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Know-how 25 Februar 2021 Fire Safety Was ist eine Brandschutzbegehung? Eine Brandschutzbegehung umfasst die regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz innerhalb einer Arbeitsstätte. Sie ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Grund hierfür ist, dass das Gebäude im Rahmen ihrer Nutzungsdauer erfahrungsgemäß immer wieder Veränderungen in der Nutzung, Gefährdung und im Bauwerk unterliegen. Zudem sind Änderungen in den brandschutz- und arbeitsrechtlichen Regelwerken möglich. Folglich müssen die Brandschutzvorkehrungen im Gebäude regelmäßig auf ihre Aktualität, Zielerreichung und Funktionalität überprüft werden. Hierzu zählen neben der Überprüfung des baulichen und technischen Zustandes der Brandschutzeinrichtungen auch die unternehmensinterne Organisation im Brandfall durch eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern sowie hinreichende Brandschutzkenntnisse der Arbeitnehmer. Ist es Pflicht, eine Brandschutzbegehung durchzuführen? Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Brände zu vermeiden, zu bekämpfen und Beschäftigte sowie sonstige Personen im Brandfall zu evakuieren. Zugleich muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall die Erstbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) übernehmen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz treffen, durchsetzen und regelmäßig überwachen. Die Brandschutzbegehung dient dazu, diese individuellen Anforderungen an das Unternehmen zu überprüfen, mögliche Mängel zu entdecken und zu beseitigen. Wer ist zuständig und darf Brandschutzbegehungen durchführen? Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist für die korrekte Durchführung einer Brandschutzbegehung zuständig. Die daraus resultierenden Pflichten kann der Arbeitgeber an interne oder externe Brandschutzbeauftragte übertragen, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Die Durchführung erfolgt durch den Unternehmer oder einer beauftragten Person. Sie ist somit fester Bestandteil der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Darüber hinaus kann bei Gebäuden mit hoher Komplexität oder Brandgefährdung eine Begehung mit Vertretern der örtlichen Brandschutzdienststelle / Feuerwehr oder Brandschutzfachplanern notwendig sein. Checkliste Brandschutzbegehung Behalten Sie alle notwendigen Punkte bei Ihrer nächsten Brandschutzbegehung im Blick. Laden Sie hier Ihre kostenlose Checkliste Brandschutzbegehung herunter. Download Checkliste Wie oft und bei welchen Gebäuden ist eine Brandschutzbegehung vorgeschrieben? Grundsätzlich sind Begehungen für alle Gebäude notwendig. Die Frequenz und Signifikanz der Überprüfung hängt von der individuellen Brandgefahr im Gebäude und der Gefährdung von Personen im Ernstfall ab. Es gelten folgende Richtwerte: Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdung: Mindestens alle 2 Jahre Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, welche im Ermessen des Unternehmens liegen Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z. B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hoher Brandgefahr (bspw. durch Heißarbeiten): täglich bis wöchentlich je nach individuellen Gegebenheiten. Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährliche eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen. Zusätzlich sind unabhängig der Unternehmensgröße wöchentliche Kontrollgänge durch das Gebäude ratsam, um Risiken im Brandfall (z. B. durch eine festgestellte Brandschutztür oder Gegenständen im Fluchtweg) zu reduzieren. Wie ist eine Brandschutzbegehung zu planen und vorzubereiten? Eine Brandschutzbegehung ist sorgfältig zu planen, um alle Brandschutzeinrichtungen im Gebäude zu beachten und eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Hilfreich hierzu sind Checklisten, die alle wichtigen Punkte kompakt zusammenfassen. Grundsätzlich umfasst eine Begehung die folgenden Punkte und Anforderungen: 1. Flucht- und Rettungswege Die Sicherheit und Gangbarkeit von Flucht- und Rettungswegen ist jederzeit sicherzustellen. Das heißt, sie müssen der Breite und Beschaffenheit der Bauordnung entsprechen. Sie müssen stets frei sein und dürfen nicht als Lager- oder Abstellplatz, insbesondere von brennbaren Materialien genutzt werden. Notausgänge müssen leichtgängig zu öffnen und nicht zugestellt sein. Zudem müssen Fluchtwege ausreichend beleuchtet und gekennzeichnet sein. 2. Brandschutzabschlüsse Brandschutztore und -türen (einschließlich Feststellanlagen) sind auf Unversehrtheit, Funktionsfähigkeit, Dichtheit und Bündigkeit zu überprüfen. Hierzu zählt die Auslösung der Feststellanlagen mit Prüfrauch und die Prüfung des automatischen Schließmechanismus. Letzterer wird im Alltag oft beeinträchtigt, da Brandschutztüren bspw. mit Keilen offengehalten werden (was nicht erlaubt ist!). 3. Brandschutzeinrichtungen Prüfbestandteil sind das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der notwendigen Brandschutzeinrichtungen. Hierzu zählen vor allem Feuerlöscher und Wandhydranten zur Erstbekämpfung eines Brandes. Diese müssen im Ursprungszustand, d. h. verplombt, ohne äußerliche Beschädigungen und mit aktuellem Prüfnachweis versehen sein. 4. Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen Handdruckknopfmelder zur Auslösung einer Brandmeldeanlage und Alarmierung der Feuerwehr, Notabschaltungen für Maschinen sowie Handauslösetaster für Löschanlagen oder Rauchwärmeabzüge müssen jederzeit zugänglich und erkennbar sein. 5. Brandschutzkenntnisse der Mitarbeiter Es ist zu überprüfen, ob alle Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse für das richtige Verhalten im Brandfall verfügen sowie Brandschutzübungen und -unterweisungen durchgeführt wurden. Zudem muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern ausgebildet und benannt sein. Weitere Inhalte Es empfiehlt sich, alle notwendigen brandschutzbezogenen Dokumente wie Brandschutzordnung, Brandschutzpläne, Protokolle über die Prüfung elektrotechnischer und sicherheitstechnischer Einrichtungen oder Brandschutz-Unterweisungen im Vorfeld auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Wie ist die Brandschutzbegehung zu dokumentieren? Wozu dient das Protokoll? Die Ergebnisse einer Brandschutzbegehung müssen in einem Protokoll dokumentiert werden. Dieses gilt als Nachweis für die Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen und Pflichterfüllung des Arbeitgebers gegenüber Behörden und Versicherungen. Insbesondere nach einem Brandfall ist es von hoher Bedeutung und gilt als Beweismittel vor Gericht, um die Verantwortlichkeit eines Brandes im Unternehmen zu ermitteln. Zudem dient es dazu, die Ergebnisse mit den Arbeitnehmern zu besprechen, um organisatorische Mängel gemeinsam zu beheben. Das Protokoll ist sorgfältig und für Dritte nachvollziehbar aufzubauen. Hierbei muss es folgende Punkte enthalten: Termin der Brandschutzbegehung Teilnehmende Personen Auflistung der überprüften Objekte Geltende Brandschutzanforderungen Überprüfungsergebnis je Objekt Bei Mängeln müssen aus dem Protokoll Mängeldetails, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung sowie ein Termin für die Umsetzung und Kontrolle ersichtlich sein. Wie und bis wann ist ein Mangel zu beheben? Mängel, die bei der Brandschutzbegehung aufgefallen sind, sind möglichst zeitnah zu beheben, um die Sicherheit im Gebäude und der Mitarbeiter schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Zur Beseitigung der Mängel besteht keine fest vorgeschriebene Frist und Verpflichtung zur Nachkontrolle. Die Frist, der Termin der Nachkontrolle und die erfolgreiche Mängelbeseitigung sind im Protokoll zu vermerken. Was passiert, wenn Mängel nicht behoben werden? Sofern die festgestellten Mängel nicht behoben werden, ist kein vollständiger Brandschutz im Gebäude gewährleistet und der Arbeitgeber kommt seiner Pflichterfüllung gegenüber Behörden und Versicherungen nicht nach. Im Brandfall wird er bei bekannten Mängel im baulichen, technischen und organisatorischem Brandschutz zur Verantwortung gezogen und unter Umständen entfällt der Versicherungsschutz. Bei der Mängelbehebung ist es hilfreich, mit Fachexperten zusammenzuarbeiten, um schnellstmögliche die Betriebssicherheit gewährleisten zu können. Unsere Brandschutzexperten unterstützten die internen Brandschutzbeauftragten vor, während und nach einer Brandschutzbegehung. Zugleich ist diese verantwortungsvolle Aufgabe durch die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten von CWS übertragbar. Download: Checkliste Brandschutzbegehung Behalten Sie alle notwendigen Punkte bei Ihrer nächsten Brandschutzbegehung im Blick. Laden Sie hier Ihre kostenlose Checkliste Brandschutzbegehung herunter. Download Checkliste Haben Sie Fragen zur Brandschutzbegehung? Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen mit unserer umfassenden Expertise beratend zur Seite. *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück