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Vorschriften, Prüfung und Wartung von RWA-Anlagen Was bei der Wartung der RWA vorgeschrieben ist, wie sie abläuft und wer sie durchführen darf, erfahren Sie hier. Mehr erfahren
Know-how Tips & Tricks 3 November 2021 Fire Safety Die Wartung und Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (kurz RWA-Anlage) sind geregelt. Wir zeigen Ihnen auf, welche Vorschriften zu beachten sind und was bei einer Wartung passiert. Sinnhaftigkeit und Nutzen einer RWA-Anlage Giftiger Rauch ist gefährlicher als Feuer (Rauchvergiftung!). RWA-Anlagen leiten Rauch und Wärme über Kuppeln oder Fenster aus dem Gebäude, um Flucht- und Rettungswege länger freizuhalten. So fördern RWA-Anlagen den Austausch der Luft, also durch Zuluftöffnungen (im unteren Teil des Gebäudes) und Abluftöffnungen (im oberen Teil des Gebäudes). Dabei ist der Rauchabzug, also das Abführen von Rauch- und Brandgasen am wichtigsten. Allerdings entsteht der Kamineffekt erst in Kombination mit der Zuluft, sodass der Rauch noch schneller abgeleitet werden kann. Ein raucharmer Raum hat viele Vorteile: Personen im Gebäude behalten den Überblick und können sich schneller in Sicherheit bringen Rettungskräfte können besser Personen, Tiere und Sachwerte retten Der Feuerwehr wird die Brandbekämpfung vereinfacht Brandfolgeschäden werden reduziert Flashover verhindern Brandhitze ist einer enormen thermischen Belastung ausgesetzt. Steigt die Temperatur im Raum, besteht die Gefahr eines Flashovers. Als Flashover (deutsch: Feuersprung) beschreibt man die Phase des schlagartigen Übergangs von einem Entstehungsbrand zu einem Vollbrand. Der Raum steht anschließend komplett in Flammen. Deswegen müssen Rauch und Wärme so schnell wie möglich abgeleitet werden, damit ein Flashover erst gar nicht entstehen kann und vor allem Flucht- und Rettungswege möglichst lange raucharm bleiben. Vorschrift zur Wartung von RWA-Anlagen Gesetzliche Vorgaben (Grundgesetz, StGB, MBO, MPrüfVO), Technische Normen (DIN 18 232 Teil 2, DIN 57 833 Teil 1), Versicherungsrichtlinien (VdS, CEA, AFB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, schreiben die regelmäßige Wartung von RWA-Anlagen vor. Sie besagen, dass die Wartung nach Herstellervorgaben jedoch mindestens einmal jährlich durch eine qualifizierte Fachfirma durchzuführen ist. Hinzu kommt die Sichtkontrolle durch den Betreiber, die mindestens einmal zwischen den Wartungsintervallen stattfinden soll. Die Wartung wie auch die Sichtkontrolle müssen dokumentiert werden. Wartung einer RWA-Anlage Bei der Wartung einer RWA-Anlage geht es um die Pflege wie auch und die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft. Dabei werden alle Bestandteile der RWA-Anlage geprüft. Dazu gehören: alle Arten von Öffnungen wie Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen, Lichtbandklappen und Fensterflügel Öffnungsmechanismen Steuerleitungen Bedien- und Auslösegeräte Zudem wird auf bauliche Veränderungen geachtet, wie das Einziehen von neuen Trennwänden. Solche Veränderungen können Einfluss auf die Funktionsfähigkeit haben. Verbrauchte Materialien wie z. B. CO2-Patronen werden ausgetauscht. Pflegearbeiten wie das Reinigen oder einsprühen mit Gleitmittel an bestimmte Stellen der RWA, runden die Wartung der RWA-Anlage ab. Zum Schluss der Wartung werden alle Ergebnisse und Maßnahmen in einem Kontrollbuch dokumentiert. Das muss auf Verlangen vom Betreiber, den Behörden oder Versicherungsunternehmen vorgezeigt werden, um seiner Nachweispflicht der ordentlichen RWA-Wartung nachzukommen. RWA-Wartung durch