Übersicht Wartung Sicherheitstechnik

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Wartungsübersicht Sicherheitstechnik

Überblick zur Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungsanlagen.

Die Wartung der Sicherheitstechnik gewährleistet den Funktionserhalt und somit den Schutz von Menschen und Sachwerten. Zudem können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, das wirkt sich positiv auf die Lebensdauer wie auch auf die Kosteneffizienz aus. Fehlalarme, die z. B. durch Schmutz, Defekte oder veraltete Software ausgelöst werden können, werden mit der regelmäßigen Wartung der Sicherheitstechnik gemindert.

Zudem geben Normen vor, wie oft eine Anlage aus der Sicherheitstechnik gewartet werden muss und was bei der Instandhaltung zu beachten ist (Details in den Normen: VdS 2311, VDE 0833 und DIN 14675)

Verantwortlichkeiten für Wartung der Sicherheitstechnik

Grundsätzlich ist der Betreiber für die Prüfung, Wartung und Inspektion verantwortlich. Falls eine Versicherung z. B. eine Einbruchmeldeanlage fordert und eine Deckungszusage vorliegt, ist diese auch mit der regelmäßigen Überprüfung der Sicherheitstechnik-Anlage verbunden. Das heißt, im Versicherungsfall sind die Wartungsnachweise vorzuzeigen.

Sie benötigen Unterstützung für Ihre Sicherheitstechnik?

Übersicht Wartung Sicherheitstechnik

Brandmeldeanlage (BMA)

Wartung Sicherheitstechnik Brandmeldeanlage

 

  • Wartung durch sachkundige Person: mind. jährlich
  • Inspektion durch sachkundige Person: quartalsweise
  • Wiederkehrende Prüfung nach PrüfVO: alle 3 – 6 Jahre (abhängig vom Bundesland)

Einbruchmeldeanlage (EMA)

Wartung Sicherheitstechnik Einbruchmeldeanlage

 

  • EMA Klasse A: je 1 x jährliche Begehung, Inspektion und Wartung
  • EMA Klasse B: je 2 x jährliche Begehung, Inspektion und Wartung
  • EMA Klasse C: je 4 x jährlich Begehung, Inspektion und Wartung

Videoüberwachungsanlage

Wartung Sicherheitstechnik Videoüberwachungsanlage

 

Empfehlung: Prüfung durch sachkundige Person mind. jährlich 

Zutrittskontrollsysteme

Wartung Sicherheitstechnik Zutrittskontrollsystem

 

Empfehlung: Prüfung durch sachkundige Person: mind. jährlich

Ist die Wartung an der Sicherheitstechnik fällig?

Unterschied Begehung, Inspektion und Wartung

  • Begehung: visuelle Überprüfung durch den Anlagenbetreiber. Ist die Anlage äußerlich intakt? Gibt es Manipulation oder Beschädigung?
  • Inspektion: Ein Sachkundiger überprüft die Sicherheitstechnik mithilfe von technischen Tests und Messungen.
  • Wartung: Ein Sachkundiger führt regelmäßig eine geplante Prüfung durch, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Zu der Wartung gehört beispielsweise die Säuberung und Ausrichtung von Sensoren, die Aktualisierung von Software, der Austausch von Batterien oder ähnlichen Maßnahmen.
     

Fristgerechte Wartung der Sicherheitstechnik

Als zertifizierter Fachbetrieb übernimmt die CWS Fire Safety die regelmäßige und notwendige Wartung und Inspektion der Sicherheitstechnik. 

Im Rahmen eines Wartungsvertrages werden alle Inspektionen und Wartungen professionell und fristgerecht durchgeführt. Das Wartungsprotokoll wird anschließend digital zur Verfügung gestellt.

Haben Sie noch Fragen zur Wartung von Sicherheitstechnik?

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! ***

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