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Gebäudeklassen und Sonderbauten Die Einordnung in Gebäudeklasse oder als Sonderbau beeinflussen die Anforderungen an den Brandschutz. CWS gibt Ihnen einen Überblick. ... Mehr erfahren
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Vorschriften, Prüfung und Wartung von RWA-Anlagen Was bei der Wartung der RWA vorgeschrieben ist, wie sie abläuft und wer sie durchführen darf, erfahren Sie hier. Mehr erfahren
Zum Schutz von Besuchern, Personal und Gebäude sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen für Veranstaltungs- bzw. Versammlungsstätten unabdingbar. So existieren unterschiedliche Brandrisiken, bspw. durch Bühnenverkleidungen, Showelementen oder Spezialeffekten. Zugleich führt die hohe Besucherzahl mit oft nur unzureichenden Ortskenntnissen zu einer ernsten Herausforderung im Brandfall. Sorgen Sie für bestmögliche Sicherheit in Ihrer Veranstaltungsstätte. Jetzt Beratung anfordern +4961033094050 Brandschutz bei Veranstaltungen Die notwendigen Brandschutzeinrichtungen für Veranstaltungsstätten sind stets individuell zu bewerten und umzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um eine einmalige oder regelmäßige Veranstaltung im Freien oder in geschlossenen Räumlichkeiten handelt. Die Basis für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Veranstaltungsstätten bildet die Versammlungsstättenverordnung (VStäätVO). Für Veranstaltungen in Innenräumen sind u. a. Brandmelde-, Lösch- und Rauchwärmeabzugsanlagen von Relevanz, um einen Brand frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu unterbinden. Zudem sind Flucht- und Rettungswege inkl. der notwendigen Sicherheitskennzeichnungen von besonderer Bedeutung, um im Ernstfall eine schnelle Evakuierung der Veranstaltungsstätte zu gewähren. Die CWS Fire Safety ist Ihr Partner im vorbeugenden Brandschutz. Unsere Brandschutz-Experten planen, installieren und warten jegliche Brandschutzeinrichtungen in allen Bundesländern. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Erhöhen Sie die Sicherheit mit einer: Brandmeldeanlage Mehr erfahren RWA-Anlage Mehr erfahren Löschanlage Mehr erfahren Alle Produkte Brandschutz für Ihre Versammlungsstätte? CWS unterstützt Sie deutschlandweit. Jetzt Beratung anfordern +4961033094050 Welche Vorschriften gibt es für Versammlungsstätten? Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) beinhaltet diverse brandschutzrelevante Vorschriften, die neben den geltenden Regeln der MBO, LBO, ASR und DGUV, zu berücksichtigen sind. Sie gilt für Veranstaltungsorte mit einer Besucherkapazität von mehr als 200 Personen, Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Besuchern, Szenenflächen und Tribünen sowie Arenen mit Tribünen, die mehr als 5.000 Zuschauer umfassen. Gut zu wissen: Die Regelungen der VStättVO gelten nicht für Schulen, Museen, fliegende Bauten und Räumlichkeiten für Gottesdienste. Dabei umfasst die Versammlungsstättenverordnung u. a. Regelungen zu Feuerlöscheinrichtungen, feuerbeständigen bzw. feuerhemmenden Bauteilen, Dächern und Dämmstoffen sowie Flucht- und Rettungswegen. Darüber hinaus sind weitere Vorschriften im Brandschutzkonzept der Veranstaltungsfläche definiert. Sie benötigen Unterstützung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in Ihrer Veranstaltungsstätte? Jetzt Kontakt aufnehmen +4961033094050 Brandschutzbeauftragter für Veranstaltungsstätten Eine Versammlungsstätte gilt als Sonderbau, sodass ein Brandschutzbeauftragter unabdingbar ist. Zugleich fordern die meisten Versicherungen einen Brandschutzbeauftragten für Veranstaltungsstätten. Erfahren Sie mehr zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Ein Brandschutzbeauftragter ist für die Umsetzung und Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen im Gebäude verantwortlich, um Brände präventiv zu vermeiden. Er besitzt eine beratende Funktion und