Brandschutz in Wohngebäuden ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die deutschen Bauordnungen der Länder schreiben klare Anforderungen vor, die Leben retten und Sachwerte schützen sollen.
Brandschutzvorschriften für Wohngebäude
Die Landesbauordnungen (kurz LBO) regeln die grundlegenden Brandschutzvorschriften für Wohngebäude. Gebäude müssen so errichtet werden, dass:
- die Entstehung eines Brandes verhindert wird
- die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzt wird
- die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist
- wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können
Tragende Wände und Decken müssen je nach Gebäudeklasse im Brandfall unterschiedlich lang standhalten. Je nach Gebäude-Art sind Brandabschnitte zu bilden. Weitere Vorgaben gibt es für Fluchtwege wie Treppenräume, insbesondere in Hochhäusern. Darüber hinaus gibt es bspw. auch Vorgaben für Platzierung von Solaranlagen (PV-Anlagen) auf Wohngebäuden.

Rauchwarnmelder als Lebensretter

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern für Wohngebäuden vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Sie müssen in:
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die als Fluchtweg dienen
installiert werden. Die Geräte erkennen bereits kleinste Rauchpartikel und alarmieren mit einem lauten Signalton. Insbesondere nachts sind sie besonders wichtig und verschaffen den entscheidenden Zeitvorsprung zur Flucht.
Pflichten der Bewohner
Die Verantwortung für den Brandschutz liegt nicht allein bei Eigentümern und Vermietern. Auch die Bewohner sind in der Pflicht, aktiv zum Brandschutz beizutragen. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Rauchwarnmelder oder auch der sachgerechte Umgang mit elektrischen Geräten, da technische Defekte häufig eine Brandursache darstellen.


Zudem müssen Fluchtwege stets freigehalten werden. Das Abstellen von Kinderwagen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen im Treppenraum ist nicht nur störend, sondern kann im Brandfall lebensgefährlich sein.
Eine weitere oft unterschätzte Gefahr sind Brandlasten in gemeinsam genutzten Bereichen wie Kellern oder Dachböden. Hier gelagertes Papier, Kartons oder alte Möbel können im Brandfall zu einer schnellen Brandausbreitung führen und giftige Rauchgase entwickeln. Daher sollten diese Bereiche regelmäßig entrümpelt und auf unnötige Brandlasten überprüft werden.
Gut zu wissen: Feuerlöscher in Wohngebäuden sind oft nicht verpflichtend. Dennoch ist es empfehlenswert Feuerlöscher in Wohngebäuden an geeigneten Stellen bereitzustellen. So kann ein Entstehungsbrand mit einem Feuerlöscher gelöscht und schlimmeres verhindert werden.