Feststelleinrichtung für Brandschutztüren
Highlights
- Selbsttätige und sichere Schließung im Brandfall durch Rauch- oder Wärmemelderüberwachung
- Feststelleinrichtung ermöglichen Barrierefreiheit
- Funkbasierte Systeme für denkmalgeschützte Objekte möglich
- Zusammenarbeit mit diversen Herstellern wie DORMA, GEZE und HEKATRON
Feststelleinrichtung für Brandschutztüren - Beratung, Montage & Wartung
Die Feststelleinrichtung ist ein System zum Offenhalten von Brandschutztüren. Das heißt eine Feststelleinrichtung (auch Feststellanlage, kurz FSA) hält die Brandschutztür offen und schließt diese im Brandfall selbstständig. So bleiben Brandschutztüren während des Betriebsalltags offen, während sie im Brandfall automatisch geschlossen werden, um die schnelle Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Dadurch wird ein zuverlässiger Verschluss garantiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Brandschutztüren ausschließlich vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassenen Feststelleinrichtungen genutzt werden dürfen.
Die Feststelleinrichtung für Brandschutztüren ist in verschiedenen Varianten erhältlich:
- Haftmagnetanlage: Im Fall einer Raucherkennung wird der Stromkreislauf des Magneten unterbrochen und die Brandschutztür schließt automatisch. Häufige Anwendung z. B. in Schulen, Werkstätten oder Fertigungsbereichen.
- Integrierter Türschließer: Die Feststelleinrichtung ist in einer Gleitschiene eingebaut und wirkt optisch ansprechend. Bei Raucherkennung schließt die Tür automatisch.
- Obenliegender Türschließer: Die Feststelleinrichtung wird auf eine 1-flügelige oder 2- flügelige Brandschutztür mit einem integrierten Rauchschalter verbaut. Die Tür kann mit geringem Kraftaufwand geöffnet werden. Als Alternative zur Feststelleinrichtung kann ein Freilaufmechanismus installiert werden, der für eine Leichtgängigkeit der Brandschutztür sorgt, wie bei einer Zimmertür. Dies kommt oft in Seniorenheimen, Krankenhäuser oder Schulen zum Einsatz.
Eine Feststelleinrichtung besteht aus verschiedenen Komponenten. Die FSA kann 1-flügelig oder 2-flügelig (mit Schließfolgeregelung bei 2-flügeligen Türen) sowie wahlweise mit Gestänge, Gleitschiene oder Haftmagnet erworben werden. Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung, Schließkraft und Offenhaltewinkel können individuell eingestellt werden.
Feststelleinrichtungen sind durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen. Eine Abnahme erfolgt durch einen vom Hersteller zertifizierten Sachkundigen der Firma CWS. Wir beraten Sie gerne zu allen Themen wie Brandschutztür und Feststellvorrichtungen.
Wartung von Feststelleinrichtungen: Alle 12 Monate muss laut DIN 14677 eine sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an einer Feststellvorrichtung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.
Vorteile
- Barrierefreie Nutzung
- Komponenten in verschiedenen Farben erhältlich