Hausalarm- und Brandwarnanlage

Anwesende Personen werden im Brandfall akustisch und optisch gewarnt. Die Feuerwehr wird nicht automatisiert informiert.

Hausalarm- und Brandwarnanlage

Hausalarm- und Brandwarnanlage

Highlights

  • Brandmelder lokalisieren Gefahr
  • Manuelle oder automatisierte Alarmierung

Hausalarmanlage & Brandwarnanlage - Beratung, Installation & Wartung

Hausalarmanlagen (HAA) und Brandwarnanlagen (BWA) dienen der Gefahrenerkennung und Warnung von Personen im Gebäude in einem Brandfall. 

Hausalarmanlagen und Brandwarnanlagen werden automatisiert durch Rauchmelder oder durch die Betätigung eines blauen Handmelders (bei Brandmeldeanlagen roter Handmelder) ausgelöst. Sie sind verdrahtet oder funkvernetzt. Hausalarmanlagen und Brandwarnanlagen sind nicht an das Übertragungssystem der Feuerwehr angeschlossen. Dennoch warnt die Hausalarmanlage und die Brandwarnanlage frühzeitig durch akustische und optische Signale vor Brand oder Rauch und zeigt in der Hausalarmzentrale den Standort des Gefahrenherdes an.

 

Unterschied zwischen Hausalarmanlage, Brandwarnanlage und Brandmeldeanlage

Die Hausalarmanlage und Brandwarnanlage informieren anwesende Personen im Brandfall. Die Hausalarmanlage ist 72 Stunden unabhängig vom Stromnetz, die Brandwarnanlage 12 Stunden. Beide sind nicht mit der Feuerwehr verbunden. Im Gegensatz dazu alarmiert die Brandmeldeanlage nicht nur die anwesenden Personen, sondern informiert gleichzeitig automatisiert die Feuerwehr, die zum Brandort ausrückt. 

 

Einsatzbereich von Hausalarmanlagen und Brandwarnanlagen

Hausalarmanlage und Brandwarnanlage kommen da zum Einsatz, wo keine Brandmeldeanlage unmittelbar gefordert ist, jedoch baurechtliche Forderungen zur Alarmierung besteht. Das kann beispielweise in folgenden Bereichen sein:

  • Hochhäusern
  • Wohnheime und Beherbergungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten

 

Vorgaben zu Hausalarmanlagen und Brandwarnanlagen

Für Hausalarmanlagen existieren keine normativen Grundlagen, sondern Verbandsrichtlinien auf Basis der Errichtungsnorm für Brandmeldeanlagen. Die Vornorm DIN VDE 0826-2 legt Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Brandwarnanlagen fest. 

 

Wartung einer Hausalarmanlage

Hausalarmanlagen müssen mindestens einmal jährlich entsprechend der Vorgaben für Brandmeldezentralen DIN EN 54-2 und DIN EN 54-4 durch eine sachkundige Person gewartet werden.

 

Rundum-Sorglos-Paket: Wir analysieren die örtlichen Gegebenheiten, planen, montieren und warten die Hausalarmanlage oder Brandwarnanlage. Zudem holen wir für Sie die Genehmigung der zuständigen Behörden ein. Mit einem Wartungsvertrag der CWS, führen wir fristgerecht die Wartung Ihrer Hausalarmanlage durch. Fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Vorteile

  • Schnelle interne Alarmierung der anwesenden Personen
  • Schutz für Menschen in Sonderbauten ohne Auflagen zu einer Brandmeldeanlage

Nachhaltigkeit

Frühzeitige Gefahrenerkennung und Alarmierung von anwesenden Personen, um Personen nachhaltig zu schützen.

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