Der Brandschutz in der Gastronomie und Hotellerie ist enorm wichtig, denn die Brandrisiken sind vielfältig. Zudem steht optimaler Service und Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter gleichermaßen im Fokus. Eine schnelle Evakuierung der Gäste im Ernstfall ist ebenso gefordert, wie die Vermeidung von Fehlalarmen, um den Aufenthalt des Gastes nicht negativ zu beeinflussen.
So sind die Brandschutzverordnungen für Gastronomie & Hotellerie regelmäßig im laufenden Betrieb sowie speziell bei Eröffnung, Umbau und Renovierung einer Gast- oder Beherbergungsstätte zu berücksichtigen.
Brandrisiken für Restaurants und Hotels
Die Brandrisiken für Gastronomie und Hotellerie sind vielseitig. Zu den häufigsten Brandursachen zählt das unachtsame Rauchen in Hotelzimmern. Zudem weist das Gastgewerbe sowohl tagsüber als auch nachts eine hohe Personenanzahl auf.
Darüber hinaus besitzen eine Vielzahl an technischen Geräten mit stetiger Nutzung (z. B. die Beleuchtung oder sonstige Haustechnik) eine erhebliche Brandgefahr. Hinzu kommt die Gefahr von Fettbränden in der Küche.
Daher benötigen Gast- und Beherbergungsstätten Brandschutzvorkehrungen für verschiedenste Schutzbereiche, sodass Entstehungsbrände schnell erkannt und gelöscht werden. Zugleich sind schnell und einfach zugängliche Flucht- und Rettungswege – insbesondere für mehrstöckige Gebäude – unabdingbar.
Brandschutzvorschriften
für Gastronomie und Hotel
Die Brandschutzverordnungen in der Gastronomie erfordern nach DGUV 110-001, BetrSichV und ASR A2.2 Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die jeweilige Art und Anzahl der Löscheinrichtungen ergibt sich aus der Grundfläche und der Brandgefährdung. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorschriften für Hotels und Restaurants in jedem Bundesland individuell geregelt.
Zugleich ist im Gastgewerbe auch die Brandschutz-Ausbildung der Mitarbeiter wichtig. So sollten Arbeitgeber nach §10 ArbSchG, ASR 2.2 und DGUV mindestens 5 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden.
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Brandschutz-Schulungen für Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie
Im Rahmen der Brandschutzhelfer-Ausbildung lernen die Mitarbeiter im Gastgewerbe alle wichtigen Grundlagen zur Brandentstehung und -bekämpfung, sowie das richtige Verhalten im Brandfall. Zugleich erlernen sie den praktischen Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen.
Neben den Brandschutzhelfern ist es elementar, alle weiteren Mitarbeiter regelmäßig im Brandschutz zu schulen. So sind Arbeitgeber in der Gastronomie und Hotellerie nach ArbSchG, DGUV und Betriebssicherheitsverordnung auch dazu verpflichtet jährlich eine Brandschutzunterweisung durchzuführen. Dabei lernen die Beschäftigten das richtige Verhalten im Brandfall und verinnerlichen die Flucht- und Rettungswege.
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Brandschutz für Gastronomie & Hotels
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- anlagentechnischen Brandschutz: Brandmelde- & Sprinkleranlagen, Hydranten oder Feuerlöscher
- baulichen Brandschutz: Brandschutzklappen, -gehäuse oder -abschottungen
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Nach der individuellen Planung gemäß Ihrer Brandschutzvorschriften übernehmen wir die Installation und Abnahme. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Objektprüfungen und Brandsicherheitsschauen durch die Behörden. Zudem führen wir die regelmäßige Wartung und Instandhaltung durch. So ist der Brandschutz in Ihrem Restaurant oder Hotel kontinuierlich sichergestellt.
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