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Brandschutzmängel können gravierende Folgen haben. Erfahrene Brandschutzberater von CWS unterstützen ganzheitlich.

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28 März 2023 Fire Safety

Brandschutzmängel führen immer wieder dazu, das neue Gebäude nicht fertiggestellt sowie Bestandsgebäude geräumt oder nur eingeschränkt benutzt werden dürfen. Eines der prominentesten Beispiele hierfür ist der Hauptstadt-Flughafen BER, dessen Eröffnungstermin u. a. durch Brandschutzmängel immer wieder verschoben wurde.

Wir zeigen auf, was man unter einem Brandschutzmangel versteht, welche Folgen resultieren und wie Sie Brandschutzmängel mit der Unterstützung erfahrener Brandschutzberater vermeiden.

Was versteht man unter einem Brandschutzmangel?

Ein Brandschutzmangel beschreibt ein Abweichen der Ist-Situation von der Soll-Situation. Das heißt eine oder mehrere Brandschutzeinrichtungen erfüllen die Brandschutzvorgaben des Gebäudes nicht oder nicht mehr. Folglich ist der Brandschutz im Gebäude – und somit die Sicherheit für Personen und Sachwerte im Brandfall – nicht mehr gegeben. Brandschutzmängel ziehen somit unter Umständen schwere Folgen nach sich, sodass der Gesetzgeber verschiedene Verantwortliche definiert, die für mögliche Schäden haften.

Dazu zählen u. a. Betreiber des Gebäudes, Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragte, Architekten, Sachverständige, Fachplaner sowie Fachfirmen. Insbesondere der Betreiber eines Gebäudes muss dafür Sorge tragen, dass der Ist-Zustand von Brandschutzeinrichtungen (z. B. Brandschutztüren, Feuerlöschern, Wandhydranten oder Brandmeldeanlagen) dem Soll-Zustand entsprechen. Das heißt, dass keine Defekte vorliegen und die Brandschutzanlagen gemäß rechtlicher Vorgaben gewartet und instandgesetzt werden.

Ein Brandschutzmangel, z. B. eine defekte Brandschutztür, die nicht mehr ordnungsgemäß schließt, sollte zeitnah behoben werden. Falls Brandschutzmängel eine konkrete Gefahr für die Sicherheit darstellen, unverzüglich, andernfalls in einer angemessenen Frist. So schreiben es die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen der Bundesländer vor. Die Brandschutzberater von CWS unterstützen Sie gerne bei der unverzüglichen Mängelbeseitigung.

Was versteht man unter einem Brandschutzmangel-CWS Fire Safety

Welche Folgen haben Brandschutzmängel?

Welche Folgen hat ein Brandschutzmangel-CWS Fire Safety

Ein Brandschutzmangel führt sowohl zu finanziellen, aber auch rechtlichen sowie haftungs-, versicherungstechnischen und sicherheitstechnischen Problemen.

  • Finanzielle Folgen:
    Die Beseitigung von Brandschutzmängel kosten oft mehr als eine sorgfältige Planung, Installation sowie vorschriftsgemäße Wartung und Reparatur. Hinzu kommen eventuelle Ausfallzeiten im Betrieb, sofern die Brandschutzmängel so gravierend sind, dass die weitere Gebäudenutzung untersagt oder eingeschränkt wird.

     
  • Rechtliche Folgen:
    Je nach Art und Schwere der Brandschutzmängel sind privat- und strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, insbesondere sofern Personen- und Sachschäden bei einem Brand durch die Mängel vorliegen.

     
  • Haftungs-/Versicherungstechnische Folgen:
    Es ist möglich, dass der Versicherungsschutz erlischt, sofern die Brandschutzeinrichtungen nicht ordnungsgemäß installiert sowie geprüft wurden.

     
  • Sicherheitstechnische Folgen:
    Schlussendlich führen Brandschutzmängel dazu, dass der Personen- und Sachwerteschutz nicht mehr (oder nur in Teilen) gegeben ist. Die Sicherheit im Gebäude ist somit nicht mehr gewährleistet.

Wie können Brandschutzmängel vermieden werden?

Es ist wichtig Brandschutzmängel weder zu ignorieren noch zu unterschätzen, da die Auswirkungen gravierend sein können. Folglich ist eine strukturierte Brandschutzplanung sowie Überwachung der Brandschutzeinrichtungen unabdingbar, um Brandschutzmängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Regelmäßige Brandschutzbegehungen sowie die Einhaltung der Wartungsintervalle für Brandschutzeinrichtungen bilden dazu einen wichtigen Baustein.

Darüber hinaus ist die Organisation, Dokumentation und Kontrolle der Beseitigung von Brandschutzmängel entscheidend, um eine fristgerechte Mängelbeseitigung intern und aufgrund behördlicher Anweisungen gewährleisten zu können.

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