Bestuhlungspläne
Dienstleistungen
- Montage / Installation
- Beratung
- Unterstützung durch CWS Brandschutzbeauftragten
- Prüfung
- Planung & Erstellung
Highlights
- Bestuhlungspläne nach gesetzlichen Anforderungen
- Unterstützung bei Genehmigungsprozessen und behördlicher Abstimmung
- Aktualisierungsservice bei Umbauten oder Nutzungsänderungen
- Fachkundige Beratung durch regionale Ansprechpartner
Bestuhlungspläne sind ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Sicherheit bei Veranstaltungen. Sie dokumentieren präzise die Anordnung von Sitzplätzen, Gängen, Ein- und Ausgängen sowie Flucht- und Rettungswegen. Damit erfüllen sie nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern tragen maßgeblich zur Orientierung und einer schnellen Evakuierung im Gefahrenfall bei. Ob Theater, Konferenzsaal oder Sportarena – sobald eine Versammlungsstätte mehr als 200 Personen fasst oder eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sind Bestuhlungspläne gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Grundlagen für Bestuhlungspläne
Die Notwendigkeit eines Bestuhlungsplans ergibt sich aus mehreren Regelwerken, wobei die VStättVO in den meisten Bundesländern die zentrale rechtliche Grundlage bildet. Die Erstellung und Einreichung eines Bestuhlungsplans ist verpflichtend, wenn:
- die Versammlungsstätte mehr als 200 Besucherplätze umfasst,
- es sich um eine Versammlungsstätte gemäß der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) handelt,
- eine behördliche Genehmigung oder Anzeige verlangt wird.
Dabei ist zu beachten, dass auch landesspezifische Vorschriften und lokale Anforderungen durch das zuständige Bauamt oder die Feuerwehr berücksichtigt werden müssen.
Ein vollständiger Bestuhlungsplan umfasst nicht nur die Darstellung der Sitzordnung, sondern auch die genaue Kennzeichnung der Gänge, Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Rollstuhlplätze oder andere besondere Sitzbereiche müssen ebenfalls berücksichtigt und eindeutig dargestellt werden.
Erstellung & Aktualisierung von Bestuhlungsplänen
Wir bieten umfassende Leistungen rund um das Thema Bestuhlungspläne. Unser Service beginnt mit einer messtechnischen Analyse Ihrer Räumlichkeiten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein individuelles Bestuhlungskonzept, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und auf die räumlichen Gegebenheiten abgestimmt ist.
Die Erstellung erfolgt maßstabsgerecht unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Aspekte. Bei Bedarf übernehmen wir die Abstimmung mit zuständigen Behörden und reichen die Pläne zur Genehmigung ein. Unser Leistungsportfolio umfasst u. a.:
- Theaterbestuhlung
- Bankett- und parlamentarische Bestuhlung
- Fischgrätenbestuhlung
- Blockbestuhlung
- U-Form Bestuhlung
Unsere regionalen Expertinnen und Experten beraten Sie gerne zur idealen Anordnung – sowohl funktional als auch unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben. Zusätzlich zur Neuplanung übernehmen wir auch die Aktualisierung bestehender Bestuhlungspläne, etwa bei Umbauten oder geänderten Nutzungen. So stellen wir sicher, dass Ihr Plan jederzeit dem aktuellen Stand entspricht und behördlich genehmigungsfähig bleibt.
Wir sind Ihr Experte
Mit uns setzen Sie auf langjährige Erfahrung, fachliche Kompetenz und eine enge Zusammenarbeit mit Behörden. Unsere regionalen Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und begleiten Sie von der ersten Planung bis zur finalen Freigabe durch die Genehmigungsbehörde. Darüber hinaus bieten wir ergänzende Leistungen wie Fluchtwegbeschilderung, Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN ISO 7010 sowie passende Rahmenlösungen zur Aushängung der Pläne vor Ort.
Nachhaltigkeit
Anpassung von vorhandener Bestuhlungsplan-Vorlage.