CWS Brandschutztechniker prüft ein Brandschutztor

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Brandschutztüren/-tore und Tür-Erweiterungen

Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen halten den Brand zurück, so ist der Fluchtweg länger verfügbar. 

Aufgabe von Brandschutztüren/-tore

Brandschutztüren und Brandschutztore sind Feuerschutzabschlüsse und sollen dem Feuer den Weg abschneiden. Sie sichern notwendige Durchgänge zwischen einzelnen Brandabschnitten gegen den Durchtritt von Flammen, Hitze und Rauch. In Gebäuden sind Feuerschutzabschlüsse somit ein zentraler Bestandteil für den vorbeugenden Brandschutz

Brandschutztüren und Brandschutztore müssen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr einsatzbereit sind. Infolge benötigen Feuerschutzabschlüsse eine regelmäßige Wartung durch Sachkundige, um die permanente Funktionalität sicherzustellen. Unser Fachexperten stellen für Sie die Einsatzbereitschaft der Feuerschutztüren, -tore und Feststellanlagen sicher. Wir beraten Sie gerne bzgl.:

Wir beraten Sie gerne zu passenden Feuerschutzabschlüssen. 

Auswahl von Brandschutztüren/-toren & Tür-Erweiterungssystemen

Interesse an Brandschutztüren oder der Wartung von Feuerschutztüren? 

Auswahl und Einbau von Brandschutztüren und Brandschutztoren

Feuerschutzabschlüsse müssen nach DIN 4102-5 umfassend gekennzeichnet sein. Neben einem Hinweis wie „Brandschutztür geschlossen halten“ ist das im Türfalz der Scharnierseite angebrachte Zulassungsschild unentbehrlich. Darauf stehen Angaben zu Feuerwiderstandsklasse (feuerhemmend, feuerbeständig), Herstellername und -jahr, Zulassungsnummer sowie Übereinstimmungsnachweis „Ü“.

Seit September 2019 dürfen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nur noch entsprechend DIN EN 16034 eingebaut werden. Das Verfahren der CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts nach EN 13501-2 ersetzt die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) für Rauchschutzabschlüsse. Haftmagnetanlagen benötigen zusätzlich einen roten Handtaster mit der Aufschrift „Tür schließen“ oder „Feuerschutzabschluss schließen“ (Punkt 4 der Richtlinien für Feststellanlagen).

Doppelflügige Brandschutztür Wartung

Brandschutztür

Verhindert die Brandausbreitung, Rauchausbreitung ist optional
Abkürzung z. B. T30 oder T30RS
T = Tür
30 = 30 min Feuerwiderstand
RS = Rauchschutz
Brandschutztüren erkennen durch Beschilderung

Rauchschutztür

Verhindert nur die Rauchausbreitung
Abkürzung z. B. RS-Tür
RS-Tür = Rauchschutztür ohne Feuerwiderstand

Funktionsweise von Feststellanlagen

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließend und behindern durch das ständige Öffnen oft den betrieblichen Alltag und schränken die Barrierefreiheit ein. Infolge werden Türen häufig verkeilt oder mit einem schweren Gegenstand offen gehalten.

Achtung: Verkeilen setzt Brandschutztüren außer Funktion!

Das absichtliche Offenhalten ist aus Sicht des Brandschutzes fahrlässig - der Gesetzgeber wertet dies als Straftat. Eine Feststellanlage löst das Problem und empfiehlt sich besonders in Gebäuden mit regem Betriebs- und Publikumsverkehr: Türen können offenbleiben und schließen im Brandfall automatisch. Flucht- und Rettungswege bleiben benutzbar und der Durchtritt von Feuer auf anderen Gebäudeteile wird begrenzt.

Erweiterungen für Brandschutztüren und -tore

Feststellanlage und Fluchtwegsicherung

Feststellanlagen werden an Brandschutztüren und -tore angebracht, die während des Betriebsalltags offen bleiben sollen. Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall die Tür oder das Tor selbstständig schließt, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Gleiches gilt auch für automatische Türen.

Diverse elektronische Sicherungen wie Türwächter, Türzentrale oder Fluchttürhaube sichern den missbräuchlichen Gebrauch von Notausgangstüren. Mithilfe dieser Türerweiterungssysteme können Sie die Brandschutztüren und -tore im Brandfall problemlos nutzen.

Prüfung und Wartung von Brandschutztüren

Damit Feuerschutzabschlüsse im Notfall einwandfrei funktionieren, steht im Turnus von 12 Monaten eine sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an. Zu beachten sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 Abs. 10.2), DIN 14677, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und Prüfzeugnis des Herstellers. Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feuerschutztüren dürfen nur Sachkundige nach ASR A1.7 durchführen. 

Feststellanlagen sind hingegen monatlich durch den Betreiber oder dessen Beauftragten sowie jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Das qualifizierte CWS Fire Safety Team übernimmt gerne diese Aufgabe für Sie. Melden Sie sich bei uns.

 

CWS Servicetechniker Brandschutz klebt ein Instandhaltungsetikett auf eine Brandschutztüre

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Produkte diverser Hersteller

Wir arbeiten mit diversen Herstellern von Brandschutztüren, Feststellanlagen und Fluchtwegsicherungssystemen zusammen:

  • Brandschutztüren: Hörmann, Novoferm, Priorit, Schörghuber, Schüco und Westag & Getalit
  • Feststellanlagen: Dorma, Geze und Hekatron
  • Fluchtwegsicherungssystemen: ASSA ABLOY, DORMA, eff eff, GEZE, GFS und Schüco

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