Brandschutzordnung
Dienstleistungen
- Beratung
- Unterstützung durch CWS Brandschutzbeauftragten
- Prüfung
- Planung & Erstellung
Highlights
- Fachgerechte Erstellung der Brandschutzordnung
- Koordination mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und Feuerwehr
- Aktualisierung der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist ein zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes. Sie legt konkrete Verhaltensweisen und Maßnahmen fest, die der Verhütung von Bränden sowie dem richtigen Verhalten im Brandfall dienen. Ziel ist es, Menschenleben zu schützen, Sachwerte zu erhalten und Umweltschäden zu vermeiden. Die Inhalte und Anforderungen an eine Brandschutzordnung sind in der DIN 14096 verbindlich geregelt. Ihre Ausarbeitung erfolgt objektspezifisch und richtet sich an unterschiedliche Personengruppen innerhalb des Gebäudes.
Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?
Ob eine Brandschutzordnung erforderlich ist, ergibt sich meist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder aus einem Brandschutzkonzept. Vor allem bei bestimmten Nutzungen oder baulichen Gegebenheiten wird sie gesetzlich oder durch die Behörden vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere:
- Sonderbauten wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime, Hochschulen, Versammlungsstätten, Theater, Kinos, Einkaufszentren oder Hochhäuser
- Betriebe mit erhöhter Brandgefahr wie Industrie- und Produktionsstätten, Lager für brennbare Stoffe, Werkstätten oder Labore
- Allgemeine gesetzliche Verpflichtungen, z. B. gemäß Landesbauordnung oder durch Vorgaben von Feuerwehr, Bauaufsicht oder bei Brandschauen
In diesen Fällen ist eine Brandschutzordnung nicht nur sinnvoll, sondern oft zwingend erforderlich, um Sicherheit und gesetzliche Konformität zu gewährleisten.
Aufbau und Inhalte der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist in drei Teile gegliedert. Diese Struktur stellt sicher, dass alle im Gebäude befindlichen Personen – von Besuchern bis zu speziell geschultem Personal – passende Informationen und Anweisungen erhalten.
- Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Dazu zählen unter anderem Besucher, Kunden oder Patienten. Dieser Teil enthält allgemeinverständliche Hinweise zum Verhalten im Brandfall und wird an gut sichtbaren Stellen im Gebäude ausgehängt. Ziel ist es, auch ortsunkundigen Personen schnelle Orientierung und klare Handlungsanweisungen zu geben.
- Teil B spricht alle Beschäftigten an. Er beschreibt detailliert Maßnahmen zur Brandverhütung sowie das richtige Verhalten im Brand- oder Gefahrenfall. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf organisatorischen Regelungen wie dem Freihalten von Flucht- und Rettungswegen oder dem Umgang mit Brandlasten. Teil B sollte fester Bestandteil der regelmäßigen Brandschutzunterweisungen sein und den Mitarbeitenden schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
- Teil C ist für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz vorgesehen. Hierzu zählen etwa Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer oder Sicherheitsbeauftragte. Dieser Abschnitt legt Zuständigkeiten und Handlungsabläufe im Notfall fest und bildet damit die Grundlage für ein strukturiertes und koordiniertes Vorgehen im Ernstfall.
Rechtliche Grundlagen
Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung ergibt sich nicht nur aus sicherheitstechnischen Überlegungen, sondern auch aus rechtlichen Anforderungen. Die DIN 14096 legt die formalen und inhaltlichen Vorgaben fest, etwa hinsichtlich Schriftgröße, Layout und der Art der Aushänge.
Darüber hinaus gilt: Ist eine Brandschutzordnung vorgeschrieben, muss sie durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde und die örtliche Brandschutzdienststelle genehmigt oder bestätigt werden. Auch eine regelmäßige Prüfung ist notwendig – empfohlen wird eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person, um Aktualität und Wirksamkeit zu gewährleisten.
Unser Service für Ihre Brandschutzordnung
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung, Überarbeitung und Genehmigung Ihrer Brandschutzordnung nach DIN 14096. Unser Leistungsangebot beinhaltet:
- Fachgerechte Erstellung der Teile A, B und C für Ihre Immobilie oder Ihren Betrieb
- Individuelle Anpassung an Nutzung, bauliche Gegebenheiten und betriebliche Abläufe
- Koordination mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und Feuerwehr
- Prüfung und Aktualisierung bestehender Brandschutzordnungen
- Einbindung in Schulungs- und Unterweisungsprozesse
Mit unserer langjährigen Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz begleiten wir Sie von der Erstberatung bis zur finalen Abstimmung mit den Behörden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine neue Brandschutzordnung benötigen oder Ihre bestehende überarbeiten lassen möchten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.