Der Ausbau des Dachgeschosses ist eine attraktive Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dabei müssen jedoch wichtige brandschutztechnische Aspekte sorgfältig berücksichtigt werden.
Dachgeschossausbau: Gebäudeklasse & Bestandsschutz

Die Gebäudeklasse ist primär zu prüfen, da sie die baulichen Anforderungen definiert. Insbesondere bei Gebäuden der Klassen 4 und 5 gelten spezifische Vorschriften.
Der Bestandsschutz ermöglicht in vielen Fällen den Erhalt bestehender Decken, vorausgesetzt, diese werden nicht wesentlich verändert. Im Falle von Modifikationen – etwa aus Schallschutzgründen – müssen zwingend brandschutztechnische Anforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus sind häufig zusätzliche Brandwände erforderlich und eine Unterteilung des Gebäudes in separate Brandabschnitte notwendig.
Kritischer Punkt: Treppenräume und Fluchtwege
Im Zuge eines Dachgeschossausbaues bilden vor allem die Treppenräume und Fluchtwege einen kritischen Aspekt mit Bezug zum Brandschutz. So sind Treppenraumwände bis unter die Dachhaut zu führen.
In Gebäudeklasse 5 müssen tragende Bauteile feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Bodenbeläge müssen schwerentflammbar sein. Für bestehende Treppen sind oft Abweichungsgenehmigungen erforderlich.

Zwei Rettungswege sind oft Pflicht

Für jede Wohneinheit sind in der Regel zwei unabhängige Rettungswege erforderlich. Klassischerweise bildet die Treppe den ersten Fluchtweg, während Feuerwehr-Hubrettungsgeräte den zweiten Rettungsweg sicherstellen. Dies erfordert die Bereitstellung entsprechender Rettungsfenster und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge. Alternativ ist oft ein zweites Fluchttreppenhaus möglich oder gefordert.
Der Dachgeschossausbau stößt dabei häufig an bauliche Grenzen. Die Gebäudesituation lässt oft keinen zweiten Treppenraum zu, der den strengen Brandschutzanforderungen genügt. Diese Einschränkungen führen immer wieder zu einer Blockade der Wohnraumschaffung in Bestandsgebäuden.
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