Die Brandschutzverordnung ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen in Gebäuden. Sie legt Maßnahmen und Vorschriften fest, um Brände zu verhindern, deren Ausbreitung zu minimieren und im Notfall eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.
Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Teile sowie über die gesetzlichen Vorgaben und Prüfpflichten.
Was ist die Brandschutzverordnung?
Die Brandschutzverordnung gibt klare Anweisungen für das Verhalten im Brandfall und enthält präventive Maßnahmen zur Brandverhütung. Die Verordnung ist in drei Teile untergliedert, die jeweils spezifische Zielgruppen ansprechen.
Brandschutzverordnung Teil A
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten, wie Besucher oder Bewohner. Er enthält grundlegende Verhaltensregeln für den Fall eines Brandes und ist gut sichtbar im Gebäude angebracht. Diese Hinweise sollen im Ernstfall eine schnelle Orientierung bieten, um das Gebäude sicher und geordnet verlassen zu können.
Brandschutzverordnung Teil B
Teil B ist für die Mitarbeiter eines Unternehmens bestimmt und enthält detaillierte Maßnahmen zur Brandverhütung. Hierzu zählen Anweisungen zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Mitarbeiter müssen diese Informationen im Rahmen einer Brandschutzunterweisung erhalten, die regelmäßig durchgeführt wird. Zudem ist Teil B in schriftlicher Form auszuhändigen.
Brandschutzverordnung Teil C
Teil C richtet sich an Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im organisatorischen Brandschutz, wie Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Erste-Hilfe-Beauftragte. Dieser Teil enthält detaillierte Handlungsanweisungen und weiterführende Informationen, die im Ernstfall zur Koordination von Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen notwendig sind.
Brandschutzverordnung nach DIN 14096
Ob eine Brandschutzverordnung in einem Gebäude vorgeschrieben ist, ist in der Baugenehmigung hinterlegt.
Die Anforderungen an die Gestaltung und Inhalte der Brandschutzverordnung sind in der DIN 14096 festgelegt. Zudem muss sie mit der Bauaufsichtsbehörde und der örtlichen Brandschutzdienststelle abgestimmt und genehmigt werden, um sicherzustellen, dass die Verordnung alle notwendigen Maßnahmen enthält.
Regelmäßige Überprüfung wichtig
Eine Überprüfung ist mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person empfehlenswert. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Vorgaben weiterhin den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und in der Praxis umgesetzt werden können.
Unser Rundum-Sorglos-Paket
Wir bieten ein Rundum-Sorglos-Paket zur Erstellung und Pflege Ihrer Brandschutzverordnung. Wir kümmern uns um die Erstellung der Teile A, B und C, holen die erforderlichen Genehmigungen bei der Bauaufsichtsbehörde und der Brandschutzdienststelle ein und stellen sicher, dass diese regelmäßig aktualisiert werden. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!