Feststellanlagen sorgen dafür, das Brand- und Rauchschutztüren im Alltag geöffnet bleiben können und im Brandfall automatisch schließen. Sie empfehlen sich insbesondere für Gebäude mit hohem Personenverkehr. Im Notfall müssen sie einwandfrei funktionieren, daher ist die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen unabdingbar.
Feststellanlagen-Prüfung: Wie oft?
Die Prüfung von Feststellanlagen an Brandschutztüren ist gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung und der Herstellervorgaben durchzuführen. Sie sollte monatlich – maximal alle 3 Monate – seitens des Betreibers durch eine eingewiesene Person oder eine Fachkraft für Feststellanlagen erfolgen. Diese muss eigenständig die Funktionsprüfung der Feststellanlage vornehmen können und ggf. Störungen beseitigen.
Darüber hinaus ist die Wartung von Feststellanlagen gem. DIN 14677 einmal pro Jahr durch eine Fachkraft für Feststellanlagen durchzuführen.
Wichtig: Die Fachkraft benötigt einen Kompetenznachweis zur jährlichen Wartung der Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Zudem sind produkt- und herstellerspezifisches Wissen erforderlich.
Falls im Zuge der Prüfung oder Wartung der Feststellanlage eine Störung oder Einschränkung festgestellt wird, muss diese unverzüglich behoben werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Betreiber des Gebäudes. Des Weiteren sind alle Instandhaltungsmaßnahmen in einem Prüfbuch zu dokumentieren.
Wichtig: Feststellanlagen stellen sicherheitsrelevante Bauteile dar, dennoch erfolgt die Prüfung, Wartung und Reparatur oft nicht in regelmäßigen Abständen. Infolgedessen sind Personen und Sachwerte im Brandfall nicht zuverlässig geschützt. Zudem ist der Versicherungsschutz gefährdet und sogar strafrechtliche Folgen möglich.
Die Folgen einer nicht funktionierenden Feststellanlage im Brandfall sind immens. Insbesondere im Vergleich zum Aufwand der regelmäßigen Feststellanlagen-Prüfung.
Bestandteile der Funktionsprüfung von Feststellanlagen
Die Funktionsprüfung einer Feststellanlage muss folgende Punkte umfassen:
- Prüfung der Auslösung via Handtaster, Brand- bzw. Rauchmelder
- Prüfung der Rückstellung aus dem Alarmzustand
- Prüfung von Umgebungseinflüssen, baulichen Veränderungen
- Prüfung der automatischen Schließung der Brand- bzw. Rauchschutztür
Bestandteile der Wartung von Feststellanlagen
Die jährliche Wartung einer Feststellanlage umfasst die folgenden Punkte:
- Alle Elemente der Funktionsprüfung
- Prüfung der Dokumentation und Zulassung
- Reinigung von verschmutzen Bestandteilen, ggf. Austausch
- Prüfung der Auslösung bei Stromausfall bzw. Prüfung der alt. Stromquelle (z. B. Akku)
Die Ergebnisse sind – wie auch bei der Funktionsprüfung – im Prüfbuch zu dokumentieren und dem Betreiber zur Verfügung zu stellen. Neben der regelmäßigen Funktionsprüfung und jährlichen Wartung der Feststellanlagen fordert die DIN 14677 den Austausch von Brandmeldern zur Auslösung bzw. Ansteuerung einer Feststellanlage nach:
- 5 Jahren für Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation
- 8 Jahren für Brandmelder mit Verschmutzungskompensation
Zusätzlich sind stets die Herstellerfristen zu beachten!
Fragen und Antworten
Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?
Die Feststellanlagen-Prüfung ist monatlich, maximal alle 3 Monate, durch eine eingewiesene Person erforderlich. Die Wartung durch eine Fachkraft ist alle 12 Monate vorgeschrieben.
Wer darf Feststellanlagen warten?
Die Funktionsprüfung darf nur durch eine eingewiesene Person ausgeführt werden. Die Wartung der Feststellanlage darf nur durch Sachkundige mit Kompetenznachweis gemäß DIN 14677 erfolgen.
Unsere Servicetechniker sind für Prüfung, Wartung und Reparatur von Feststellanlagen aller namhaften Hersteller autorisiert. Jetzt Angebot anfordern.
Was sind typische Mängel?
- Verkeilen der Brandschutztür mit verbotenen Gegenständen wie Keilen oder Türstoppern
- Defekte Brandmelder aufgrund von Alter, Verschmutzung oder anderen äußeren Einflüssen
- Mangelhafte Dokumentation und Kennzeichnung
- Fehlende Prüfbücher
Müssen Mängel sofort behoben werden?
Ja, ein Mangel an einer Feststellanlage muss zeitnah behoben werden, da es sich um sicherheitsrelevantes Bauteil handelt. Andernfalls muss die Feststellanlage außer Betrieb gesetzt werden.
Wartung von Feststellanlagen durch CWS
Wir übernehmen für Sie gerne die fachgerechte Prüfung und Wartung der Feststellanlagen in Ihrem Gebäude.
Unsere Servicetechniker besitzen die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenznachweise für Modelle zahlreicher namhafter Hersteller – wie Hekatron, Geze, Dorma, Eco Schulte oder Assa Abloy. Im Falle von Defekten oder Störungen sorgen unsere erfahrenen Experten für eine zeitnahe Instandsetzung bzw. Reparatur der Feststellanlage. Selbstverständlich dokumentieren wir sämtliche Arbeiten im jeweiligen Prüfbuch.