Eine regelmäßige Hydrantenprüfung nach DIN ist nicht nur Pflicht, sondern auch für eine zuverlässige Löschwasserversorgung im Brandfall von großer Bedeutung. So kann ein nicht funktionsfähiger Hydrant im Notfall zu einem kritischen Zeitverlust der Löscharbeiten führen. Daher sollten Hydranten regelmäßig geprüft und Mängel schnellstmöglich behoben werden.
Hydrantenprüfung nach DIN 14462
Die Prüfung von Wandhydranten mit trockener Steigleitung muss alle zwei Jahre erfolgen, während alle anderen Wandhydranten einmal im Jahr überprüft werden müssen. Die Standards dafür sind DIN EN 671-3 und DIN 14462.
Ein Wandhydrant ist eine fest installierte Wasserentnahmestelle in Gebäuden, die sowohl von Laien als auch von der Feuerwehr genutzt werden kann.
Hydrantenprüfung nach DIN 14339 & DIN 14384
Über- und Unterflurhydranten müssen ebenfalls einmal im Jahr überprüft werden. Die Hydrantenprüfung muss von einer sachkundigen Person gemäß DIN EN 14339 (für Unterflurhydranten mit den Nennweiten DN 80 und DN 100) und DIN EN 14384 (für Überflurhydranten mit den Nennweiten DN 80, DN 100, DN 150 und PN 16) durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Hydrantenprüfung müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
Unter- und Überflurhydranten dienen ausschließlich der Feuerwehr zur Wasserversorgung im Notfall. Ein Unterflurhydrant ist im Boden verankert, während ein Überflurhydrant eine fest installierte Armatur zur Wasserentnahme ist.
Zusätzlich ist je nach Bundesland alle drei bis sechs Jahre eine weitere Prüfung der Überflur- und Unterflurhydranten durch einen Sachverständigen gemäß der Technischen Prüfordnung (TPrüfVO) erforderlich.
Hydrantenprüfung vom Fachbetrieb
Als zertifizierter Fachbetrieb bieten wir die Hydrantenprüfung nach DIN 14462, DIN 14339 und DIN 14384 durch erfahrende Sachkundige im gesamten Bundesgebiet an. Mit einem Wartungsvertrag übernehmen wir sogar automatisch die Hydrantenprüfung, damit Sie keine Fristen verpassen.