Eine Notbeleuchtung sorgt dafür, dass Menschen ein Gebäude auch bei Stromausfall oder im Brandfall sicher verlassen können. Sie beleuchtet Flucht- und Rettungswege, reduziert das Unfallrisiko und unterstützt Einsatzkräfte bei der Orientierung. Sie ist nicht nur eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme – sondern in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben.
Warum ist eine Notbeleuchtung so wichtig?
Fällt die Allgemeinbeleuchtung aus, entsteht schnell Unsicherheit. Gerade in großen Gebäuden wie Produktionsstätten, Krankenhäusern oder Versammlungsstätten kann das fatale Folgen haben. Eine funktionierende Notbeleuchtung:
- gewährleistet die sichere Nutzung von Rettungswegen
- verhindert Panik und Stürze
- ermöglicht eine schnelle Evakuierung
- unterstützt Feuerwehr und Rettungskräfte
Die Verantwortung liegt beim Betreiber des Gebäudes bzw. dem Arbeitgeber.

Notbeleuchtung: Diese Vorschriften gelten in Deutschland
Die Planung und der Betrieb einer Notbeleuchtung unterliegen klaren gesetzlichen Anforderungen. Zu den wichtigsten Normen und Regelwerken gehören:
| Die DIN EN 1838 legt fest, wie eine Notbeleuchtung beschaffen sein muss. Sie definiert u. a. Mindestbeleuchtungsstärken auf Rettungswegen Anforderungen an Antipanikbeleuchtung und Kennzeichnung von Notausgängen. | Die ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber, eine angemessene Sicherheitsbeleuchtung bereitzustellen, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen entstehen können. Ergänzend gelten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. | Die DIN VDE 0108 regelt die fachgerechte Installation von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Sie beschreibt Anforderungen an Stromquellen, Leitungsführung und Überwachungssysteme. Zusätzlich ist regelmäßig eine Sachverständigenprüfung vorgeschrieben. |
Arten der Notbeleuchtung
Je nach Gebäudegröße und Nutzung kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz.
Einzelbatteriesysteme werden i.d.R. für Rettungszeichen- & Sicherheitsleuchten verwendet. Jede Leuchte verfügt über einen integrierten Akku.
Sie eignen sich besonders für kleinere Objekte oder einzelne Gebäudebereiche. | Bei einer Zentralbatterieanlage (CPS-System) werden mehrere Leuchten über eine zentrale Stromquelle versorgt.
Diese Lösung ist wirtschaftlich für größere Gebäude mit vielen Leuchten. | Gruppenbatterieanlagen (LPS-Systeme) versorgen Sicherheitsleuchten dezentral innerhalb eines Brandabschnitts.
Sie bieten eine flexible Lösung für komplexe Gebäudestrukturen. |

Installation und Wartung der Notbeleuchtung
Die Installation einer Notbeleuchtung darf ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Eine sorgfältige Planung stellt sicher, dass:
- alle Fluchtwege normgerecht ausgeleuchtet sind
- Rettungszeichen korrekt positioniert sind
- die Stromversorgung redundant abgesichert ist

Ebenso wichtig ist die regelmäßige Prüfung. Die Funktionsprüfung von Notbeleuchtungsanlagen erfolgt mindestens jährlich. Zusätzlich ist in festgelegten Intervallen eine umfassende Sachverständigenprüfung nach DIN VDE 0108 erforderlich. Die Ergebnisse müssen in einem Prüfbuch dokumentiert und mindestens vier Jahre aufbewahrt werden.
Mit einem Wartungsvertrag übernimmt CWS Fire Safety für Sie:
- regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen
- Dokumentation gemäß VDE-Vorgaben
- rechtssichere Instandhaltung

Notbeleuchtung schützt!
Eine normgerechte Notbeleuchtung ist unverzichtbar für die Sicherheit in Gebäuden. Sie erfüllt gesetzliche Vorgaben, minimiert Haftungsrisiken und rettet im Ernstfall Leben.
Ob Einzelbatteriesystem, Zentralbatterieanlage oder Gruppenbatterieanlage – die richtige Lösung hängt von Gebäudetyp, Nutzung und Risikobewertung ab.
Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten. Gemeinsam entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept für Ihr Objekt.

FAQ
Ist eine Notbeleuchtung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, eine Notbeleuchtung ist in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie fordert eine Sicherheitsbeleuchtung immer dann, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für Personen entstehen können.
Ergänzend gelten die DIN EN 1838 (Anforderungen an die Notbeleuchtung) sowie die DIN VDE 0108 (Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen). Betreiber und Arbeitgeber sind verantwortlich für die normgerechte Umsetzung und den sicheren Betrieb.
Wie lange muss eine Notbeleuchtung im Ernstfall funktionieren?
Die vorgeschriebene Betriebsdauer hängt von der Nutzung und dem Gefährdungspotenzial des Gebäudes ab. Üblich sind 1, 3 oder 8 Stunden Betriebszeit.
In vielen Arbeitsstätten beträgt die Mindestbetriebsdauer eine Stunde. In Sonderbauten wie Krankenhäusern, Versammlungsstätten oder Industrieanlagen können längere Zeiten erforderlich sein. Die konkrete Auslegung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie gemäß behördlicher Vorgaben.
Welche Systeme gibt es für Notbeleuchtung?
Für die Umsetzung einer Notbeleuchtung stehen unterschiedliche technische Lösungen zur Verfügung:
- Einzelbatteriesysteme mit integriertem Akku je Leuchte
- Zentralbatterieanlagen (CPS-Systeme) mit zentraler Stromversorgung und Überwachung
- Gruppenbatterieanlagen (LPS-Systeme) zur dezentralen Versorgung innerhalb eines Brandabschnitts
Die Auswahl hängt von Gebäudegröße, Struktur, Anzahl der Leuchten und Wartungsanforderungen ab.
Wie oft muss eine Notbeleuchtung geprüft werden?
Die Prüfung der Notbeleuchtung ist verpflichtend. Vor der Inbetriebnahme muss eine Erstprüfung durch eine fachkundige Person erfolgen.
Im laufenden Betrieb sind regelmäßige Funktionsprüfungen durchzuführen – je nach Anlagentyp und Gefährdungsbeurteilung täglich, monatlich oder jährlich. Zusätzlich ist in festgelegten Intervallen eine umfassende Sachverständigenprüfung nach DIN VDE 0108 erforderlich.
Alle Prüfungen müssen in einem Prüfbuch dokumentiert und mindestens vier Jahre aufbewahrt werden.
Wer trägt die Verantwortung für Wartung und Betrieb?
Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage bzw. beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die Notbeleuchtung jederzeit funktionsfähig ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Wartung darf nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen – beispielsweise durch eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 1203 und VDE.
