Brandschutz im Treppenhaus

Brandschutz im Treppenhaus ist wichtig für Vermieter und Mieter eines Mehrfamilienhauses. CWS zeigt, worauf es ankommt.

Brandschutz Treppenhaus - CWS Fire Safety

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17 Oktober 2022 Fire Safety

Ob Schuhe, Kinderwagen, Fahrrad oder Deko vor der Haustür. Immer wieder kommt es zu vermehrtem Ärger in Mehrfamilienhäusern, weil der Nachbar das gemeinsame Treppenhaus als Ablageort für persönliche Sachen nutzt. Dabei spielt auch der Brandschutz im Treppenhaus eine entscheidende Rolle.

Warum ist Brandschutz im Treppenhaus wichtig?

Allgemein gilt:

Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses sind berechtigt, von der Mietsache an sich bzw. dem Gemeinschaftseigentum Gebrauch zu machen. Hierzu gehört auch die Nutzung des gemeinsamen Treppenhauses.

Dennoch gibt es den wichtigen Grundsatz, dass ein Treppenhaus verkehrssicher sein muss. Sie sind stets freizuhalten, um Einsatzkräften (z. B. der Polizei, Sanitätern, Notärzten oder der Feuerwehr) die Arbeit in einer Notsituation nicht zu erschweren. Zudem gelten Hausflure und Treppenhäuser als erster Flucht- und Rettungswege im Brandfall. Sie sollten nicht durch Gegenstände (z. B. Möbel, Deko oder Fahrräder) blockiert werden. Darüber hinaus ist eine möglichst geringe Brandlast im Treppenhaus wichtig, um die Sicherheit der Bewohner im Brandfall zu gewähren.

Vorschriften für den Brandschutz im Treppenhaus

In Deutschland gibt es derzeit keine einheitlichen Vorschriften für den Brandschutz im Treppenhaus. Jedoch gibt es bundeslandspezifische Brandschutzverordnungen, die definieren, wie der Brandschutz im Treppenhaus auszusehen hat. Darüber hinaus fordern die Landesbauordnungen eine möglichst geringe Brandlast im Treppenhaus, da das Treppenhaus in der Regel auch den ersten Flucht- und Rettungsweg darstellt. Zugleich ist darauf zu achten, dass die Mindestbreite der Flure nicht durch Gegenstände verengt wird. Insbesondere da der Fluchtweg auch immer ein Angriffsweg für die Feuerwehr im Brandfall sowie für den Rettungsdienst bei einem medizinischen Notfall ist.

Vorschriften für den Brandschutz im Treppenhaus

Als Mieter für Sicherheit sorgen

Grundsätzlich ist der Vermieter eines Mehrfamilienhauses für die allgemeine Sicherheit im Treppenhaus verantwortlich. So darf er entscheiden, was seinen Mietern erlaubt ist und was nicht. Üblicherweise wird dies auch in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt.

Die Aufgabe des Vermieters liegt jedoch auch darin, zu jeder Zeit sicherzustellen, dass potenzielle Gefahren im Treppenhaus beseitigt und damit einhergehende Unfälle vermieden werden können. Zugleich ist er für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich. Das heißt, er muss für gekennzeichnete und freie Flucht- und Rettungswege sowie eine möglichst geringe Brandlast im Treppenhaus sorgen. Dazu zählt u. a. auch eine funktionierende Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus. Somit wird sichergestellt, dass sich die Bewohner selbst in einem möglichen Brandfall orientieren und Gebäude zügig verlassen können.

Brandschutz im Treppenhaus

Ein Überblick

Die Brandlast im Treppenhaus sollte so gering wie möglich gehalten werden, um das Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg freizuhalten. Erfahren Sie, welche Gegenstände im Flur stehen dürfen, um den Brandschutz im Treppenhaus zu gewährleisten.

Schuhe, Schuhschränke und Kommoden

Grundsätzlich haben Schuhe im gemeinsamen Hausflur nichts zu suchen. Eine einzige Ausnahme besteht jedoch: Bei entsprechendem Wetter, wie bspw. bei Regen oder Schnee, darf der Mieter seine Schuhe durchaus vorübergehend auf seinem Fußabtreter vor der eigenen Haustür abstellen. Für den Vermieter ist es daher unzulässig, Schuhe im Hausflur gänzlich zu verbieten.

