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Tips & Tricks Know-how 3 Februar 2021 Fire Safety Neues Jahr, neue Herausforderungen Das Jahr 2021 hat gerade begonnen, da ist es gut zu wissen, auf welche Veränderungen Brandschutzverantwortliche sich einstellen sollten. Wir haben für Sie praxisrelevante Themen herausgefiltert. Handfeuerlöscher Die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher ist in der DIN 14406-4 geregelt. Dieses Jahr steht die Neufassung des dazu gehörenden Anwenderbeiblatts 1 an. Bisher beinhaltet es zum einen Informationen zur Instandhaltung durch Sachkundige. Zum anderen werden Prüfungen durch befähigte Personen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung unterschieden und abgegrenzt. Die kommende Bleiblatt-Version wird inhaltlich stärker an die Betriebssicherheitsverordnung angepasst sein. Löschanlagen Die DIN EN 16750 bestimmt Mindestanforderungen an Planung, Einbau und Instandhaltung fest verbauter Löschanlagen, deren Wirkung auf Sauerstoffreduktion durch Einsatz von Stickstoff beruht. Die Norm sieht unter anderem vor, dass die Sauerstoffreduktionsanlagen in das Brandschutzkonzept zu integrieren sind. Eine frühere Fassung der Vorgabe wurde überarbeitet und als DIN EN 16750:2020-11 bereits in Kraft gesetzt. Rauchmelder Die Europäische Union will die elektromagnetische Verträglichkeit von Rauchmeldern verbessern. Im Kern geht es um Melder, die in Brandmeldeanlagen verbaut sind. Die Anforderungen an deren sogenannte EMV-Resilienz steigen. Dazu wurden die Normen EN 54-5: 2017 + A1:2018, „Wärmemelder – Punktförmige Melder“, und 54-7: 2018 „Rauchmelder – Punktförmige Rauchmelder“ harmonisiert. Die Regeln greifen zwar erst ab August 2022, aber Brandschutzverantwortliche sollten schon jetzt bei der Planung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen auf die kommenden Standards für Rauchmelder achten. Einige Produkte erfüllen die künftigen Vorgaben bereits. Unsere CWS Fire Safety-Experten für Brandmeldeanlagen beraten Sie gerne. Rauchmelder nun auch in Berlin und Brandenburg pflicht Seit Jahresbeginn müssen auch in Berlin und Brandenburg Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein – die Nachrüstfrist lief am 31. Dezember 2020 ab. Nun sind die Melder Vorschrift in Wohnhäusern, unabhängig davon, ob diese vermietet oder selbst genutzt sind. Die Landesbauordnungen sehen Rauchmelder für alle Aufenthaltsräume (Ausnahme: Küche) sowie in Fluren in Wohnungen und Treppenhäusern vor, sofern diese als Rettungsweg dienen. Verantwortlich für die Installation sind die Wohnungseigentümer bzw. Vermieter. Für die Betriebsbereitschaft sind in Berlin grundsätzlich die Mieter zuständig, falls der Vermieter sich nicht kümmert. In Brandenburg obliegt die Aufgabe dem Eigentümer bzw. Vermieter. Dieser kann die Wartung qualifizierten Fachbetrieb wie CWS Fire Safety übertragen, der bei Bedarf zudem die Montage übernimmt und bei der Auswahl der passenden Rauchmelder unterstützt. Haben Sie Fragen zu Brandschutz-Vorschriften? Schreiben Sie uns einfach. Wir melden uns zurück und unterstützen Sie bei der Erfüllung aller Brandschutzvorschriften. *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück