Gefährdungsbeurteilung für den Brandschutz

Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz sensibilisiert Sie frühzeitig, Störungen im Arbeitsablauf zu erkennen, zu bewerten und letztendlich zu beheben.

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30 März 2020 Fire Safety

Risiken erkennen und Abhilfe schaffen

Störungen im Arbeitsablauf kündigen sich häufig bereits im Vorfeld an. Die Gefährdungsbeurteilung sensibilisiert Sie frühzeitig für solche erkennbare Gefahren. Als systematische Risikoanalyse macht die Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf sichtbar; wirksame Schutzmaßnahmen können ergriffen werden. Somit ist die Gefährdungsbeurteilung ein zentrales Hilfsmittel Ihrer betrieblichen Sicherheits- und Präventionsarbeit. 

Gefährdungsbeurteilung ist notwendig für:

  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsschutzgesetz und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / DGUV 1 verpflichten jeden Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter – für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Deren Umfang orientiert sich an den Gegebenheiten Ihres Betriebs. Einzubeziehen sind unter anderem Arbeitsverfahren und -abläufe, Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Maschinen sowie Arbeitsstoffe, aber auch Instandhaltung und In- und Außerbetriebnahmen. Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten werden ebenfalls berücksichtigt. 
 

Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

Die Betriebssicherheitsverordnung legt die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Hand des Arbeitgebers. Dabei soll ihn die Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Seit Anfang der 2000er Jahre wird zunehmend auch Brand- und Explosionsschutz in Gefährdungsbeurteilungen erfasst.

Ablauf von Gefährdungsbeurteilung

  1. Bereiche und Tätigkeiten erfassen
  2. Gefährdung ermitteln
  3. Gefährdung beurteilen
  4. Schutzmaßnahmen festlegen
  5. Schutzmaßnahmen umsetzen
  6. Erfolg überprüfen der umgesetzten Schutzmaßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Über den Rundum-Blick mit Schwerpunkt Brandschutz erkennen Sie zum Beispiel, ob Zahl und Qualifikation Ihrer Brandschutzhelfer den Vorgaben der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ entspricht. Diese empfiehlt an diesem Punkt eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Ähnliches gilt für die Ausstattung mit Feuerlöschern und die Wahl der passenden Löschmittel. Ausdrücklich gefordert ist in der Gefährdungsbeurteilung auch der Bezug auf die Alarmierung im Brandfall.

Aus dem Ergebnis der Analyse leiten Sie Maßnahmen ab, um erkannte Gefährdungen zu beheben. Dies sind in unseren Beispielen die Schulung zusätzlicher Brandschutzhelfer  bzw. die Überprüfung und Ergänzung der Feuerlöscher oder der Alarmierung mit Unterstützung eines kompetenten Dienstleisters wie CWS Fire Safety. 
 

Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung wird stetig überprüft und aktualisiert. Anlässe sind unter anderem neue Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze. Neue bzw. geänderte Rechtsvorschriften und Technische Regeln, die sich im Brandschutz regelmäßig ergeben, sind weitere Gründe nachzugucken, ob die Gefährdungsbeurteilung noch den Anforderungen genügt oder ob Sie die Schutzmaßnahmen anpassen müssen, um die Vorgaben zu erfüllen. Die Kontrolle vorgegebener Prüffristen, etwa von Feuerlöschern, Brandschutztüren und RWA-Anlagen, ist ebenfalls Teil des kontinuierlichen Prozesses und hilft Ihnen, trotz der Flut an Regeln die Übersicht zu behalten. 

Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren Sie knapp, präzise und verständlich: Welche Gefährdungen in welchem Ausmaß haben Sie festgestellt? Welchen Handlungsbedarf gibt es? Wie schnell (sofort, kurz-, mittel- oder langfristig) muss bei erkannten Gefährdungen Abhilfe geschaffen werden? Legen Sie die Verantwortlichkeiten und den Zeitplan zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen fest. Das schließt Unterweisungen der Mitarbeiter ein.

  • Gefährdung und Ausmaß festhalten
  • Schutzmaßnahmen definieren (sofort, kurz-, mittel-, langfristig)
  • Verantwortlichkeit festlegen
  • Zeitplan zur Umsetzung festlegen
  • Umsetzungserfolg dokumentieren

Die Dokumentation dient Ihnen sowohl als Basis für die organisatorische Umsetzung der Maßnahmen, als auch als Nachweis für Behörden und Versicherungen. Es gibt keine Formvorschrift für die Dokumentation. Als elektronische Unterlage muss sie jederzeit verfügbar und vor Zugriffen geschützt sein.

Rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz wirkt der Betriebsrat bei Gefährdungsbeurteilungen mit. Die Arbeitnehmervertretung redet beispielsweise bei der Analysemethode mit. Darüber hinaus ist das Gremium zur Ernennung des Beurteilers und bei der Ausarbeitung der Dokumentation zu befragen (Arbeitsschutzgesetz § 6 (1)). Erst wenn Sie sämtliche Pflichten des Arbeitgebers (Arbeitsschutzgesetz §§ 3-14) und der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzgesetz §§ 15-17) in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen haben, gilt diese als angemessen und rechtskonform.

Hilfreiche Expertise von außen

Gefährdungsbeurteilungen sind komplex. Sie erfordern breites Wissen aus Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz. Kleine und mittlere Unternehmen haben selten die notwendige Kompetenz im eigenen Haus. Sie können auf das Netzwerk von CWS Fire Safety zurückgreifen. Größere Firmen profitieren von dem neutralen Blick, mit dem die unabhängigen Experten von CWS Fire Safety Unternehmen betrachten und Vorschläge machen. Seien Sie mit CWS Fire Safety auf der sicheren Seite.
 

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