In Deutschland gibt es eine Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum in allen Bundesländern. Das heißt, in Neu-, Umbau- und Bestandsbauten sind Rauchmelder bundesweit zu installieren und zu warten. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen, indem Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten verpflichtend sind.
Wo braucht man Rauchmelder?
Rauchmelder sind in allen Bundesländern in privaten Wohnräumen gefordert. Dabei handelt es sich sowohl um selbst genutztes Eigentum als auch vermietete Wohnungen und Häuser. Der Eigentümer bzw. Vermieter muss somit zwingend Rauchmelder in Wohnungen bzw. Häusern installieren und regelmäßig prüfen.
Grundsätzlich sind Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren, die als Fluchtweg fungieren, zu installieren.
Rauchmelderpflicht im Detail
Die länderspezifischen Rauchmelder-Vorschriften sind in den Landesbauordnungen (LBO) der sechszehn Bundesländern festgelegt. So wird die Verantwortung für die Überprüfung von Rauchmeldern oder die Vorgaben der Rauchmelderpflicht für bestimmte Räume unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise gilt in Brandenburg und Berlin auch eine Rauchmelderpflicht für Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer.
Im Gegensatz dazu sind in Baden-Württemberg auch in Räumlichkeiten und deren Rettungswegen Rauchmelder zu installieren, die regelmäßig zu Übernachtungszwecken genutzt werden. Diese Sonderregelung betrifft zum Beispiel Hotels, Gasthäuser, Krankenhäuser oder Altenheime.
Rauchmelder-Vorschriften
Wir geben Ihnen je Bundesland Auskunft, in welchen Räumen Rauchmelder Pflicht sind.
Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 10. Juli 2013
Bestandsbauten: 31. Dezember 2014 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: allen Räumen mit Übernachtungszweck und Fluren, die als Rettungsweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Bayern
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. Januar 2013
Bestandsbauten: 31. Dezember 2017 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Berlin
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. Januar 2017
Bestandsbauten: 31. Dezember 2020 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: allen Aufenthaltsräumen und Fluren, die als Fluchtweg dienen (Ausnahme: Küche)
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Brandenburg
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. Juli 2016
Bestandsbauten: 01. Januar 2021 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: allen Aufenthaltsräumen und Fluren, die als Fluchtweg dienen (Ausnahme: Küche)
- Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum)
Rauchmelderpflicht Bremen
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. Mai 2010
Bestandsbauten: 31. Dezember 2015 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum)
Rauchmelderpflicht Hamburg
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. April 2006
Bestandsbauten: 31. Dezember 2010 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Hessen
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 21. Juni 2005
Bestandsbauten: 31. Dezember 2019 (für nachträgliche Ergänzung von Rauchmeldern in Aufenthaltsräumen) - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Aufenthaltsräume und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Mecklenburg-Vorpommern
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. September 2006
Bestandsbauten: 31. Dezember 2009 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Niedersachsen
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 04. April 2012
Bestandsbauten: 31. Dezember 2015 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01.04.2013
Bestandsbauten: 31.12.2016 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt. Seit dem 01.01.2019 kann auch der Eigentümer die Wartung von Rauchmeldern in vermieteten Räumen übernehmen.
Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 23. Dezember 2003
Bestandsbauten: 12. Juli 2012 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum)
Rauchmelderpflicht Saarland
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. Juni 2004
Bestandsbauten: 31. Dezember 2016 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum)
Rauchmelderpflicht Sachsen
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. Januar 2016
Bestandsbauten: in Planung für 2024 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: allen Räumen mit Übernachtungszweck und Fluren, die als Rettungsweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 17. Dezember 2009
Bestandsbauten: 31. Dezember 2015 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum)
Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 01. April 2005
Bestandsbauten: 31. Dezember 2010 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Mieter oder Eigentümer, wenn Eigentümer Wohnraum selbst bewohnt
Rauchmelderpflicht Thüringen
- Stichtage für Installation:
Neu- und Umbauten: 29. Februar 2008
Bestandsbauten: 31. Dezember 2018 - Installation durch: Eigentümer
- Installation in: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen
- Wartung durch: Eigentümer (bei vermieteten und selbst genutzten Wohnraum)
Rauchmelderpflicht in Gewerberäume
Derzeit gibt es in Deutschland keine Rauchmelderpflicht in Gewerberäumen oder am Arbeitsplatz. Grund hierfür ist das Rauchmelder vor allem schlafende Personen vor hoch giftigem Rauch im Brandfall warnen soll. So geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Brand am Arbeitsplatz rechtzeitig erkannt werden kann, da gewerbliche Räumlichkeiten i. d. R. nicht zu Übernachtungszwecken genutzt werden.
Eine Ausnahme bildet die Landesbauordnung in Baden-Württemberg. Diese fordert in allen Räumen mit regelmäßigen Übernachtungen Rauchmelder. Folglich besteht in Baden-Württemberg auch für einige Bereich wie Hotels, Klinken oder Pflegeeinrichtungen, eine Rauchmelderpflicht in Gewerbeeinrichtungen.
Rauchmelder in Gewerberäumen
Allerdings sind Rauchmelder auch im Gewerbe zu empfehlen, um Mitarbeiter im Ernstfall rechtzeitig zu warnen und eine Flucht zu ermöglichen. Arbeitgeber sollten zum Schutz der Mitarbeiter Rauchmelder im Betrieb installieren, auch wenn es derzeit keine Rauchmelderpflicht für Gewerbe gibt. Als Grundlage für den Installationsbedarf von Rauchmeldern kann die Gefährdungsbeurteilung zugrunde gezogen werden.
Die CWS Fachexperten beraten Sie gerne zur Gefährdungsbeurteilung sowie der Installation und Wartung von Rauchmeldern. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.