Sicherheitsbeleuchtung - Beratung, Montage & Prüfung
Sicherheitsbeleuchtung von Flucht- und Rettungswegen bieten Menschen im Gefahrenfall Orientierung, auch bei Stromausfall. Somit reduziert die Sicherheitsbeleuchtung das Unfallrisiko und rettet im Notfall Leben. Menschen können aufgrund der Notbeleuchtung sicher das Gebäude verlassen, sodass Einsatzkräfte zügig zum Brandort vorrücken können.
Vorschriften zur Sicherheitsbeleuchtung
Bauherren und Gebäudebetreiber sind verantwortlich für die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege. Der Schutz von Mitarbeitern und Besuchern muss gegeben sein. Grundlage bilden die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Baunutzungsverordnung (BauNVO), DIN EN 1838 (Notbeleuchtung) und DIN EN 50172 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen). Zu den betroffenen Gebäudearten gehören:
- Öffentliche Gebäude: z. B. Krankenhäuser, Schulen, Museen, Theater, Regierungsgebäude
- Gewerbegebäude: z. B. Bürogebäude, Einkaufszentren, Hotels, Restaurants
- Industriegebäude: z. B. Fabriken, Produktionsstätten, Lagerhallen
Zudem müssen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen regelmäßig geprüft werden.
Tipp: Wir empfehlen zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung akustische Warn- und Leitsysteme installieren zulassen. Die Kombination aus optischer und akustischer Fluchtwegorientierung unterstützt dabei, Räumungs- und Evakuierungszeiten entscheidend zu verkürzen.
Arten von Sicherheitsbeleuchtung:
- Einzelbatteriesysteme werden für Rettungszeichen oder Sicherheitsleuchten eingesetzt. Sie haben einen integrierten Akku und leuchten je nach Bedarf eine, drei oder acht Stunde(n).
- Zentralbatterieanlagen (CPS-System) haben die gleiche Funktion und Betriebsdauer wie Einzelbatterieanlagen, die Leuchten können allerdings zentral überwacht werden.
- Gruppenbatterieanlagen (LPS-System) werden dezentral zur Versorgung von Sicherheitsleuchten innerhalb eines Brandabschnitts benutzt. Sie haben eine Mindestlebensdauer von 5 Jahren.
- Notstromgeneratoren funktionieren, auch wenn das Energieversorgungsnetz ausgefallen ist. Ein automatischer Anlauf und Verbraucherumschaltung ist bei allen Anlagen erforderlich, für welche eine Netzersatzanlage gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. für die Notbeleuchtung.
Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen alle vier Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden. Bei Notbeleuchtungsanlagen steht eine jährliche Funktionsprüfung an.
Rundum-Sorglos-Paket: Wir planen und installieren die Sicherheitsbeleuchtung. Gern führen wir alle notwendigen Verkabelungs- und Elektroinstallationsarbeiten durch und/oder arbeiten mit Ihren Haustechnikern zusammen. Zudem führen wir die Prüfung Ihrer Sicherheitsbeleuchtungsanlage durch.
Vorteile
- Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen
Nachhaltigkeit
Reduzierung des Unfallrisikos im Gefahrenfall, Schutz und Orientierung für Menschen.