Bestuhlungspläne

Festgelegte Bestuhlungspläne sichern die Einhaltung von notwendigen Flucht- und Rettungswegen.

Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne

Highlights

  • Aktualisierung des Bestuhlungsplans möglich
  • Erstellung des Bestuhlungsplan inkl. behördlicher Genehmigung

Bestuhlungspläne - Beratung, Erstellung & Aktualisierung

Bestuhlungspläne sorgen für die Einhaltung von sicherheitsrelevanten Vorschriften in Versammlungsstätten. Das betrifft unter anderem die Nutzung von Notausgängen wie auch ausreichende Flucht- und Rettungswege. Bestuhlungspläne werden für Versammlungsstätten benötigt, die mehr als 200 Personen umfassen. Dazu zählen u. a. Theater, Sportstadien, Konferenzräume, Vorlesungssäle etc.

 

Vorschriften zu Bestuhlungsplänen

Bestuhlungspläne werden durch die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder die Versammlungsstättenrichtlinie (VStättR) der Bundesländer vorgeschrieben. Umfasst eine Veranstaltungsräumlichkeit mehr als 200 Personen, ist ein genehmigter Bestuhlungsplan notwendig.

 

Erstellung von Bestuhlungsplänen

Wir erstellen Bestuhlungspläne für folgende Bestuhlungsarten:

  • Theaterbestuhlung
  • Bankett- oder parlamentarische Bestuhlung
  • Fischgrätenbestuhlung
  • Blockbestuhlung
  • U-Form Bestuhlung

Rundum-Sorglos-Paket: CWS erstellt und aktualisiert Bestuhlungspläne nach den gesetzlichen Vorschriften. Nach eingehender messtechnischer Analyse der Räumlichkeiten ermitteln wir das für Sie ideale Bestuhlungskonzept. Wir stimmen uns mit der Brandschutzbehörde ab und holen die Genehmigung für den Bestuhlungsplan ein. Darüber hinaus bieten wir hochwertige Rahmen, Fluchtwegbeschilderung und Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN EN ISO 7010 an.

Vorteile

  • Individuelle Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten
  • Diverse Bestuhlungsarten möglich
  • Regionale Experten und Ansprechpartner

Nachhaltigkeit

Anpassung von vorhandener Bestuhlungsplan-Vorlage.

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