Eine Brandschutzordnung ist weit mehr als ein formales Dokument. Sie bildet die Grundlage für den organisatorischen Brandschutz und gibt im Ernstfall klare Handlungsanweisungen. Wer eine Brandschutzordnung erstellen lassen möchte, profitiert bei Fachbetrieben des vorbeugenden Brandschutzes von einer DIN-konformen, objektspezifischen und praxisorientierten Ausarbeitung, die passgenau auf das jeweilige Gebäude und dessen Anforderungen zugeschnitten ist.
Verpflichtung oder Vorsorge – wann eine Brandschutzordnung notwendig ist
Behördliche Auflagen, baurechtliche Vorschriften oder betriebliche Gefährdungsanalysen führen häufig zur Pflicht, eine Brandschutzordnung erstellen zu lassen. Besonders in folgenden Fällen wird eine Brandschutzordnung benötigt:
- Baugenehmigungsverfahren mit brandschutztechnischen Anforderungen
- Auflagen der Feuerwehr oder der Bauaufsicht
- Regelungen aus Landesbauordnungen
- Interne betriebliche Sicherheitskonzepte
Typische Objekte mit Pflicht zur Brandschutzordnung sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hochhäuser, Büros, Versammlungsstätten, Hotels und Produktionsstätten.

Brandschutzordnung erstellen lassen: Die Anforderungen

Damit eine Brandschutzordnung allen Anforderungen gerecht wird, muss sie individuell auf das jeweilige Objekt abgestimmt sein. Entscheidend ist dabei vor allem die Nutzung, Bauweise, oder spezifische Gefährdung, unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen durch Baugenehmigung, Brandschutz- und Evakuierungskonzept und der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften in den Bundesländern.
Zusätzlich schreibt die DIN 14096 vor, dass die Brandschutzordnung mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden muss. Auch bei Veränderungen im Gebäude – etwa bei Umbauten oder einer geänderten Nutzung – sowie bei personellen Wechseln ist eine zeitnahe Aktualisierung erforderlich.
In vielen Fällen verlangen die zuständigen Behörden zudem eine Abstimmung mit der Feuerwehr oder der Brandschutzdienststelle, wobei zusätzliche Kosten anfallen können. Nicht zuletzt sollte die Brandschutzordnung fest in den betrieblichen Ablauf eingebunden werden. Dazu gehört auch, dass alle betroffenen Personengruppen geschult und über ihre jeweiligen Aufgaben informiert werden.
Brandschutzordnung erstellen lassen: Der Ablauf
Der Weg zur professionell erstellten Brandschutzordnung folgt einem strukturierten Prozess, der eine rechtssichere und objektspezifische Umsetzung gewährleistet:
- Bestandsaufnahme vor Ort
Im ersten Schritt erfolgt eine detaillierte Aufnahme der baulichen Gegebenheiten, Nutzungen und potenziellen Gefährdungen innerhalb des Gebäudes. - Individuelle Ausarbeitung nach DIN 14096
Auf Grundlage der gesammelten Informationen werden die drei Teile der Brandschutzordnung erstellt: Teil A für alle Personen im Gebäude, Teil B für Beschäftigte und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben. - Abstimmung mit Behörden
Eine behördliche Abstimmung – etwa mit der Feuerwehr oder der zuständigen Brandschutzdienststelle – kann je nach Anforderungen notwendig sein. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. - Rechtskonforme Dokumentation
Die fertige Brandschutzordnung wird in digitaler Form zur Verfügung gestellt, auf Wunsch auch als gedruckte Version. Sie ist unmittelbar einsatzbereit und erfüllt alle formalen Anforderungen. - Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Gemäß DIN 14096 muss die Brandschutzordnung alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Eine kontinuierliche Aktualisierung stellt sicher, dass alle Inhalte stets dem aktuellen Stand entsprechen.


Vorteile einer professionellen Erstellung der Brandschutzordnung mit CWS Fire Safety
Die Anforderungen an Brandschutzordnungen sind hoch – und die Folgen bei Fehlern gravierend. Deshalb lohnt sich der Weg über einen erfahrenen Partner. CWS Fire Safety unterstützt Sie dabei umfassend:
- Erstellung nach DIN 14096
- Individuelle Anpassung an Ihre Anforderungen
- Abstimmung mit Behörden und Feuerwehr
- Übernahme regelmäßiger Prüfungen und Aktualisierungen
- Unterstützung bei der Integration in interne Brandschutzprozesse
Ob öffentliche Einrichtung, Industrieobjekt oder Sonderbau – wir sorgen dafür, dass Ihre Brandschutzordnung nicht nur auf dem Papier überzeugt.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Eine Brandschutzordnung muss nicht zwingend aktualisiert, sondern nur überprüft werden. Eine Aktualisierung ist bei wesentlichen Änderungen – etwa der Gebäudenutzung oder der Personenzuständigkeiten notwendig.
Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?
Nur fachkundige Personen mit entsprechender Qualifikation im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.
Ist eine Brandschutzordnung in jedem Gebäude Pflicht?
Nein – aber in vielen Sonderbauten sowie bei behördlichen Auflagen ist sie zwingend erforderlich.
Wie lange dauert die Erstellung?
Je nach Komplexität des Objekts dauert die Fertigstellung in der Regel zwischen ein und drei Wochen.
Welche Unterlagen müssen bereitgestellt werden?
Benötigt werden unter anderem Grundrisse, Nutzungsbeschreibungen, vorhandene Flucht- und Rettungspläne sowie interne Ansprechpartner.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Gebäudenutzung ab. Ein individuelles Angebot erhalten Sie nach einem unverbindlichen Erstgespräch.
Was passiert bei einer fehlenden oder veralteten Brandschutzordnung?
Im Ernstfall kann eine veraltete oder fehlende Brandschutzordnung haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – für Betreiber, Geschäftsleitung oder Verantwortliche im Brandschutz.
