Warum ist die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen notwendig? Die regelmäßige Wartung und Prüfung von technischen Anlagen – egal ob Produktions-, Kälte- oder Brandschutzanlage – ist signifikant, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten. Dabei ist es nicht relevant, ob die Brandschutzanlage regelmäßig (wie eine Brandschutztür) oder nur im Brandfall (wie eine Löschanlage) genutzt wird. Hintergrund ist das Brandschutzanlagen, Temperaturschwankungen, Staub und Schmutz sowie einer generellen Abnutzung ausgesetzt sind. Diese können die Funktionalität beeinträchtigen. Folglich regeln Vorgaben, Gesetzte und Normen, wann und wie eine Brandschutzanlage zu warten ist. Erhalten Sie einen Überblick über die Wartungsintervalle für Brandschutzeinrichtungen. Klicken Sie auf die alphabetische Zuordnung der Gewerke: A bis E (wie Brandmeldeanlage, Brandschutztür oder ELA-Anlage) F bis N (wie Feuerlöscher, Löschwasseranlage oder Nass-Trocken-Station) R bis Z (wie Rauchmelder, Überflurhydrant oder Wandhydrant) Verantwortlichkeiten für die Brandschutz-Prüfungen Der Gebäudebetreiber ist für die Wartung & Prüfung der Brandschutztechnik verantwortlich. Folglich haftet er auch, wenn die Wartung nicht durchgeführt wird und dadurch Menschenleben, Umwelt oder Sachwerte verletzt oder beschädigt werden. Kein Wartungsnachweis bedeutet einen Verstoß gegen baurechtliche Auflagen und somit strafrechtliche Folgen! Sie benötigen Unterstützung für die Prüfung von Brandschutzanlagen? Jetzt Kontakt aufnehmen +4961033094050 Wartungsübersicht - Gewerk A - E Erfahren Sie, wann Brandmeldeanlagen gewartet oder wie oft eine Brandschutztür geprüft werden muss. Aufzugsschacht-Entrauchungsanlage und Überdruckanlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich Automatische Löschanlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich Brandmeldeanlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Inspektion durch sachkundige Person: quartalsweise > Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) Brandschutzklappe > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich Brandschutzpläne Es ist keine Prüfung für Flucht-/Rettungspläne, Feuerwehrlaufkarten und Bestuhlungspläne vorgeschrieben. Wir empfehlen aber eine Überprüfung mind. alle 2 Jahre. Brandschutztür /-tor > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Sichtprüfung durch Betreiber: regelmäßig gemäß Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung Druckerhöhungsanlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) Elektroakustische Anlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Inspektion durch sachkundige Person: quartalsweise > Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) . Die CWS Fachexperten beraten Sie zur Wartung Ihrer Brandschutzeinrichtung! Beratungstermin vereinbaren +4961033094050 Wartungsübersicht - Gewerk F - N Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen wie, in welchem Abstand Feuerlöscher, Feststellanlagen oder Löschwasseranlagen geprüft werden müssen. Feststellanlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Sichtprüfung durch Betreiber: regelmäßig gemäß Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung Feuerlöscher > Wartung durch sachkundige Person: mind. alle 2 Jahre > Löschmittelaustausch: je nach Herstellervorgabe > Sichtprüfung durch Betreiber: regelmäßig gemäß Gefährdungsbeurteilung > Nutzungsdauer: ca. 20 – 25 Jahre Feuerwehrplan > Prüfung durch sachkundige Person: mind. alle 2 Jahre Hausalarmanlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich Kohlendioxid und Gasmelder > Wartung: mind. jährlich > Austausch: alle 5 – 10 Jahre (abhängig vom Gerät) Löschwasseranlage „trocken“ > Wartung durch sachkundige Person: mind. alle 2 Jahre Nass-Trocken-Station > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Funktionsprüfung durch Betreiber: gemäß Herstellervorgaben > Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) Ist die Wartung Ihrer Brandschutzanlage fällig? Jetzt Kontakt aufnehmen +4961033094050 Wartungsübersicht - Gewerk R - Z RWA-Anlage > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) Rauchmelder > Wartung: mind. jährlich > Austausch: i. d. R. alle 10 Jahre Über-/Unterflurhydrant > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) Wandhydrant > Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich > Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) Keine Wartung mehr verpassen Mit einem Wartungsvertrag von CWS Fire Safety müssen Sie sich keine Gedanken mehr zur Wartung Ihrer Brandschutzanlage machen. Die CWS Experten führen die Brandschutz-Prüfungen stets fristgerecht und nach Absprache mit Ihnen durch. Das Wartungsprotokoll wird Ihnen anschließend digital zur Verfügung gestellt. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot für die Brandschutz-Prüfung an. *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück