Warum einen Brandschutzbeauftragten im Betrieb haben?
Ein Brandschutzbeauftragter ist für den Brandschutz in einem Gebäude verantwortlich. Er berät und unterstützt ein Unternehmen in allen Bereichen des Brandschutzes. So erkennt er Risiken und empfiehlt Maßnahmen für optimalen und rechtlich abgesicherten Brandschutz in einem Betrieb. Dabei müssen Brandschutzbeauftragte vom Arbeitgeber gemäß BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) schriftlich bestellt werden.
Wann braucht man einen Brandschutzbeauftragten?
Ein Brandschutzbeauftragter ist immer empfehlenswert, aber nicht jedes Unternehmen muss ihn
vorweisen. Das Arbeitsschutzgesetz, die technischen Regeln für Arbeitsstätten, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Sachversicherer fordern je nach Brandgefahr einen Brandschutzbeauftragten. So gewähren bspw. Sachversicherer den vollständigen Versicherungsschutz von brandgefährdeten Betrieben häufig nur, wenn das Unternehmen einen in- oder externen Brandschutzbeauftragten engagiert.
Als Faustregel gilt: Für besonders brandgefährdete Betriebe und Arbeitsstätten mit einer hohen
Anzahl an potenziell gefährdeten Personen ist der Brandschutzbeauftragte verpflichtend. Hierzu zählen z. B. Produktionshallen, Lager, Küchen und Werkstätten. Am häufigsten benötigen die folgenden Arbeitsstätten Brandschutzbeauftragte:
- Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m²
- Verkaufsstätten mit einer Geschossfläche von über 2.000 m²
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche
- Sonderbauten (z. B. Hochhäuser, Kliniken, Hotels, Seniorenheime)
Eine genaue Auskunft über die Notwendigkeit und die Anzahl der notwendigen Brandschutzbeauftragten geben Baurichtlinien, Landesbauordnung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und Baugenehmigung.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Betriebe, die keinen Brandschutzbeauftragten aus dem eigenen Mitarbeiterkreis stellen können, haben die Möglichkeit auf einen externen Brandschutzbeauftragten zurückgreifen. Dieser berät und betreut als außenstehender Experte das Unternehmen in allen Bereichen des Brandschutzes. Dabei ist er mit allen Rechtsvorschriften vertraut und hilft dem Unternehmen, Auflagen von Behörden und Sachversicherern umzusetzen. So prüft er in regelmäßigen Abständen (je nach Unternehmensgröße) die Brandschutzeinrichtungen im Gebäude. Darüber hinaus begleitet er die Abnahme von Brandschutzanlagen durch Sachverständige und steht bei Um- und Neubauten als Ansprechpartner bereit. Zusätzlich unterweisen und schulen sie Mitarbeiter im Betrieb, ermitteln Brand- und Explosionsgefahren und kontrollieren Flucht- und Rettungswege.

Insgesamt sind 26 Aufgaben definiert:
- Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)
- Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Externe Brandschutzbeauftragte sind der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt. So übergeben sie dem Management regelmäßig ein Protokoll, das Mängel dokumentiert und entsprechende Maßnahmen empfiehlt. Über deren Umsetzung entscheidet jedoch allein das Management.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten von CWS:
- Langjährige Erfahrungen
- Neutraler Blick von außen auf ein Gebäude
- Zuverlässige Kontrolle durch regelmäßige Betriebsbegehungen
- Beratung, Abstimmung mit Behörden und Partnern oder Kontrolle vor Ort aus einer Hand
- Mehr personelle Kapazitäten durch Entlastung der Mitarbeiter
Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
Externe Brandschutzbeauftragte der CWS Fire Safety übernehmen die Beratung, Abstimmung mit Behörden und Partnern sowie die regelmäßige Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen und Schulung der Mitarbeiter vor Ort. Im Rahmen eines Leistungskataloges bestimmen wir gemeinsam, welche Aufgaben ein externer Brandschutzbeauftragte erfüllen muss und wie oft er für Sie da ist. Dabei wird der Leistungskatalog Teil des Vertrags zwischen Ihnen und unserem CWS Fire Safety Team sein.