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Know-how Tips & Tricks 31 März 2022 Fire Safety Der Brandschutz im Betrieb hat eine bedeutsame Stellung zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden. Jährlich werden mehr als 2.000 Arbeitsunfälle durch Brände oder Explosionen über die Versicherungen gemeldet. Zudem führen Brände im Betrieb auch zu hohen wirtschaftlichen Einbußen und in jedem zweiten Fall zur Insolvenz. Die häufigsten Brandursachen im Betrieb sind: Falsche Nutzung von Arbeitsausstattung, Anlagen oder Betriebsstoffen Fehlende oder mangelhafte Schulung der Beschäftigten Zu geringes Gefahrenbewusstsein im Handling von gefährlichen Stoffen und brennbaren Materialien Defekte elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unzureichende Instandhaltung¹ Arbeitsschutz und Brandschutz im Betrieb Neben Vorschriften von Behörden und Versicherern haben Arbeitgeber eine arbeitsschutzrechtliche Verpflichtung für den Brandschutz im Betrieb. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 dazu verpflichtet für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. So muss der Arbeitgeber nach §§ 5 und 6 ArbSchG die Arbeitsbedingungen bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung anfertigen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten im Ernstfall nach §19 ArbSchG festlegen. Hierzu kann er bestimmte Personen benennen, ausrüsten und ausbilden. Zugleich ergänzt die Arbeitsstättenverordnung (Arb.StättV) die Regelungen des ArbSchG bzgl. Brandschutz im Betrieb. Die Überprüfung der betrieblichen Anforderungen sowie Ermittlung und Behebung von möglichen Brandschutzmängeln sollte regemäßig mittels einer Brandschutzbegehung erfolgen. Für die Durchführung ist der Arbeitgeber bzw. Unternehmer verantwortlich, welcher die Umsetzung auch an interne oder externe Brandschutzbeauftragte übergeben kann. Grundsätzlich sollte eine Brandschutzbegehung mindestens einmal im Jahr erfolgen. Je nach Unternehmensgröße oder besonderen Risiken sind auch kürzere Intervalle denkbar, um den Brandschutz im Betrieb stets sicherzustellen. Weitere Informationen zur Prüfung eines Betriebs auf Mängel im vorbeugenden Brandschutz finden Sie in unserem Blogartikel Brandschutzbegehung mit Checkliste Brandschutzverantwortliche im Betrieb Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Brandschutzmaßnahmen beim Unternehmen oder einer beauftragten Person. Allerdings handelt es sich beim Brandschutz im Betrieb auch um eine Gemeinschaftsaufgabe der gesamten Belegschaft. Folglich sind die folgenden Personen für den Brandschutz im Betrieb von Relevanz. Unternehmer und Führungskräfte Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, Brandgefahren zu berücksichtigen und vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Dazu zählt auch die notwendigen Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen und instand zu halten. Zudem muss er jährlich Brandschutz- und Evakuierungsunterweisungen nach ArbSchG §12 durchführen. Gut zu wissen: CWS bietet Brandschutzschulungen online, in der Niederlassung oder bei Ihnen vor Ort aus. Weitere Infos finden Sie hier! Brandschutzbeauftragte Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt die Verantwortlichen im Betrieb aktiv zu allen Fragen im vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Er erkennt Risiken und empfiehlt Maßnahmen für optimalen und rechtlich abgesicherten Brandschutz im Betrieb. Zusätzlich kann er auch die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten, z. B. von Brandschutzhelfen, übernehmen. Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten können von einem ausgebildeten Mitarbeiter oder einem externen Brandschutzbeauftragtem erfüllt werden. Wichtig: Brandschutzbeauftragte müssen vom Arbeitgeber gemäß BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) schriftlich bestellt werden. Erfahren Sie mehr über externe Brandschutzbeauftragte Brandschutzhelfer Jedes Unternehmen sollte i.d.R. mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß §10 ArbSchG, ASR A2.2 und Gefährdungsbeurteilung ausbilden. Abhängig von der Größe des Unternehmens und der Gefährdungsbeurteilung kann auch eine größere Anzahl gefordert sein. Die Brandschutzhelfer sind für eine zügige Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Evakuierung im Ernstfall verantwortlich. Hierzu werden sie fachkundig und regelmäßig zum Verhalten im Brandfall und dem Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult. Lernen Sie mehr über die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten i. d. R. eng mit dem Brandschutzbeauftragten zusammen, um die getroffenen Maßnahmen in die Betriebsabläufe zu integrieren und deren Umsetzung regelmäßig zu überprüfen. Sie begehen die Arbeitsstätte regelmäßig, um potenzielle Brandgefahren oder Mängel festzustellen. Außerdem vermitteln und erinnern sie die Belegschaft, die Maßnahmen für Brandschutz- und Arbeitssicherheit einzuhalten. Sicherheitsbeauftragte Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Arbeitgeber bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und der Kommunikation von Unfallgefahren für die Belegschaft. Beschäftigte Alle Arbeitnehmer müssen grundsätzlich die Brandschutzmaßnahmen durch ihr Verhalten unterstützen und im Ernstfall den Anweisungen folgen. Das heißt sie müssen im Ernstfall einen Brand melden, andere Personen warnen und Hilfe leisten. Darüber hinaus sollten sie jährlich an den Brandschutz- und Evakuierungsübungen teilnehmen. Haben Sie noch Fragen zum Brandschutz im Betrieb? *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück ¹Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2020): DGUV Information 205-001 Betrieblicher Brandschutz in der Praxis, Online im Internet, URL: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/324