Brandschutztüren sind dazu da, im Brandfall eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Dadurch bleibt der Fluchtweg länger frei und die Feuerwehr kann effektiver arbeiten. Brandschutztüren sind in vielen Gebäuden vorgeschrieben, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden oder Industrieanlagen.
Damit sie ihre Funktion im Ernstfall zuverlässig erfüllen, müssen sie regelmäßig gewartet und überprüft werden.
Wer darf Brandschutztüren prüfen?
Laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) dürfen Brandschutztüren nur von sogenannten sachkundigen Personen geprüft werden. Aber was genau bedeutet das?
Nur sachkundige Personen gemäß ASR A1.7 dürfen Brandschutztüren prüfen. Diese Personen benötigen eine spezielle Schulung, die theoretische Kenntnisse über Brandschutzvorschriften und technische Anforderungen vermittelt. Zusätzlich müssen sie praktische Erfahrung in der Wartung und Prüfung von Brandschutztüren nachweisen können.
Der Abschluss der Schulung wird durch einen Sachkundenachweis bestätigt, der regelmäßig durch Auffrischungskurse erneuert werden muss.
Warum darf nicht jeder Brandschutztüren prüfen?
Die Prüfung von Brandschutztüren erfordert tiefgehende Kenntnisse in Bezug auf Brandschutz, Mechanik und rechtliche Vorgaben. Es reicht nicht aus, eine generelle handwerkliche Qualifikation zu besitzen – die Prüfung muss von Personen durchgeführt werden, die sich mit den spezifischen Anforderungen von Brandschutztüren auskennen. Andernfalls könnten Mängel übersehen werden, die im Brandfall fatale Folgen haben.
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile, die im Notfall Leben retten. Ein unsachgemäßer Einbau, eine falsche Wartung oder eine fehlerhafte Prüfung können dazu führen, dass die Tür im Brandfall nicht funktioniert. Daher schreiben die gesetzlichen Vorgaben vor, dass nur qualifizierte Personen diese Prüfungen vornehmen dürfen.