Sicherheitsbeleuchtung

Die Notbeleuchtung bei Stromausfall sorgt für sichere Nutzung der Flucht- und Rettungswege bis zum Notausgang.

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

Dienstleistungen

  • Wartung & Reparatur
  • Montage / Installation
  • Beratung
  • Abnahme
  • Planung & Projektierung
  • Inbetriebnahme
  • Einweisung / Schulung
  • Unterstützung durch CWS Brandschutzbeauftragten

Highlights

  • Sicherheitsbeleuchtung auch bei Stromausfall

Sicherheitsbeleuchtung - Beratung, Montage & Prüfung

Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notbeleuchtung von Flucht- und Rettungswegen bieten Menschen im Gefahrenfall Orientierung, auch bei Stromausfall. Somit reduziert die Sicherheitsbeleuchtung das Unfallrisiko und rettet im Notfall Leben. Menschen können aufgrund der Notbeleuchtung sicher das Gebäude verlassen, sodass Einsatzkräfte zügig zum Brandort vorrücken können. 

 

Vorschriften zur Sicherheitsbeleuchtung

Bauherren und Gebäudebetreiber sind verantwortlich für die Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung. Der Schutz von Mitarbeitern und Besuchern muss gegeben sein. Grundlage bilden die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Baunutzungsverordnung (BauNVO), DIN EN 1838 (Notbeleuchtung) und DIN EN 50172 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen). Zu den betroffenen Gebäudearten gehören: 

  • Öffentliche Gebäude: z. B. Krankenhäuser, Schulen, Museen, Theater, Regierungsgebäude
  • Gewerbegebäude: z. B. Bürogebäude, Einkaufszentren, Hotels, Restaurants
  • Industriegebäude: z. B. Fabriken, Produktionsstätten, Lagerhallen

Zudem müssen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Notbeleuchtungsanlagen regelmäßig geprüft werden.

Tipp: Wir empfehlen zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung akustische Warn- und Leitsysteme installieren zulassen. Die Kombination aus optischer und akustischer Fluchtwegorientierung unterstützt dabei, Räumungs- und Evakuierungszeiten entscheidend zu verkürzen.

 

Arten von Sicherheitsbeleuchtung:

  • Einzelbatteriesysteme werden für Rettungszeichen oder Sicherheitsleuchten eingesetzt. Sie haben einen integrierten Akku und leuchten je nach Bedarf eine, drei oder acht Stunde(n).
  • Zentralbatterieanlagen (CPS-System) haben die gleiche Funktion und Betriebsdauer wie Einzelbatterieanlagen, die Leuchten können allerdings zentral überwacht werden.
  • Gruppenbatterieanlagen (LPS-System) werden dezentral zur Versorgung von Sicherheitsleuchten innerhalb eines Brandabschnitts benutzt. Sie haben eine Mindestlebensdauer von 5 Jahren.
  • Notstromgeneratoren funktionieren, auch wenn das Energieversorgungsnetz ausgefallen ist. Ein automatischer Anlauf und Verbraucherumschaltung ist bei allen Anlagen erforderlich, für welche eine Netzersatzanlage gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. für die Notbeleuchtung.

 

Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Notbeleuchtungsanlagen

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen alle vier Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden. Bei Notbeleuchtungsanlagen steht eine jährliche Funktionsprüfung an.

 

Rundum-Sorglos-Paket: Wir planen und installieren die Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung. Gern führen wir alle notwendigen Verkabelungs- und Elektroinstallationsarbeiten durch und/oder arbeiten mit Ihren Haustechnikern zusammen. Zudem führen wir die Prüfung Ihrer Sicherheitsbeleuchtungsanlage durch.

Vorteile

 

  • Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen

Nachhaltigkeit

Reduzierung des Unfallrisikos im Gefahrenfall, Schutz und Orientierung für Menschen.

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