In ASR 4.1 ist die Mindestanzahl von Toiletten für die Beschäftigten geregelt. So müssen beispielsweise Unternehmen mit 26 bis 50 Mitarbeitenden mit hoher Nutzungsfrequenz mindestens 6 Toiletten und Urinale und 2 Handwaschgelegenheiten zur Verfügung stellen. Genaueres können Sie dem PDF-Dokument rund um die Technischen Regeln für Arbeitsstätten entnehmen.
Auf jeden Fall sollte darüber hinaus nach ASR in Sanitärräumen sichergestellt werden, dass die folgenden Grundvoraussetzungen für einen hygienischen Toilettengang gegeben sind:
- Wirksame Lüftung der Toilettenräume
- Leicht zu reinigende Fußböden und Wände
- Häufige Reinigung und Desinfektion der Toilettenräume
- Saubere Toiletten mit Papierhalter, ausreichend Toilettenpapier und Kleiderhaken
- Hygieneboxen in jeder Toilettenzelle
- Von innen abschließbare Toilettenzellen zur Sicherung der Privatsphäre
- Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser und Seife
- Möglichkeit zum Händetrocknen
Die Richtige Anzahl an Sanitäranlagen bestimmen
Finden Sie es schwierig, die richtige Art und Anzahl der sanitären Anlagen zu bestimmen? Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Waschraum-Ausstattung erstellen wir einen Kostenvoranschlag für Sie und stehen Ihnen mit Ratschlägen zur Seite.
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