Das Verkeilen von Brandschutztüren ist ein weitverbreitetes, aber auch gefährliches Phänomen. Die kleinen Türkeile sollen geschlossene Brandschutztüren dauerhaft offenhalten, die ansonsten ein Hindernis im betrieblichen Alltag darstellen. So soll das „lästige“ Türöffnen – insbesondere bei starken Personenverkehr – umgangen werden. Folglich ist das Verkeilen von Brandschutztüren in vielen Bereichen (z. B. in Büros, Hotels, Restaurants oder Krankenhäusern) oft Realität, um Brandschutztüren offen zu halten.
Das Problem im Brandfall
Brandschutz- und Rauchschutztüren sollen eine Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude für eine bestimmte Zeit verhindern. Dies funktioniert aber nur, wenn die Brandschutztür geschlossen und somit funktionsfähig ist. Eine verkeilte Brandschutztür ist im Brandfall nicht funktionsfähig und erfüllt so nicht ihren Zweck. Feuer und Rauch können sich ungehindert im Gebäude ausbreiten.
Brandschutztür verkeilen setzt diese außer Betrieb!
Verkeilen von Brandschutztüren: Folgen
Im Brandfall haben verkeilte Brandschutztüren erhebliche Konsequenzen für den Brandschutz im Gebäude. Der Brand kann sich ungehindert ausbreiten. Zugleich sind Flucht- und Rettungswege nicht lang genug rauchfrei, sodass Personen schaden nehmen können.
Wichtig: Brandschutztür verkeilen ist strafbar.
Der Gesetzgeber bewertet das absichtliche Offenhalten aus Brandschutzsicht als fahrlässig. Folglich ist das Verkeilen von Brandschutztüren strafbar. Es sind rechtliche Strafen in Form von hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen möglich (§ 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch). Darüber hinaus führen verkeilte Brandschutztüren zum Verlust des Versicherungsschutzes, da die Brandschutzanforderungen an das Gebäude nicht erfüllt wurden.
Brandschutztüren offenhalten: Lösung
Eine Brandschutztür verkeilen ist gar nicht notwendig, denn es gibt adäquate Lösungen für das Offenhalten von Brandschutztüren im Alltag. So können Brandschutztüren mit Feststellanlagen ausgestattet werden.
Feststelleinrichtungen sorgen dafür, dass die Tür im Regelbetrieb offenbleibt und sich erst im Brandfall automatisch schließt. So bleiben Flucht- und Rettungswege benutzbar und die Brandausbreitung wird auf andere Gebäudeteile begrenzt. Eine Feststelleinrichtung für Brandschutztüren besteht aus einem Brand- bzw. Rauchmelder, einer Feststellvorrichtung (inkl. Auslösemechanismus) und Energieversorgung.
Nie Brandschutztür verkeilen!
Gebäudeeigentümer bzw. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass Verkeilen von Brandschutztüren bzw. das Offenhalten von Brandschutztüren mit anderen unzulässigen Gegenständen zu unterbinden. Hierzu sind Brandschutztüren entsprechend zu kennzeichnen. Zugleich sind Mitarbeiter über die Folgen von verkeilten Brandschutztüren zu sensibilisieren. Das Offenhalten von Brandschutztüren ist nur mit zugelassenen Feststellanlagen gestattet. Eine Nachrüstung ist an den meisten Brandschutztüren problemlos möglich.
Wichtig: Feststellanlagen für Brandschutztüren müssen vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sein.
Zudem muss der Betreiber des Gebäudes alle Feststellanlagen an Brandschutztüren monatlich prüfen. Darüber hinaus fordert die DIN 14677 eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung und Wartung der Feststelleinrichtungen durch einen Sachkundigen.
Wir unterstützen Sie.
Wir installieren Feststellanlagen an Brandschutztüren deutschlandweit. Zudem übernehmen wir die regelmäßige Wartung, sodass die Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet ist.
Nehmen Sie Kontakt zu unseren Brandschutz-Experten auf, sodass das Verkeilen von Brandschutztüren in Ihrem Gebäude der Vergangenheit angehört. Wir sind Ihr Experte für vorbeugenden Brandschutz im gesamten Bundesgebiet.