veranstaltungsstätte zu gewähren.

Die CWS Fire Safety ist Ihr Partner im vorbeugenden Brandschutz. Unsere Brandschutz-Experten planen, installieren und warten jegliche Brandschutzeinrichtungen in allen Bundesländern. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Brandschutz-Versammlungsstätte-Brandschutz bei Veranstaltungen

Erhöhen Sie die Sicherheit mit einer:

Brandmeldeanlage

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Brandschutz für Ihre Versammlungsstätte?

CWS unterstützt Sie deutschlandweit.

Welche Vorschriften gibt es für Versammlungsstätten?

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) beinhaltet diverse brandschutzrelevante Vorschriften, die neben den geltenden Regeln der MBO, LBO, ASR und DGUV, zu berücksichtigen sind. Sie gilt für Veranstaltungsorte mit einer Besucherkapazität von mehr als 200 Personen, Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Besuchern, Szenenflächen und Tribünen sowie Arenen mit Tribünen, die mehr als 5.000 Zuschauer umfassen. 

Gut zu wissen: Die Regelungen der VStättVO gelten nicht für Schulen, Museen, fliegende Bauten und Räumlichkeiten für Gottesdienste.

Dabei umfasst die Versammlungsstättenverordnung u. a. Regelungen zu Feuerlöscheinrichtungen, feuerbeständigen bzw. feuerhemmenden Bauteilen, Dächern und Dämmstoffen sowie Flucht- und Rettungswegen. Darüber hinaus sind weitere Vorschriften im Brandschutzkonzept der Veranstaltungsfläche definiert.

Brandschutz Versammlungsstätte-Brandschutz bei Veranstaltungen
Sie benötigen Unterstützung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in Ihrer Veranstaltungsstätte?

Brandschutzbeauftragter für Veranstaltungsstätten

Eine Versammlungsstätte gilt als Sonderbau, sodass ein Brandschutzbeauftragter unabdingbar ist. Zugleich fordern die meisten Versicherungen einen Brandschutzbeauftragten für Veranstaltungsstätten.

Ein Brandschutzbeauftragter ist für die Umsetzung und Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen im Gebäude verantwortlich, um Brände präventiv zu vermeiden. Er besitzt eine beratende Funktion und kann intern oder extern schriftlich bestellt werden.

CWS stellt Ihnen gerne einen externen Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzbeauftragter für Veranstaltungsstätten

Brandschutz in Versammlungsstätten

Ein Überblick

Sie fragen sich, welche Brandschutzeinrichtungen für Versammlungs- und Veranstaltungsstätten vorgeschrieben sind? Die Versammlungsstättenverordnung umfasst eine Reihe von brandschutztechnischen Regelungen.

Erfahren Sie mehr und klicken Sie auf die einzelnen Brandschutzeinrichtungen.

Flucht- und Rettungswege

Nach § 6 und § 7 der VStättVO müssen Versammlungsstätten mindestens zwei voneinander getrennte Flucht- und Rettungswege aufweisen. Hierbei darf der nächste Ausgang maximal 30 m entfernt von jedem Besucherplatz sein. Die Breite eines Flucht- und Rettungsweges muss mindestens 1,2 Meter betragen. Je nach Personenanzahl kann auch ein breiterer Rettungsweg notwendig sein. Grundsätzlich sind Rettungs- und Fluchtwege durch eine gut sichtbare Sicherheitskennzeichnung (Sicherheitsbeleuchtung und -schilder) kenntlich zu machen.

CWS unterstützt Sie gerne bei der Erstellung oder Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen sowie der professionellen Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege in Ihrer Versammlungsstätte. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Experten.

Rauchableitungen

§ 16 der VStättVO fordert einen Rauchabzug für Versammlungsstätten ab einer Grundfläche von 200 m². Die individuelle Auslegung der Rauchableitungsöffnungen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen basiert auf der Grundfläche und der notwendigen raucharmen Schicht.

Wir beraten Sie gerne zur Installation, Wartung und Instandhaltung Ihrer Rauchabzugsanlagen.

Feuerlöscheinrichtungen

Nach § 19 der VStättVO sind Versammlungsstätten mit einer hinreichenden Stückzahl an Feuerlöschern zu bestücken. Hierbei sind die Vorschriften zur Montage und regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern (mind. alle 2 Jahre zu berücksichtigen). Zugleich fordert die Versammlungsstättenverordnung ab einer Grundfläche von 1.000 m² die Installation von Wandhydranten sowie ab einer Grundfläche von 3.600 m² eine automatische Feuerlöschanlage. Darüber hinaus umfasst die VStättVo weitere spezifische Forderungen für Foyers, Kellergeschosse oder offene Küchen.

Die CWS Brandschutz-Experten beraten Sie gerne, damit Sie die Vorschriften erfüllen und bestmögliche Sicherheit für Ihre Gäste bieten. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Brandmeldeanlagen

Versammlungsstätten mit Räumen über 1.000 m² Grundfläche erfordern eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen zur Alarmierung und Information von Besuchern sowie Mitarbeitern im Brandfall.

Die Brandmeldeanlage muss dabei einen Brand direkt und automatisiert an die Leitstelle der Feuerwehr weiterleiten. Darüber hinaus muss die Brandmeldezentrale in einem für die Feuerwehr leicht zugänglichen Raum sein. Zugleich müssen automatische Brandmeldeanlagen gegen eine Fehlalarmierung gesichert sein.

Lösungen für jede Versammlungsstätte

Wir sind als Full-Service-Anbieter deutschlandweit im vorbeugenden Brandschutz aktiv. So erhalten Sie von uns maßgeschneiderte Brandschutzlösungen und professionellen Service aus einer Hand. Unsere regionalen Experten beraten Sie gerne vor Ort, führen Wartungen schnellstmöglich durch oder setzen ihre Brandschutzanlage wieder in Betrieb. 

Wir unterstützen Sie im Brandschutz für jede Art von Veranstaltungsstätte. 
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Brandschutz für alle Versammlungsstätten-Theater
Theater bzw. Schauspielhaus
Brandschutz für alle Versammlungsstätten -Mehrzweckhalle
Mehrzweckhalle
Brandschutz für alle Versammlungsstätten-Kino
Kino
Brandschutz für alle Versammlungsstätten-Philharmonie
Philharmonie
Brandschutz für alle Versammlungsstätten-Stadion
Sportstadion
Brandschutz für alle Versammlungsstätten-Disko
Diskothek

 

Haben Sie noch Fragen zum Brandschutz in Versammlungsstätten?

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