Löschwassersysteme (z. B. Wand-, Über- und Unterflurhydranten) sind in vielen Sonderbauten zu finden. Sie ermöglichen eine zügige Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie einen schnellen Löscheinsatz seitens der Feuerwehr.
Das Problem:
- Oft direkte Verbindung der Löschsysteme mit der Trinkwasserinstallation.
- Stagnierendes Wasser in den Leitungen führt zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität.
Im Extremfall: Gesundheitsgefährdung durch verunreinigtes Trinkwasser!
Die Folge:
- Sicherer Betrieb der Anlagen ist über diverse Maßnahmen gem. aktueller Normen & Vorschriften zu gewährleisten.
- Häufig werden Mängel bei der Trinkwassertrennung bei Prüfungen durch Sachverständige festgestellt. So fehlen oft zugelassenen Systeme zur sicheren Trennung von Trink-/Löschwasser!
Die Lösung:
- Löschwasserübergabestellen gemäß DIN 14462 ermöglichen eine rechtssichere & wirtschaftliche Löschwassertrennung.
- Optionen: Behälter i.V.m. Druckerhöhungsanlagen oder Füll- und Entleerungsstationen.
Wir unterstützen Sie!
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Planung von Neuanlagen und der Behebung vorhandener Mängel an Ihren Löschwasseranlagen.
Unsere Mitarbeiter verfügen über viele Jahre Erfahrung im Brandschutz und in der Gebäudetechnik. Darüber hinaus engagieren wir uns in namhaften Branchenverbänden und im Bereich der Normung.
Unser Know-How stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Jetzt Kontakt aufnehmen.
Schritt für Schritt zur rechtssicheren Trinkwassertrennung
1. Aufnahme des Ist-Zustandes bzw. Prüfung von behördlichen Vorgaben.
2. Konzepterstellung für technisch & wirtschaftlich optimale Umsetzung der Vorgaben.
3. Abstimmung mit Genehmigungsbehörden & Budgetierung für Ihre Planung.
4. Koordinierung der Umsetzung & Projektsteuerung.
5. Inbetriebnahme & Erstellung der erforderlichen Dokumentationen.
6. Organisation & Begleitung der Prüfung gem. Prüfverordnungen der Länder (i.d.R. durch ö.b.u.v. Sachverständigen).
7. Abschluss eines Wartungsvertrages & regelmäßige Durchführung aller erforderlichen Arbeiten.
8. Einweisung Ihrer verantwortlichen Mitarbeiter & Möglichkeit zur Übernahme oder Begleitung von Arbeiten im Rahmen der Betreiberpflichten.