Brandmeldeanlagen reagieren sofort und starten die Brandbekämpfung an Ort und Stelle. Die Richtlinie VdS 2095 „Automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau“ wurde grundlegend überarbeitet. Das Wichtigste in Kürze:
Die Richtlinie VdS 2095 betreffen Brandmeldeanlagen, die nach Branderkennung die Feuerwehr alarmieren, Evakuierungen einleiten oder Löschanlagen ansteuern. Die Richtlinie bildete seinerzeit die Basis der Norm DIN VDE 0833-2.
VdS 2095 / Vorschrift bei Brandmeldeanlagen
Das ist neu :
- Erweiterung um Hilfestellungen zur verlässlichen Gestaltung der immer vielfältiger werdenden Schnittstellen und die damit verbundene Wirkprinzipprüfungen
- Separater Anhang zum Einsatz von Mehrfachsensormeldern
- Hinweise zur Projektierung von Ansaugrauchmeldern in Zweimeldungsabhängigkeit und für den Einsatz nicht rücksetzbarer linienförmiger Wärmemelder
- Komplette Übernahme der Inhalte der DIN VDE 0833-2
Die VdS 2095 ist anzuwenden, wenn eine VdS-Anerkennung der automatischen Brandmeldeanlage ausdrücklich gefordert ist, etwa seitens des Sachversicherers oder Auftraggebers. Für baurechtliche Brandmeldeanlagen reicht in der Regel die Umsetzung der DIN 14675 und DIN VDE 0833 aus.