Ein Brandschutzbeauftragter hat eine Vielzahl von Aufgaben im Betrieb, er betreut ein Unternehmen zu allen Themen im Brandschutz. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten kann ein interner Mitarbeiter oder ein externer Brandschutzbeauftragter innehaben. In beiden Fällen ist der Brandschutzbeaufragte vom Arbeitgeber gemäß BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) schriftlich zu bestellen. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragter: Pflicht, Aufgaben und Bestellung:
- Warum sollte man einen Brandschutzbeauftragten im Betrieb haben?
- Wann braucht man einen Brandschutzbeauftragten?
- Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?
- Wie ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen?
Warum sollte man einen Brandschutzbeauftragten im Betrieb haben?

Ein Brandschutzbeauftragter ist für den Brandschutz in einem Gebäude verantwortlich. Er berät und unterstützt ein Unternehmen in allen Bereichen des Brandschutzes. So erkennt er Risiken und empfiehlt Maßnahmen für optimalen und rechtlich abgesicherten Brandschutz in einem Betrieb. Dabei müssen Brandschutzbeauftragte vom Arbeitgeber gemäß BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) schriftlich bestellt werden.
Wann braucht man einen Brandschutzbeauftragten?
Ein Brandschutzbeauftragter ist immer empfehlenswert, aber nicht jedes Unternehmen muss ihn
vorweisen. Das Arbeitsschutzgesetz, die technischen Regeln für Arbeitsstätten, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Sachversicherer fordern je nach Brandgefahr einen Brandschutzbeauftragten. So gewähren bspw. Sachversicherer den vollständigen Versicherungsschutz von brandgefährdeten Betrieben häufig nur, wenn das Unternehmen einen in- oder externen Brandschutzbeauftragten engagiert.
Als Faustregel gilt: Für besonders brandgefährdete Betriebe und Arbeitsstätten mit einer hohen
Anzahl an potenziell gefährdeten Personen ist der Brandschutzbeauftragte verpflichtend. Hierzu zählen z. B. Produktionshallen, Lager, Küchen und Werkstätten. Am häufigsten benötigen die folgenden Arbeitsstätten Brandschutzbeauftragte:
- Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m²
- Verkaufsstätten mit einer Geschossfläche von über 2.000 m²
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche
- Sonderbauten (z. B. Hochhäuser, Kliniken, Hotels, Seniorenheime)
Eine genaue Auskunft über die Notwendigkeit und die Anzahl der notwendigen Brandschutzbeauftragten geben Baurichtlinien, Landesbauordnung, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und Baugenehmigung.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeautragter berät und betreut als Experte das Unternehmen in allen Bereichen des Brandschutzes. Dabei ist er mit allen Rechtsvorschriften vertraut und hilft dem Unternehmen, Auflagen von Behörden und Sachversicherern umzusetzen. So prüft er in regelmäßigen Abständen (je nach Unternehmensgröße) die Brandschutzeinrichtungen im Gebäude. Darüber hinaus begleitet er die Abnahme von Brandschutzanlagen durch Sachverständige und steht bei Um- und Neubauten als Ansprechpartner bereit. Zusätzlich unterweisen und schulen sie Mitarbeiter im Betrieb, ermitteln Brand- und Explosionsgefahren und kontrollieren Flucht- und Rettungswege.
Betriebe, die keinen Brandschutzbeauftragten aus dem eigenen Mitarbeiterkreis stellen können, haben die Möglichkeit auf einen externen Brandschutzbeauftragten zurückgreifen.

Insgesamt sind 26 Aufgaben definiert:
Brandschutzbeauftragter Aufgaben im Detail
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat 26 Aufgaben für Brandschutzbeauftragte definiert. Diese sind in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 zu finden.
Hier finden Sie alle 26 Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten nach DGUV.
- Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)
- Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten
Externe Brandschutzbeauftragte sind der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt. So übergeben sie dem Management regelmäßig ein Protokoll, das Mängel dokumentiert und entsprechende Maßnahmen empfiehlt. Über deren Umsetzung entscheidet jedoch allein das Management.


Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten von CWS:
- Langjährige Erfahrungen
- Neutraler Blick von außen auf ein Gebäude
- Zuverlässige Kontrolle durch regelmäßige Betriebsbegehungen
- Beratung, Abstimmung mit Behörden und Partnern oder Kontrolle vor Ort aus einer Hand
- Mehr personelle Kapazitäten durch Entlastung der Mitarbeiter
Wie ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen?
Der Brandschutzbeauftragte ist durch den Arbeitgeber schriftlich unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes zu bestellen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, da in dieser auch die Aufgaben des Brandsschutzbeauftragten und die Bestimmungen nach DGUV festgeschrieben werden müssen. Dies gilt sowohl für die Bestellung eines internen Brandschutzbeauftragten als auch für einen extern Person. Bei Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten der CWS Fire Safety bestimmen wir gemeinsam, welche Aufgaben der externe Brandschutzbeauftragte erfüllen muss und wie oft er für Sie da ist. Der Leistungskatalog ist Teil des Vertrags zwischen Ihnen und unserem CWS Fire Safety Team sein.