kann intern oder extern schriftlich bestellt werden. CWS stellt Ihnen gerne einen externen Brandschutzbeauftragten. Jetzt Kontakt aufnehmen. Brandschutz in Versammlungsstätten Ein Überblick Sie fragen sich, welche Brandschutzeinrichtungen für Versammlungs- und Veranstaltungsstätten vorgeschrieben sind? Die Versammlungsstättenverordnung umfasst eine Reihe von brandschutztechnischen Regelungen. Erfahren Sie mehr und klicken Sie auf die einzelnen Brandschutzeinrichtungen. Flucht- und Rettungswege Nach § 6 und § 7 der VStättVO müssen Versammlungsstätten mindestens zwei voneinander getrennte Flucht- und Rettungswege aufweisen. Hierbei darf der nächste Ausgang maximal 30 m entfernt von jedem Besucherplatz sein. Die Breite eines Flucht- und Rettungsweges muss mindestens 1,2 Meter betragen. Je nach Personenanzahl kann auch ein breiterer Rettungsweg notwendig sein. Grundsätzlich sind Rettungs- und Fluchtwege durch eine gut sichtbare Sicherheitskennzeichnung (Sicherheitsbeleuchtung und -schilder) kenntlich zu machen. CWS unterstützt Sie gerne bei der Erstellung oder Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen sowie der professionellen Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege in Ihrer Versammlungsstätte. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Experten. Rauchableitungen § 16 der VStättVO fordert einen Rauchabzug für Versammlungsstätten ab einer Grundfläche von 200 m². Die individuelle Auslegung der Rauchableitungsöffnungen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen basiert auf der Grundfläche und der notwendigen raucharmen Schicht. Wir beraten Sie gerne zur Installation, Wartung und Instandhaltung Ihrer Rauchabzugsanlagen. Feuerlöscheinrichtungen Nach § 19 der VStättVO sind Versammlungsstätten mit einer hinreichenden Stückzahl an Feuerlöschern zu bestücken. Hierbei sind die Vorschriften zur Montage und regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern (mind. alle 2 Jahre zu berücksichtigen). Zugleich fordert die Versammlungsstättenverordnung ab einer Grundfläche von 1.000 m² die Installation von Wandhydranten sowie ab einer Grundfläche von 3.600 m² eine automatische Feuerlöschanlage. Darüber hinaus umfasst die VStättVo weitere spezifische Forderungen für Foyers, Kellergeschosse oder offene Küchen. Die CWS Brandschutz-Experten beraten Sie gerne, damit Sie die Vorschriften erfüllen und bestmögliche Sicherheit für Ihre Gäste bieten. Jetzt Kontakt aufnehmen. Brandmeldeanlagen Versammlungsstätten mit Räumen über 1.000 m² Grundfläche erfordern eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen zur Alarmierung und Information von Besuchern sowie Mitarbeitern im Brandfall. Die Brandmeldeanlage muss dabei einen Brand direkt und automatisiert an die Leitstelle der Feuerwehr weiterleiten. Darüber hinaus muss die Brandmeldezentrale in einem für die Feuerwehr leicht zugänglichen Raum sein. Zugleich müssen automatische Brandmeldeanlagen gegen eine Fehlalarmierung gesichert sein. Weitere Inhalte Lösungen für jede Versammlungsstätte Wir sind als Full-Service-Anbieter deutschlandweit im vorbeugenden Brandschutz aktiv. So erhalten Sie von uns maßgeschneiderte Brandschutzlösungen und professionellen Service aus einer Hand. Unsere regionalen Experten beraten Sie gerne vor Ort, führen Wartungen schnellstmöglich durch oder setzen ihre Brandschutzanlage wieder in Betrieb. Wir unterstützen Sie im Brandschutz für jede Art von Veranstaltungsstätte. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Theater bzw. Schauspielhaus Mehrzweckhalle Kino Philharmonie Sportstadion Diskothek Unser Rundum-Service für Sie Beratung & Planung Die ersten Schritte Installation & Abnahme Die Umsetzung Wartung Der Ablauf Schulung Termine & Inhalte Brandschutzbeauftragter Die Aufgaben Haben Sie noch Fragen zum Brandschutz in Versammlungsstätten? *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück