Brandschutzkonzept erstellen

Das Erstellen eines Brandschutzkonzeptes ist für Gebäude oft Pflicht. CWS zeigt Ihnen, worauf es ankommt.

Brandschutzkonzept Rechtsgrundlage

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3 August 2022 Fire Safety

Brandschutzkonzept im Allgemeinen

Ein Brandschutzkonzept umfasst vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, die eine Brandentstehung und -ausbreitung unterbinden sollen. Zugleich legt das Brandschutzkonzept notwendige Vorkehrungen zur Evakuierung und Rettung von Personen im Brandfall fest.

Dabei verfolgt ein Brandschutzkonzept das Ziel, Brandschäden so gering wie möglich zu halten und die Sicherheit rund um das Gebäude zu erhöhen. Zudem dient es dem bauchtechnischen Nachweis, dass der behördlich erforderte Brandschutz in der Objektplanung berücksichtigt wird. Das heißt, das Brandschutzkonzept ist Teil der Baugenehmigung und ist wichtiges Instrument zur Abstimmung mit Behörden und Feuerwehren. Des Weiteren stellt das Brandschutzkonzept die Basis zur Brandschutzordnung dar.

Wichtig: Ein Brandschutzkonzept gilt für die gesamte Lebensdauer eines Objektes. Im Falle einer Nutzungsänderung ist das Brandschutzkonzept anzupassen.

Aufbau eines Brandschutzkonzeptes

Ein Brandschutzkonzept besteht in der Regel aus folgenden Bestandteilen:

  1. Gebäudebeschreibung (z. B. Größe, Nutzung und Materialien)
  2. Risikoanalyse und Schutzziele
  3. Brandschutzmaßnahmen (Bauliche, Anlagentechnische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen)

Je nach länderspezifischen Vorgaben ergeben sich Unterschiede im Aufbau des Brandschutzkonzeptes. Darüber hinaus besteht ein Brandschutzkonzept stets aus einen Textteil und einem Teil mit Visualisierungen, welche Brandschutzanforderungen farbig verdeutlichen. Diese erleichtern eine schnelle Übersicht und das Erkennen von Schwachstellen.

Rechtsgrundlage für ein Brandschutzkonzept

Ein Brandschutzkonzept zu erstellen ist für viele, aber nicht für alle Gebäude verpflichtend. So ist das Erstellen eines Brandschutzkonzeptes stets für Sonderbauten und bei erheblichen Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen notwendig.

Als Sonderbau nach MBO gelten Gebäude mit besonderer Art und Nutzung, z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Hochhäuser.

Darüber hinaus regeln die verschiedenen Landesbauordnungen die Anforderungen an ein Brandschutzkonzept im Detail. Zugleich verlangen häufig Versicherungen ein Brandschutzkonzept.

Gut zu wissen: NRW hat als erstes Bundesland eine Rechtsgrundlage für Brandschutzkonzepte geschaffen. Beweggrund dazu war der Flughafenbrand in Düsseldorf im Jahr 1996. So gab es damals zwar eine Vielzahl an Brandschutzvorschriften, aber keine einheitlichen Anforderungen, praktischen Anwendungen und Dokumentationen. Alle weiteren Bundesländer führten im Nachgang ähnliche Regelungen zum Brandschutzkonzept ein.

Brandschutzkonzept Aufbau

Brandschutzkonzept erstellen

Brandschutzkonzept erstellen

Ein Brandschutzkonzept ist von einem Fachplaner in Abstimmung mit der Feuerwehr, der Baubehörde und dem Architekten zu erstellen.

Die Anforderungen an einen Fachplaner sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. So darf bspw. in NRW nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger nach §58 Abs. 3 BauO NRW ein Brandschutzkonzept erstellen. Im Gegensatz dazu ist in Bayern ein Sachverständiger oder ein Ingenieur zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes berechtigt.

Die CWS Fire Safety unterstützt Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Brandschutzkonzeptes als zertifizierte Fachfirma. Neben der Planung und Installation übernehmen wir auch die Wartung und Reparatur Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Jetzt Beratung anfordern.

Haben Sie noch Fragen zur Erstellung oder zu den Rechtsgrundlagen eines Brandschutzkonzeptes?

Die CWS-Experten beraten Sie gerne und setzen mit Ihnen gemeinsam das Brandschutzkonzept um. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlande tätig! ***

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