Änderung der Vorschrift zu Brandschutztüren und -tore

Regelung ab September 2019

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9 Mai 2019 Fire Safety

Änderung der Vorschrift zu Brandschutztüren und -tore

In Gebäuden sind Brandschutztüren und -tore zentral für den vorbeugenden Brandschutz. Als Feuerschutzabschlüsse schirmen sie die notwendigen Durchgänge zwischen den einzelnen Brandschnitten gegen den Durchtritt von Flammen, Hitze und Rauch ab. Sie sorgen damit auch für sichere Flucht- und Rettungswege. Im September 2019 treten neue Vorschriften in Kraft. 

Brandschutztüre und -tore sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers unter Beachtung des Prüfzeugnisses einzubauen und regelmäßig sachkundig zu kontrollieren, damit sie funktionstüchtig bleiben. Bei falsch oder schlecht gewarteten Türen und Toren droht über die Gefährdung von Menschen und Produktion hinaus der Verlust des Versicherungsschutzes. Verkeilen, verstellen festbinden oder Ähnliches ist strafbar.

Änderung ab September 2019

Vom 1. September 2019 an dürfen Brandschutztüren und -tore nur noch auf Basis der DIN EN 16034 in Verkehr gebracht und verwendet werden. Das Verfahren der CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts nach EN 13501-2 ersetzt die bisher für den Einbau maßgeblichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) für Rauchschutzabschlüsse. 

Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt auf die neue Kennzeichnung zu achten; bestehende Brandschutztüre und -tore haben Bestandsschutz. 

Kraftbetätigte Brandschutztüren und -tore unterliegen neben den Vorgaben der EU-Verordnung 305/2011 und der Maschinenrichtlinie 2006/42 EWG auch der ASR A1.7. Zum Schutz von Menschen, die sich im Bereich der Brandschutztore aufhalten oder diese passieren, sind diverse Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zuständig für die wiederkehrende Prüfung und Dokumentation ist der Betreiber. Die Messung der zulässigen Schließkräfte nach Anhang A der DIN EN 12453 ist Teil der Prüfung. Die zulässige Schließkraft gibt den Druck an, der maximal für wenige Sekunden auf eine Person einwirken darf. Prüfen und messen erfordert eine Spezialausstattung und darf nur von einer befähigten Person ausgeführt werden.

Einbau, Wartung und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen – die Checkliste

  1. Brandschutztüren und -tore sind entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung (ab 1. September DIN EN 16034 und Klassifizierungsbericht EN 13501-2) sowie der dazugehörigen Einbauanleitung des Herstellers zu setzen. Alle Dokumente müssen zur Kontrolle auf der Baustelle vorliegen. Zusätzlich ist die DIN 18093 (Einbau von Feuerschutzabschlüssen) zu beachten. Hinzu kommen Montage- und Wartungsanleitung, Übereinstimmungserklärung (Errichterbescheinigung) der Montagefirma und Zulassungsbescheid des DIBt. Lassen Sie sich diese Unterlagen geben. Sie sind wichtig zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen. Wir händigen Ihnen solche Dokumente unaufgefordert aus.
  2. Alle 12 Monate stehen sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an. Zu beachten sind die ASR A1.7 Abs. 10.2, DIN 14677, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und Prüfzeugnis des Herstellers. Prüfen dürfen laut ASR A1.7 nur Sachkundige. 
  3. Brandschutztüren und -tore haben selbstschließend zu sein. Falls sie betriebsbedingt offen gehalten werden müssen, sind Feststellanlagen erforderlich. Diese schließen im Brandfall automatisch. Feststellanlagen sind einmal monatlich durch den Betreiber oder dessen Beauftragten und einmal jährlich durch den Sachkundigen zu prüfen. 
  4. Instandsetzen von Feuerschutzabschlüssen ist eine Sache für Spezialisten: Der ASR A1.7 Abs. 10.1 zufolge dürfen nur diejenigen an den Feuerabschlüssen arbeiten, die mit solchen Instandsetzungsarbeiten vertraut sind. Wichtig ist, dass die beauftragte Firma ausschließlich zugelassene Ersatzteile verwendet, damit Brandschutztüren und -tore ihre Qualifizierung behalten. 

Die Arbeit von CWS Fire Safety beginnt schon vor dem Einbau von Brandschutztüren und -toren. Gemeinsam mit Ihnen sehen wir uns die Örtlichkeiten an, prüfen unter anderem die Beschaffenheit der Wandanschlüsse und beraten, welches Fabrikat infrage kommt. Wir liefern auch Sonderanfertigungen. Bei Einbau, Wartung und Instandhaltung halten wir alle rechtlichen Vorgaben ein, und wir liefern die Dokumentationen.
 

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