Die Sicherheit in Gebäuden beginnt mit einer durchdachten Planung. Dies gilt auch für Brandmeldeanlagen (kurz BMA), die Brände frühzeitig erkennen und somit Schäden minimieren sollen.
In diesem Blogartikel werden die wichtigsten Aspekte der Brandmeldeanlagen-Planung beleuchtet, einschließlich der Normen, des Brandmeldekonzeptes und des Planungsprozesses.
Vorgaben für die Planung von Brandmeldeanlagen
Die Planung von Brandmeldeanlagen unterliegt in Deutschland der DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“. Sie legt die Anforderungen der Brandmeldeanlage je nach Gebäude-Art fest.
Grundlage der BMA-Planung bildet die Bedarfsanalyse und das Brandmeldekonzept.
Brandmeldeanlagen planen: Prozess
1. Bedarfsanalyse
Analyse, welche Bereiche im Gebäude durch eine Brandmeldeanlage geschützt werden müssen, bspw. durch eine erhöhte Brandgefahr oder als Flucht- und Rettungsweg.
2. Erstellung des Brandmeldekonzeptes
Auf Basis der Bedarfsanalyse wird das Brandmeldekonzept entwickelt, das den Überwachungsumfang, die Art und Anzahl der Brandmelder, der Alarmierungseinrichtungen und weiteren Auslegungen festlegt.
3. Planung & Projektierung
Die konkrete Planung der Installation umfasst u. a. die Auswahl und Positionierung der Melder, die Bildung von Meldergruppen, die Auswahl der geeigneten Anlage und die Standort-Festlegung der Brandmelderzentrale (BMZ).
Zudem planen und erstellen wir sämtliche Brandschutzpläne für Sie, dazu zählen u. a. Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrpläne.
4. Einbau, Inbetriebnahme & Abnahme
Nach Abschluss der Planung erfolgt der Einbau der Brandmeldeanlage durch einen zertifizierten Errichter, sodass die Anlage in Betrieb genommen, ausführlich getestet und abgenommen werden kann.
Wichtig:
Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen sind entscheidend, um die Funktionsfähigkeit der Anlage dauerhaft zu gewährleisten. Zudem ist eine verpflichtende Begehung des Betreibers vierteljährlich gefordert.
Exkurs: Das Brandmeldekonzept
Das Brandmeldekonzept gibt u. a. Auskunft über den Überwachungsumfang. In der DIN 14675 werden folgende Überwachungsumfänge unterschieden:
- Vollschutz
Alle Gebäudebereiche sind mittels Brandmeldeanlage zu überwachen, um eine frühzeitige Branddetektion zu gewährleisten.- Teilschutz
Nur einzelne – besonders gefährdete – Gebäudebereiche sind zu überwachen.- Schutz der Fluchtwege
Im Fokus steht die sichere Evakuierung im Brandfall, sodass die Fluchtwege im Fokus stehen.- Einrichtungsschutz
Die Einrichtung und wertvolle Güter, bspw. in Museen, Rechenzentren oder Lagern, stehen im Fokus.
Brandmeldeanlagen-Planung nur vom Profi!
Die Brandmeldeanlagen-Planung ist eine komplexe Aufgabe, die Fachwissen erfordert. Daher ist die Planung von Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben – wie der CWS Fire Safety GmbH – durchzuführen.
Diese Betriebe sind mit den geltenden Normen und Vorschriften vertraut und können sicherstellen, dass die Anlage allen Sicherheitsstandard entspricht. Zudem wird nicht nur das Risiko von Fehlfunktionen, sondern auch die rechtliche Konformität der Anlage gewährleistet.
CWS Fire Safety ist zertifizierter Errichter
Die CWS Fire Safety ist zertifizierter Facherrichter für Brandmeldeanlagen. Wir übernehmen gerne für Sie die Brandmeldeanlagen-Planung im gesamten Bundesgebiet. Im Nachgang übernehmen wir selbstverständlich sowohl den Einbau als auch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung Ihrer Anlage.
Zertifizierungen im Überblick:
- Fachfirma für Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß DIN 14675
- Dienstleister für Sicherheitsanlagen gemäß DIN 16763
- Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlage (GMA) nach VdS 3403
- Qualitätsmanagementsysteme gemäß ISO 9001