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Services Solutions 13 Januar 2021 Fire Safety Sammelplatz – der sichere Ort Der Sammelplatz ist das örtliche Ziel bei der Evakuierung eines Gebäudes oder Geländes. Wie er gekennzeichnet ist, wer verantwortlich ist und was generell bei einem Sammelplatz zu beachten ist – wir zeigen es Ihnen auf. Seien Sie gespannt! Grünes Sammelstellen-Schild Im Betrieb, an der Schule, am Flughafen oder auch im Stadion, das Schild für den Sammelplatz hat vermutlich jeder schon mal gesehen. Ein großes quadratisches, grünes Schild mit vier weißen Pfeile zur Mitte zeigend auf zwei vollständige Personen und den Kopf einer dritten Person. Das Sammelplatz-Schild (E007) ist international abgestimmt und muss den Vorgaben der ISO 7010 genügen. Übrigens: Quadratische, grüne Schilder mit weißer Aufschrift bedeuten Gefahrlosigkeit. Sie kommen zur Anwendung bei Erste Hilfe, Notausgang und der Sammelstelle (ASR A1.5, Abs. 5 Kennzeichnungen) Organisation auf dem Sammelplatz Der Sammelplatz ist Teil des organisatorischen Brandschutzes. Er ist ein sicherer Platz, Menschen sollen ruhig und zügig den Brandort verlassen und zum Sammelplatz gehen. Vorgesetzte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Brandschutzbeauftragten und die Sicherheitsbeauftragten haben die Pflicht, die Anwesenheit der Personen aus dem Brandbereich auf dem Sammelplatz zu überprüfen. Arbeitgeber ist verantwortlich Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, alle Mitarbeiter im Alarmfall schnell in Sicherheit zu bringen, so geben es die Vorschriften für Brandschutz und Arbeitssicherheit vor (§4 ArbStättV, §9 Abs. 3 und 10 ArbSchG). Dazu gehört auch die Sammelstelle. Die Notwendigkeit einer Sammelstelle wird aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Sie sollte an einem ebenen Platz angelegt sein, welcher gut über die Flucht- und Rettungswege aus dem Gebäude raus erreicht werden kann – auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Wichtig dabei ist das alle sonstigen Wege, die für die Einsatzkräfte wie auch für den allgemeinen Verkehr nicht behindert werden. Wir geben Antwort auf häufige Fragen zur Sammelstelle bzw. Sammelplatz Was ist der Unterschied zwischen Sammelplatz und Sammelstelle? Die Sammelstelle ist die offizielle Bezeichnung des Schildes E007 laut ASR A1.3. Der Platz, wo dieses Sammelstellenschild aufgestellt wird, wird als Sammelplatz bezeichnet. Wann ist ein Sammelplatz notwendig? Besteht eine Pflicht zum Sammelplatz? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Schutz und die Sicherheit der Belegschaft zu sorgen (§4 ArbStättV, §9 Abs. 3 und 10 ArbSchG). Ob ein Sammelplatz notwendig ist, kann aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden. Kann man irgendwo eine Sammelstelle auf dem Gelände errichten? Eine Sammelstelle / Sammelplatz sollte bevorzugt auf einer ebenen und befestigten Fläche sein. Es muss einerseits ein sicherer Abstand zum Gefahrenbereich bzw. Gebäude sein, andererseits über Flucht- und Rettungswege leicht erreichbar sein. Zudem müssen Zu- und Abfahrtswege, die Bewegungsfläche für Einsatzkräfte wie auch allgemeine Verkehrswege frei bleiben. Muss ein Sammelplatz beleuchtet sein? Ob eine Beleuchtung notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Diese wird vom Arbeitgeber durchgeführt, um festzustellen, ob ein Sammelplatz notwendig ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Was muss bei der Kennzeichnung berücksichtigt werden? Sammelplätze müssen mit dem Sammelstellenschild gekennzeichnet werden. Das Schild muss im Sichtfeld sein und darf nicht von Bäumen o. ä. verdeckt werden. Die Größe des Schildes hängt von der Fläche des Sammelplatzes ab. Zudem muss es in den Flucht- und Rettungspläne eingezeichnet werden. Gibt es ein Parkverbot am Sammelplatz? Ob ein Sammelplatz auch als Parkplatz verwendet werden darf, sollte sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Der Sammelplatz muss ausreichend groß sein, dass neben parkenden Fahrzeugen auch alle evakuierten Personen dort sicher hinkommen und für die Zählung oder medizinische Versorgung verbleiben können. Wie oft muss eine Evakuierungsübung durchgeführt werden? Evakuierungsübungen sollen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, es ist kein fester Zeitraum definiert (§ 10 ArbSchG, §4 Abs. 4 ArbStättV, ASR A2.3). Da immer wieder Personen neu ins Unternehmen kommen, empfehlen wir grundsätzlich, eine Räumungs- und Evakuierungsübung jährlich durchzuführen. Weitere Inhalte Sicherer Sammelplatz im Brandfall Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Sammelplatz benötigen oder ob dieser noch den aktuellen Anforderungen entspricht, unterstützen wir Sie gerne dabei. Haben Sie Fragen zum Sammelplatz bzw. Sammelstelle? *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück