Rauchmelder-Wartung ist Pflicht

Rauchmelder sind Lebensretter, umso wichtiger ist die Rauchmelder-Wartung. Hier finden Sie die aktuellen Regeln.

Rauchmelder-Wartung

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14 Juni 2024 Fire Safety

Rauchmelder-Wartung ist Pflicht!

Rauchmelder sind Lebensretter, indem sie im Brandfall alle Personen im gefährdeten Bereich vor giftigen Rauchgasen mittels akustischer und optischer Signale warnen.

Die kontinuierliche Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern ist von besonderer Relevanz. So fordert die DIN 14676 die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern, unabhängig davon, ob diese in Privathaushalten oder gewerblichen und öffentlichen Gebäuden im Einsatz sind. Das heißt, die Rauchmelder-Wartung ist regelmäßig nach den Herstellerangaben, aber mindestens alle 12 Monate durchzuführen.

Verantwortlichkeiten für die Rauchmelder-Wartung

Die Landesbauordnungen (LBO) schreiben vor, wer für die Installation und Überprüfung von Rauchmeldern verantwortlich ist. Die Installation von Rauchmeldern liegt in allen Bundesländern beim Eigentümer (Vermieter). Allerdings sind je nach Bundesland die Vermieter eines Gebäudes oder der Mieter, Bewohner bzw. Eigentümer im selbst genutzten Wohnraum für die Rauchmelder-Wartung zuständig.

Überblick, wer wo Rauchmelder-Überprüfungen durchführen muss!

Grundsätzlich können Vermieter die Rauchmelder-Prüfung nach LBO auf die Mieter übertragen. Diese Weitergabe der Rauchwarnmelder-Wartungspflicht ist einvernehmlich und vertraglich zwischen beiden Parteien zu vereinbaren. Allerdings hat der Eigentümer bzw. Vermieter nach wie vor die Verpflichtung zu prüfen, ob der Vermieter Rauchmelder tatsächlich installiert und wartet. Andernfalls tritt die Sekundärhaftung ein und der Gebäudeeigentümer trägt die Verantwortung im Ernstfall.

Darüber hinaus besteht für Eigentümer die Option, die Installation und Wartung von Rauchmeldern an Dritte zu übertragen. So ist das Haftungsrisiko weitestgehend minimiert und die Rauchmelder-Wartung wird stets automatisch und fristgerecht durchgeführt.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Rauchmelder-Wartung mit Wartungsvertrag!

Wer muss Rauchmelder warten?

Ein Überblick

Wir geben Ihnen einen Überblick, wer in welchem Bundesland für die Rauchmelder-Wartung zuständig ist:

Vermieter (Eigentümer):

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Mieter bzw. Bewohner (Besitzer):

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

Eigentümer im selbst genutzten Wohnraum:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die Wartung im Detail

Bei der mindestens alle 12 Monate nötigen Rauchwarnmelder-Wartung wird die Betriebsfähigkeit der Rauchmelder nach DIN 14676 getestet.

Zur Prüfung gehört, ob der Montageort des Rauchwarnmelders den DIN-Vorschriften entspricht und das Gerät Beschädigungen aufweist. Zudem wird die Alarmfunktion, Raucheintrittsöffnung und die Rauchmesskammer auf Funktionalität kontrolliert, denn diese wesentlichen Funktionen sollten jederzeit in einer einwandfreien Verfassung sein. Im Falle von vernetzten Funkrauchmeldern ist zusätzlich die Weiterleitung der Alarmierung zu überprüfen, um sicherzustellen, das im Ernstfall alle vernetzten Brandmelder reagieren.

Rauchmelder-Wartung mit Wartungsvertrag

Die Installation und regelmäßige Überprüfung von Rauchmeldern können Sie auch an einen zertifizierten Brandschutzexperten übergeben. Ein Wartungsvertrag für die Rauchmelder-Wartung hat den Vorteil, dass der Brandschutz-Dienstleister sich automatisch und fristgerecht um die Wartung kümmert. Die Rauchmelder-Wartung wird in einem Wartungsprotokoll festgehalten, sodass der Vermieter im Schadensfall die korrekte Prüfung der Rauchmelder nachweisen kann.

Im Falle eines defekten Rauchmelders wird dieser direkt ausgetauscht. So ist die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder als Lebensretter umgehend wieder hergestellt. Die Kosten für die Rauchmelder-Wartung durch Brandschutz-Experten können Vermieter als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Vermieter und Mieter profitieren beiderseits von der fachgerechten Rauchwarnmelder-Wartung mit Wartungsvertrag nach DIN 146767 und der direkten Hilfe bei Funktionsstörungen.

Sie interessieren sich für einen Wartungsvertrag für Rauchmelder?
Die CWS Experten beraten Sie gerne und unverbindlich. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Haben Sie noch Fragen zur Wartungspflicht oder der Kosten?

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! ***

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