Auch Schuhschränke und andere kleine Kommoden sollten grundsätzlich nicht im Hausflur aufgestellt werden. Auch wenn der Mieter mit seinen Schränken den Fluchtweg nicht komplett zustellt und somit einen breiten Teil des Fluchtwegs freilässt, hat der Vermieter das Recht, dieses komplett zu verbieten. Schließlich können diese im Brandfall mit einer starken Rauchentwicklung zu schlecht sichtbaren Stolperfallen werden und somit Unfälle verursachen, sowie den Brand vergrößern.

Rollator, Rollstuhl und Gehhilfe

Insbesondere alte Menschen können auf einen Rollator oder eine Gehhilfe angewiesen sein und benötigen diese, um ihren Alltag meistern zu können. Besitzt der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Alltagshilfe, so ist es für diesen äußerst praktisch, diese im Hausflur vor der eigenen Wohnungstür abzustellen. Allerdings beengen diese Gehhilfen den gemeinsamen Hausflur oft deutlich.

Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass solche Gehhilfen vom Mieter im Hausflur abgestellt werden dürfen, insofern dadurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen entstehen (bspw. durch Zusammenklappen des Rollators). Des Weiteren muss der Vermieter des Mehrfamilienhauses dafür sorgen, dass es einen gesonderten Abstellplatz dafür gibt.

Kinderwagen

Diese dürfen im Hausflur grundsätzlich abgestellt werden, insofern der Flur den notwendigen Platz dafür bietet und die anderen Bewohner, sowie der Flucht- und Rettungsweg dadurch nicht behindert werden. Ist der Hausflur jedoch sehr eng, darf der Kinderwagen nur kurzzeitig dort abgestellt werden.

Fahrräder

Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus, sowie auch in der Mietwohnung selbst ist nicht zulässig, denn dafür sind die hauseigenen Keller angedacht bzw. gesonderte Abstellplätze. Sind diese nicht vorhanden, so ist es dem Mieter erlaubt, sein Rad auch mit in die Wohnung zu nehmen.

Pflanzen und sonstige Dekoration

Das Aufstellen von Pflanzen und Blumenkübeln sowie Dekorationen aller Art (z. B. Gemälde an der Wand) können durch den Vermieter grundsätzlich untersagt werden. Möchte der Mieter aber unbedingt eine kleine Pflanze aufstellen, so kann er das tun, insofern diese nicht zur Stolperfalle wird. Kleine vorübergehende Dekorationen, wie bspw. Weihnachts- oder Osterschmuck, sind jedoch grundsätzlich erlaubt.

Mülltonnen oder –tüte

Mülltonnen dürfen keineswegs im Hausflur abgestellt werden. Nach einer Abmahnung sowie anschließender Zuwiderhandlung durch den Mieter kann der Vermieter diesem sogar fristlos kündigen. Das gleiche gilt auch für Mülltüten aller Art, denn hierbei handelt es sich um eine erhebliche Störung der anderen Hausbewohner. Darüber hinaus ist es brandschutztechnisch sehr gefährlich, da sich Müll aller Art im Brandfall schnell entzünden kann.

Schneeschieber, Besen und andere Putzutensilien

Diese Materialien dürfen grundsätzlich im Hausflur stehen, insofern auch hier keine Flucht- und Rettungswege behindert oder gar versperrt werden. Private Putzutensilien für die eigene Wohnung haben im Hausflur jedoch nichts zu suchen.

Zusammenfassend ist es die beste Möglichkeit, das Treppenhaus komplett frei von möglichen Gegenständen und Kommoden zu halten. Nur so ist es möglich, eine größtmögliche Sicherheit im Brandfall mit einer starken Rauchentwicklung gewährleisten zu können.

Jedoch ist es möglich, Gegenstände im Hausflur zu platzieren, insofern diese die Flucht- und Rettungswege keinesfalls beeinträchtigen oder versperren. Für den Brandschutz und die Sicherheit ist jedoch der Vermieter verantwortlich, weshalb die Hausordnung durch den Vermieter an einem für jeden Bewohner seines Hauses zugänglichen Stelle ausgehangen und auch in den einzelnen Mietverträgen festgehalten werden sollte. Den Anweisungen der Hausordnung durch den Mieter ist stets Folge zu leisten.

Warum Brandschutz im Treppenhaus wichtig ist - CWS Fire Safety

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