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Solutions Tips & Tricks 13 Mai 2022 Fire Safety In Deutschland gibt es eine Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum in allen Bundesländern. Das heißt, in Neu-, Umbau- und Bestandsbauten sind Rauchmelder bundesweit zu installieren und zu warten. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen, indem Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten verpflichtend sind. Wo braucht man Rauchmelder? Rauchmelder sind in allen Bundesländern in privaten Wohnräumen gefordert. Dabei handelt es sich sowohl um selbst genutztes Eigentum als auch vermietete Wohnungen und Häuser. Der Eigentümer bzw. Vermieter muss somit zwingend Rauchmelder in Wohnungen bzw. Häusern installieren und regelmäßig prüfen. Grundsätzlich sind Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren, die als Fluchtweg fungieren, zu installieren. Rauchmelderpflicht im Detail Die länderspezifischen Rauchmelder-Vorschriften sind in den Landesbauordnungen (LBO) der sechszehn Bundesländern festgelegt. So wird die Verantwortung für die Überprüfung von Rauchmeldern oder die Vorgaben der Rauchmelderpflicht für bestimmte Räume unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise gilt in Brandenburg und Berlin auch eine Rauchmelderpflicht für Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer. Im Gegensatz dazu sind in Baden-Württemberg auch in Räumlichkeiten und deren Rettungswegen Rauchmelder zu installieren, die regelmäßig zu Übernachtungszwecken genutzt werden. Diese Sonderregelung betrifft zum Beispiel Hotels, Gasthäuser, Krankenhäuser oder Altenheime. Die Regeln für die Rauchmelder-Wartung finden Sie hier! Rauchmelder-Vorschriften je Bundesland Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 10. Juli 2013 Bestandsbauten: 31. Dezember 2014 Installation durch: Eigentümer Installation in: allen Räumen mit Übernachtungszweck und Fluren, die als Rettungsweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Bayern Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. Januar 2013 Bestandsbauten: 31. Dezember 2017 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Berlin Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. Januar 2017 Bestandsbauten: 31. Dezember 2020 Installation durch: Eigentümer Installation in: allen Aufenthaltsräumen und Fluren, die als Fluchtweg dienen (Ausnahme: Küche) Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Brandenburg Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. Juli 2016 Bestandsbauten: 01. Januar 2021 Installation durch: Eigentümer Installation in: allen Aufenthaltsräumen und Fluren, die als Fluchtweg dienen (Ausnahme: Küche) Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum) Rauchmelderpflicht Bremen Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. Mai 2010 Bestandsbauten: 31. Dezember 2015 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum) Rauchmelderpflicht Hamburg Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. April 2006 Bestandsbauten: 31. Dezember 2010 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Hessen Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 21. Juni 2005 Bestandsbauten: 31. Dezember 2019 (für nachträgliche Ergänzung von Rauchmeldern in Aufenthaltsräumen) Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Aufenthaltsräume und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Mecklenburg-Vorpommern Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. September 2006 Bestandsbauten: 31. Dezember 2009 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Niedersachsen Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 04. April 2012 Bestandsbauten: 31. Dezember 2015 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Nordrhein-Westfalen (NRW) Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01.04.2013 Bestandsbauten: 31.12.2016 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt. Seit dem 01.01.2019 kann auch der Eigentümer die Wartung von Rauchmeldern in vermieteten Räumen übernehmen. Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 23. Dezember 2003 Bestandsbauten: 12. Juli 2012 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum) Rauchmelderpflicht Saarland Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. Juni 2004 Bestandsbauten: 31. Dezember 2016 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum) Rauchmelderpflicht Sachsen Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. Januar 2016 Bestandsbauten: in Planung für 2024 Installation durch: Eigentümer Installation in: allen Räumen mit Übernachtungszweck und Fluren, die als Rettungsweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 17. Dezember 2009 Bestandsbauten: 31. Dezember 2015 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum) Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 01. April 2005 Bestandsbauten: 31. Dezember 2010 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt Rauchmelderpflicht Thüringen Stichtage für Installation: Neu- und Umbauten: 29. Februar 2008 Bestandsbauten: 31. Dezember 2018 Installation durch: Eigentümer Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum) Weitere Inhalte Rauchmelderpflicht in Gewerberäume Derzeit gibt es in Deutschland keine Rauchmelderpflicht in Gewerberäumen oder am Arbeitsplatz. Grund hierfür ist das Rauchmelder vor allem schlafende Personen vor hoch giftigem Rauch im Brandfall warnen soll. So geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Brand am Arbeitsplatz rechtzeitig erkannt werden kann, da gewerbliche Räumlichkeiten i. d. R. nicht zu Übernachtungszwecken genutzt werden. Eine Ausnahme bildet die Landesbauordnung in Baden-Württemberg. Diese fordert in allen Räumen mit regelmäßigen Übernachtungen Rauchmelder. Folglich besteht in Baden-Württemberg auch für einige Bereich wie Hotels, Klinken oder Pflegeeinrichtungen, eine Rauchmelderpflicht in Gewerbeeinrichtungen. Rauchmelder in Gewerberäumen Allerdings sind Rauchmelder auch im Gewerbe zu empfehlen, um Mitarbeiter im Ernstfall rechtzeitig zu warnen und eine Flucht zu ermöglichen. Arbeitgeber sollten zum Schutz der Mitarbeiter Rauchmelder im Betrieb installieren, auch wenn es derzeit keine Rauchmelderpflicht für Gewerbe gibt. Als Grundlage für den Installationsbedarf von Rauchmeldern kann die Gefährdungsbeurteilung zugrunde gezogen werden. Die CWS Fachexperten beraten Sie gerne zur Gefährdungsbeurteilung sowie der Installation und Wartung von Rauchmeldern. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Haben Sie noch Fragen zur Rauchmelderpflicht? *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Anfrage. OK Error Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingabe. zurück