qualifizierte Fachfirma Für die Wartung einer RWA-Anlage sind besondere Sachkenntnisse notwendig. Deswegen dürfen nur qualifizierte Fachfirmen bzw. Fachpersonen, die über die Sachkunde verfügen, die Wartung durchführen. Die Sachkunde wird z. B. über Schulungen durch den Hersteller erlangt. Zudem ist es von Vorteil, wenn die Fachfirma mindestens nach ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) zertifiziert ist. Weitere Qualifikationen wie die Zertifizierung als Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist von Vorteil. Prüfung der RWA-Anlage durch einen Prüfsachverständiger RWA-Anlage müssen vor der ersten Inbetriebnahme und dann alle 3-6 Jahre (abhängig vom Bundesland) durch einen Prüfsachverständigen geprüft und bescheinigt werden. Das betrifft vor allem RWA-Anlagen in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Industriebauten. Grundlage sind die Prüfverordnungen der Bundesländer (PrüfVO, SPrüfV, …) Der Prüfer achtet dabei vor allem auf folgende Dinge: Funktionsfähigkeit der RWA-Anlage Abgleich der RWA-Anlage mit den Vorgaben der Baugenehmigung Einhaltung von Wartungsintervallen (Wartungsvertrag) Bauliche Veränderungen (Nutzungsänderung notwendig?) Ergebnisse der Prüfung werden in einem Prüfzeugnis dokumentiert und dem Betreiber ausgehändigt. Konsequenz bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle Der Betreiber ist verantwortlich, das die regelmäßige Wartung und Prüfung seiner RWA-Anlage durchgeführt wird. Sollte er dieser Verantwortung nicht nachkommen, hat das schwerwiegende Folgen wie der Verlust von Menschenleben oder auch die Insolvenz des Unternehmens. Menschen können verletzt werden, Maschinen und Waren beschädigt, Kunden gehen aufgrund von Produktionsausfällen verloren, und wenn dann der Versicherungsschutz nicht greift, weil die Wartungsintervalle nicht eingehalten worden sind, sieht es düster aus für das Unternehmen wie auch für die verantwortlichen Personen! Zudem wird durch die regelmäßige Wartung und Pflege die Lebensdauer der RWA-Anlage verlängert. Ein Wartungsvertrag hilft, die Wartungen regelmäßig durchführen zu lassen. CWS Fire Safety übernimmt das gerne für Sie. Wann sind RWA-Anlagen erforderlich? Die behördlichen Auflagen und das Brandschutzkonzept geben Auskunft über die Notwendigkeit. Laut MBO sind Rauchableitungen notwendig in Gebäuden mit mehr als fünf oberirdischen Geschossen, bei innen liegenden notwendigen Treppenräumen, bei Fahrschächten / Aufzugsschächten und im Kellergeschoss, wenn keine Fenster vorhanden sind. Was beinhaltet die Wartung einer RWA-Anlage? Die Bestandteile wie Bestätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und sonstiges Zubehör wird auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt. Alle Ergebnisse werden im Betriebsbuch dokumentiert. Wer darf eine RWA-Anlage warten? Eine RWA-Anlage darf nur durch qualifizierte Fachfirmen durchgeführt werden. Mindestens eine Sichtkontrolle sollte vom Betreiber zwischen den Wartungsintervallen durchgeführt und in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Wie oft muss eine RWA-Anlage geprüft werden? Die Wartung einer RWA-Anlage muss mindestens einmal jährlich stattfinden und darf nur durch eine qualifizierte Person mit Sachkunde durchgeführt werden. Alle 3 bis 6 Jahre (abhängig vom Bundesland) kommt eine Prüfung nach der Prüfverordnungen des jeweiligen Bundeslandes hinzu und wird durch einen Prüfsachverständigen durchgeführt. Weitere Inhalte Haben Sie noch Fragen zur Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen? *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück