Der Feuerlöscher-Wartung besitzt einen hohen Stellenwert im Brandschutz. Nur vorschriftsmäßig überprüfte Feuerlöscher nach DIN 14406 gewähren einen einwandfreien und erfolgreichen Einsatz im Brandfall. Ein Feuerlöscher muss zu jedem Zeitpunkt hundertprozentig einsatzbereit sein, sodass ein Entstehungsbrand wirkungsvoll bekämpft sowie Leben und Sachwerte geschützt werden können.
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Feuerlöscher in Arbeitsstätten sind regelmäßig (maximal alle 2 Jahre) durch eine fachkundige Person zu warten, so schreibt es die ASR A2.2 vor. Die DIN 14406 Teil 4 fordert ebenfalls die Feuerlöscher-Wartung für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3 mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen.
Hintergrund für die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern ist, dass der Feuerlöscher und das Löschmittel externen Umgebungseinflüssen ausgesetzt sind. So können Temperatur, Verunreinigung, Luftfeuchtigkeit oder falsche Handhabung die Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers beeinträchtigen. Infolge sind Feuerlöscher, die gesetzlich vorgeschrieben sind, regelmäßig zu warten. Je nach Anwendungsbereich, Umgebungseinflüssen und Hersteller sind ggf. kürzere Intervalle zu berücksichtigen.
Darüber hinaus schreibt § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine innere Feuerlöscher-Wartung in einem 5-jährigen Intervall sowie eine Festigkeitsprüfung im 10-jährigen Intervall vor. Normalerweise ist die innere Wartung von Feuerlöschern gemäß § 16 BetrSichV Bestandteil der 2-jährigen Feuerlöscher-Wartung nach DIN 14406 Teil 4 bzw. ASR A2.2
Wichtig: Die kontinuierliche Kontrolle von Feuerlöschern ist auch für private Feuerlöscher wichtig und empfehlenswert, um im Ernstfall einen Brand zu löschen. Feuerlöscher sind Lebensretter im Brandfall, deren Einsatzfähigkeit regelmäßig sicherzustellen ist.
Wer darf die Feuerlöscher-Wartung durchführen?
Die Feuerlöscher-Wartung darf nur von Sachkundigen nach DIN 14406-4:2009-09 „Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Instandhaltung“ und befähigten Personen nach BetrSichV erfolgen. Der Sachkundige besitzt die Verantwortung für die vom ihm geprüften Feuerlöscher. Die Servicetechniker der CWS sind nach DIN 14406-4 und BetrSichV ausgebildet und übernehmen die Feuerlöscher-Wartung bei Ihnen vor Ort.
Sie möchten Ihre Feuerlöscher fachgerecht warten lassen?
Fordern Sie ein Angebot an.
Wie erfolgt die Feuerlöscher-Wartung?
Im Zuge der Feuerlöscher-Wartung werden alle Bestandteile des Feuerlöschers auf Funktionalität geprüft und Verschleißteile bei Bedarf ausgetauscht. Der Sachkundige prüft den allgemeinen Zustand wie die vollständige und lesbare Beschriftung, die Sauberkeit oder den Lack des Feuerlöschers. Zusätzlich werden u. a. die Auslöseeinrichtung, Schläuche, Sicherungen oder das Löschmittel kontrolliert. Zudem erfolgt der Check des Feuerlöschers auf Brüche, Deformationen, Korrosionserscheinungen sowie bei Aufladelöschern die Prüfung des Treibmittels. Grundlage der vollumfänglichen Feuerlöscher-Wartung bildet die DIN 14406 Teil 4.
Nach erfolgreicher Wartung erhält der Feuerlöscher einen neuen Instandhaltungsnachweis. Der Instandhaltungsnachweis gibt Aufschluss darüber, wann und wer die Feuerlöscher-Wartung durchgeführt hat und wann die nächste Inspektion notwendig ist.
Wichtig: Ein Feuerlöscher ist stets instand zu setzen oder sogar zu ersetzen, wenn ein Mängel festgestellt oder der Feuerlöscher eingesetzt wurde.
Feuerlöscher-Wartung in der Nähe
Die CWS Experten übernehmen die Feuerlöscher-Wartung für Sie bei Ihnen vor Ort – deutschlandweit. Nehmen Sie Kontakt mit der nächstliegenden CWS Fire Safety Niederlassungen auf und holen Sie sich ein Angebot ein.
Sollen weniger als 5 Feuerlöscher und keine anderen Brandschutzeinrichtungen bei Ihnen gewartet werden, führen wir die Feuerlöscher-Wartung gerne in der nächstliegenden Niederlassungen durch. Melden Sie sich bzgl. Abgabe und Abholung bei uns!