Im Brandfall bleiben durchschnittlich 120 Sekunden zur Flucht – nicht viel Zeit, wenn der sichere Fluchtweg nicht bekannt ist. Die Gefahr einer Rauchvergiftung besteht sogar bereits früher. Infolge dessen besitzen Flucht- und Rettungswege eine bedeutsame Stellung, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Im Allgemeinen sind Fluchtwege dazu da, den Betroffenen im Ernstfall aus einem Gebäude ins Freie oder einen gesicherten Bereich zu leiten. Der Fokus liegt somit auf der Selbstrettung. Im Gegensatz dazu zielt ein Rettungsweg im strengen Sinne auf die Fremdrettung und Brandbekämpfung durch Einsatzkräfte ab.
Fluchtweg-Vorschriften
Es gelten für Flucht- und Rettungswege verschiedene Fluchtweg-Vorschriften auf Basis der Bauordnungen, Arbeitsstättenregel, DGUV und DIN Normen. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 gibt vor, wie Fluchtwege, Flucht- und Rettungspläne sowie Notausgänge in einer Arbeitsstätte zu gestalten und einzuplanen sind. Ziel ist es, das Personen schnell und sicher das Gebäude im Ernstfall über Fluchtwege als Verkehrswege verlassen.
Die ASR A2.3 regelt für Flucht- und Rettungswege deren
- Beschaffenheit im Sinne der Breite, Länge und Höhe
- Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen
- Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge
Kontrollieren Sie Ihre Fluchtwege mit unserer Checkliste.
![Fluchtweg Vorschriften nach ASR A2.3 - CWS Fire Safety-2](/sites/default/files/styles/photoswipe/public/2022-02/fluchtweg_vorschriften_nach_asr_a2.3_-_cws_fire_safety-2.png.webp?itok=R0v3pno9)
Fluchtweg-Vorschriften nach ASR A2.3
![fluchwege_nach_asr_a2.3-escape_routes-cws_fire_safety](/sites/default/files/styles/photoswipe/public/2024-11/fluchwege_nach_asr_a2.3-escape_routes-cws_fire_safety.jpg.webp?itok=8D9i4HzA)
Nach ASR A2.3 sind Fluchtwege sowie Notausstiege und -ausgänge ständig freizuhalten, auch von außen! Sie dürfen nicht durch nachträgliche Modernisierung oder Renovierung in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Brennbare Stoffe und Gegenstände, wie Möbel oder Geräte, sind nicht in Flucht- und Rettungswegen, wie Treppenräumen, zu lagern. Müll ist unverzüglich zu entsorgen. Die deutliche und gut sichtbare Kennzeichnung von Fluchtwegen ist essenziell. Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtkennzeichnungen dürfen niemals abgehängt, zugestellt oder verdeckt werden. Notausgangstüren müssen sich in Fluchtrichtung leicht öffnen lassen und dürfen niemals verstellt oder dauerhaft verschlossen werden. Aufzüge sind als Fluchtweg nicht zulässig.
Des Weiteren fordert die ASR A2.3 die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach den geltenden Normen DIN EN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010. Die Flucht- und Rettungspläne sind in ausreichender Anzahl aufzuhängen und bilden die Grundlage für Räumungsübungen. Häufigkeit und Umfang der Evakuierungsübungen ist nach Berücksichtigung individueller und weiterer rechtlichen Vorschriften festzulegen. Es empfiehlt sich, eine Räumungsübung mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Fluchtweg Breite nach ASR A2.3
Die Mindestbreite des Fluchtweges basiert auf der maximalen Personenzahl, die im Ernstfall den Fluchtweg benutzt. Die Mindesthöhe beträgt 2 m.
Anzahl der Personen im Einzugsgebiet Fluchtweg Breite bis 5
bis 20
bis 200
bis 300
bis 4000,90 m
1,00 m
1,20 m
1,80 m
2,40 m
Laden Sie sich die Checkliste zur Prüfung der Fluchtwege herunter. Prüfen Sie Ihr Gebäude gemäß den Fluchtweg-Vorschriften nach ASR A2.3 und MBO.
Fluchtweg-Vorschriften nach MBO
Die baurechtlichen Verordnungen wie MBO, LBO oder Sonderbauverordnung legen für Flucht- und Rettungswege deren Zahl und Bauweise fest. Hierzu gehören auch die Anforderungen bzgl. des Feuerwiderstandes für raumabschließende Bauteile und Öffnungsverschlüsse (z. B. Feuerschutztüren, Wände, Decken oder Abschottungen). Nach der MBO gelten die folgenden Fluchtweg-Vorschriften:
- Gebäude mit mindestens einen Aufenthaltsraum müssen zwei voneinander unabhängige Flucht- und Rettungswege aufweisen. Diese können Treppenhäuser oder Fenster sein.
- Hochhäuser müssen zwei separate Treppenräume oder einen Sicherheitstreppenraum aufweisen.
- Treppenhäuser müssen im obersten Stockwerk leicht zu öffnende Fenster oder einen anderen Rauchabzug vorweisen.
Zweiter Rettungsweg nach ASR und MBO
Ein zweiter Fluchtweg ist notwendig, wenn das Gebäude oder die Betriebsstätte mind. einen Aufenthaltsraum aufweist. Zusätzlich ergibt sich die Notwendigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung. Beispielsweise benötigen Produktionsräume mit mehr als 200 m² oder Geschosse mit einer Grundfläche von mehr als 1.600 m² zwei Fluchtwege.
![Fluchtweg Vorschriften nach ASR A2.3 + MBO-CWS Fire Safety](/sites/default/files/styles/photoswipe/public/2022-02/fluchtweg_vorschriften_nach_asr_a2.3_mbo-cws_fire_safety.jpg.webp?itok=ypOARaJj)
Checkliste für sichere Flucht- und Rettungswege
Die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sind vielfältig. Die Checkliste Flucht- und Rettungswege umfasst die zentralen Anforderungen der ASR A2.3 und der MBO. Überprüfen Sie mit unserer Checkliste einfach und schnell, ob in Ihrem Gebäude die
- Fluchtpläne den formellen und inhaltlichen Erfordernissen gerecht werden.
- Flucht- und Rettungswege aktuell sind und die Vorschriften erfüllen.
![Checkliste Flucht- und Rettungswege-CWS Fire Safety](/sites/default/files/styles/photoswipe/public/2022-02/checkliste_flucht-_und_rettungswege-cws_fire_safety.png.webp?itok=zJPyEf-y)
Falls Ihre Flucht- und Rettungspläne nicht mehr aktuell sind oder die Fluchtwege im Gebäude Mängel aufweisen, sprechen Sie uns an. Unsere Experten beraten Sie deutschlandweit, um Ihre Fluchtwege sicher zu gestalten.