RWA-Öffnungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Brandbekämpfung und Sicherheit von Gebäuden. Ihre Hauptaufgabe ist es, im Brandfall den Rauch und die Wärme kontrolliert aus einem Gebäude abzuleiten. Dies ermöglicht es Rettungskräften, sicher in das Gebäude vorzudringen und Menschenleben zu schützen.
Wo werden RWA-Öffnungen installiert?
RWA-Öffnungen werden primär in Treppenhäusern, Fluren, Lagerhallen und großen Räumen mit hoher Brandlast installiert.
Sie können in Form von Fenstern, Lichtbändern oder Lichtkuppeln ausgeführt sein. Alle Varianten sind mit speziellen Antrieben ausgestattet, die sie im Brandfall automatisch oder manuell öffnen können. Zudem besteht die Option die Öffnungen zur Rauchableitung auch zur Verbesserung des Raumklimas, d.h. zur täglichen Lüftung, zu nutzen.
Optionen für die Öffnung zur Rauchableitung
Lichtkuppeln stellen eine häufig genutzte Möglichkeit für RWA-Öffnungen dar. Sie bieten den Vorteil, dass sie natürliches Licht in das Gebäude lassen und somit die Beleuchtung unterstützen können. Sie sind somit der Klassiker.
Lichtbänder bieten eine kontinuierliche Öffnungsfläche über eine größere Breite und können somit große Räume effektiv belüften. Lichtbänder eignen sich besonders für Flure, Hallen und Industriegebäude.
Fenster-Lösungen sind eine moderne Variante für Öffnungen zur Rauchableitung. Sie lassen sich einfach in Fassaden und Gebäudehüllen integrieren und sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich. Sie bieten neben ihrer brandschutztechnischen Funktion weitere praktische Vorteile für den Alltag, wie eine effiziente und natürliche Belüftung der Räume.
Zusätzlich zu den RWA-Öffnungen auf dem Dach oder an der Fassade werden Nachstrom- und Zuluftöffnungen installiert. Diese dienen dazu, den Luftaustausch im Brandfall zu optimieren und eine kontrollierte Rauchableitung zu ermöglichen.
Gut zu wissen: Gemäß der Betriebs-Sicherheits-Verordnung müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die baurechtlich vorgeschrieben sind, mehrfach geprüft werden: vor der Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie alle drei Jahre. Diese Prüfungen müssen durch einen zugelassenen Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Unabhängig davon ist eine jährliche Wartung durch einen qualifizierten Fachbetrieb verpflichtend.
Zusätzlich schreiben die DIN 4426 sowie arbeitsschutzrechtliche Vorschriften vor, dass alle RWA-Öffnungen wie Lichtkuppeln und Lichtbänder dauerhaft gegen Absturzgefahr gesichert sein müssen. Bestehende Anlagen ohne ausreichende Sicherung sollten zeitnah nachgerüstet werden.