Anpassung Vorschriften zu Brandmeldeanlagen

Die Vds-Richtlinie 2095 zur Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen wurde angepasst. Hier erfahren Sie das Wichtigste in Kürze hier.

30 September 2019 Fire Safety

Brandmeldeanlagen reagieren sofort und starten die Brandbekämpfung an Ort und Stelle. Die Richtlinie VdS 2095 „Automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau“ wurde grundlegend überarbeitet. Das Wichtigste in Kürze:

Die Richtlinie VdS 2095 betreffen Brandmeldeanlagen, die nach Branderkennung die Feuerwehr alarmieren, Evakuierungen einleiten oder Löschanlagen ansteuern. Die Richtlinie bildete seinerzeit die Basis der Norm DIN VDE 0833-2.

VdS 2095 / Vorschrift bei Brandmeldeanlagen

Das ist neu :

  • Erweiterung um Hilfestellungen zur verlässlichen Gestaltung der immer vielfältiger werdenden Schnittstellen und die damit verbundene Wirkprinzipprüfungen 
  • Separater Anhang zum Einsatz von Mehrfachsensormeldern
  • Hinweise zur Projektierung von Ansaugrauchmeldern in Zweimeldungsabhängigkeit und für den Einsatz nicht rücksetzbarer linienförmiger Wärmemelder
  • Komplette Übernahme der Inhalte der DIN VDE 0833-2

Die VdS 2095 ist anzuwenden, wenn eine VdS-Anerkennung der automatischen Brandmeldeanlage ausdrücklich gefordert ist, etwa seitens des Sachversicherers oder Auftraggebers. Für baurechtliche Brandmeldeanlagen reicht in der Regel die Umsetzung der DIN 14675 und DIN VDE 0833 aus.