Brandschutzordnung

Brandschutzordnung Teil A, B und C geben Auskunft zu Verhaltensweisen, um Brände zu verhindern oder einzudämmen.

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Dienstleistungen

  • Beratung
  • Planung & Erstellung
  • Prüfung
  • Unterstützung durch CWS Brandschutzbeauftragten

Highlights

  • Aktualisierung der Brandschutzordnung möglich 
  • Erstellung der Brandschutzordnung inkl. behördlicher Genehmigung

Brandschutzordnung – Beratung, Erstellung & Aktualisierung 

Die Brandschutzordnung (auch Brandschutzverordnung genannt) dient dem Schutz von Personen, Gebäude und Umwelt. Sie legt Maßnahmen und Vorschriften fest, um Brände zu verhindern oder einzudämmen. Die Brandschutzordnung wird in Teil A, Teil B und Teil C gegliedert. 

 

  • Brandschutzordnung Teil A: Teil A gibt Auskunft über das richtige Verhalten im Brandfall. Sie richtet sich an alle anwesenden Personen eines Gebäudes (z. B. Mitarbeiter, Bewohner, Besucher). Sie hängt gut sichtbar an markante Stellen im Gebäude. 

  • Brandschutzordnung Teil B: Teil B richtet sich an die Mitarbeiter in einem Gebäude und erläutert konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitungen wie auch Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Die Brandschutzordnung Teil B sollte Mitarbeitern in der Brandschutzunterweisung vorgestellt werden. Zudem muss sie in schriftlicher Form ausgehändigt werden.  

  • Brandschutzordnung Teil C: Teil C ist für alle Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Erste-Hilfe-Beauftragte). Sie gibt weiterführende Informationen und Handlungsanweisungen zum organisatorischen Brandschutz

 

Vorschriften zur Brandschutzordnung 

Nicht jedes gewerblich genutzte Gebäude braucht eine Brandschutzordnung. Wenn eine vorgeschrieben ist, wird diese in der Baugenehmigung gefordert. Die Brandschutzordnung ist genehmigungspflichtig und muss mit der Bauaufsichtsbehörde und der örtlichen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Die Bestandteile einer Brandschutzordnung werden in der DIN 14096 festgelegt. 

 

Prüfung von Brandschutzordnung 

Sie sollte mindestens alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person überprüft werden. 

 

Rundum-Sorglos-Paket: Wir erstellen und aktualisieren die Brandschutzordnung Teil A, Teil B wie auch Teil C. Zudem holen wir die Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde und Brandschutzdienststelle ein. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot

Vorteile

  • Schnelle Übersicht zum richtigen Verhalten im Brandfall 

Nachhaltigkeit

Anpassung von Vorlagen möglich. 

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