Voraussichtlich im Juli 2023 wird die Gefahrstoffverordnung aktualisiert. Die Entnahme und Auswertung von Asbest-Proben werden bei bestimmten Gebäuden verpflichtend.
Änderung Gefahrstoffverordnung voraussichtlich ab 01.07.2023
Die Änderung betrifft Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die vor 1993 erbaut worden sind. Ab ca. Juli 2023 ist es Pflicht, eine Asbest-Probe entnehmen und auswerten zu lassen. Zuvor dürfen keine Sanierungsarbeiten begonnen werden. Diese Änderung betrifft gewerbliche Gebäude wie auch Privathäuser.
Asbest-Probe zum Schutz der Gesundheit
Asbest hat eine sehr gute isolierende und feuerhemmende Eigenschaft. Deswegen wurde es in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Baustoffen verwendet. Asbestfasern können bei Sanierungsarbeiten freigesetzt und eingeatmet werden. Wenn Asbestfasern in die Lunge gelangen, können sie Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom verursachen. Deswegen ist die Produktion von Baumaterialien mit Asbest seit 1989 verboten. Verbaut wurden die Baustoffe allerdings noch bis 1993.
Verantwortlichkeit zur Entnahme einer Asbest-Probe
Eine Asbest-Probe muss vor dem Beginn von Sanierungsarbeiten entnommen und ausgewertet werden. Verantwortlich ist die Person, die die Sanierungsarbeiten veranlasst hat. Im Allgemeinen sind des Bauherrn, Gebäudebesitzer wie auch Mieter.
Umfang der Asbest-Probe
Die Entnahme einer Asbest-Probe ist für Räumlichkeiten vorgeschrieben, die von der Sanierung betroffen sind. Die Probeentnahme erfolgt durch die Entnahme von Baumaterialien an Wänden, Decken und Böden. Zudem kann eine Asbest-Raumluftmessungen durchgeführt werden. Vorhandene Brandschutzklappen werden ebenfalls einer Prüfung unterzogen.
Bei einem Asbestbefall müssen die Vorgaben zur Entfernung und Entsorgung nach der Gefahrstoffverordnung berücksichtigt werden. Es wird u. a. vorgeschrieben, dass betroffene Räumlichkeiten besonders abgeschirmt werden müssen. Zudem kommen spezielle Absauggeräte zum Einsatz, damit die feinen Asbestfasern sich nicht verbreiten. Ausführende Fachpersonen tragen eine persönliche Schutzausrüstung.
Schritte der Entnahme und Auswertung einer Asbest-Probe
- Vor-Ort-Sichtung der sanierungsbedürftigen Räumlichkeiten und Erstellen einer Asbestanzeige bei den zuständigen Behörden. Nach Genehmigung erfolgt die Entnahme der Asbest-Proben.
- Prüfung der Asbest-Proben durch ein akkreditiertes Labor.
- Aushändigung des Ergebnisses der Asbest-Proben.
- Bei Asbest-Befall bekommen Sie auf Wunsch eine Kosteneinschätzung der Asbestsanierung und –entsorgung.
Wir erkennen Asbest, entnehmen die Asbest-Probe und lassen es prüfen.
Die Sicherheit für anwesende Personen ist gegeben.
Wir entfernen Asbest fachgerecht.
Anschließend kann das asbestfreie Gebäude sicher saniert werden.
Asbest-Sanierung durch Fachfirma
Die Vorgaben zu Asbest-Sanierungsarbeiten sind in Deutschland sehr streng. Fachfirmen, die über die notwendigen Zertifizierungen, Genehmigungen und Schulungen verfügen, dürfen Asbest-Sanierungen durchführen. Dazu gehört der Sachkundenachweis gemäß TRGS 519. Die Fachfirma braucht eine Zulassung nach § 8 GefStoffV durch das zuständige Regierungspräsidium. Zudem ist eine Genehmigung nach §15 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) notwendig. Die CWS Fire Safety verfügt über alle notwendigen Voraussetzungen.
Wir führen gern die Entnahme der Asbest-Probe für Sie durch und lassen Sie in einem Akkreditiertem Labor prüfen. Im Asbestbefall kümmern wir uns um die Asbest-Entfernung und Entsorgung.